Mit dem Postrechtsmodernisierungsgesetz sind im Bereich Versand und Lieferung einige neue Richtlinien in Kraft getreten. So ist unter anderem die Gewichtsangabe auf Paketen seit dem 1. Januar 2025 Pflicht, außerdem gelten längere erlaubte Laufzeiten von Sendungen. Seit dem 19. Juli 2024 ebenfalls neu ist das digitale Verzeichnis aller Postunternehmen der Bundesnetzagentur. Mit diesem Verzeichnis geht auch die Vorschrift einher, dass Postdienstleistungen nur noch von Anbietern erbracht werden dürfen, die in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen sind.
Für Händler bedeutet das konkret, dass nur dann ein Anbieter mit der Erbringung von Postdienstleistungen beauftragt werden darf, wenn dieser auch in das Anbieterverzeichnis eingetragen ist.
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