Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat vor dem Landgericht Mannheim Unterlassungsklage gegen die Haarfreiheit GmbH & Co. KG eingereicht. Im Kern geht es um zentrale Pflichtangaben im Online-Vertrieb kostenpflichtiger Haarentfernungsdienstleistungen – und damit um Fragen, die für viele Händler unmittelbar praxisrelevant sind.
Die Klage betrifft drei rechtlich sensible Bereiche im Online-Handel:
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