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Handmade-Produkt zu spät geliefert: Darf der Kunde zurücktreten?

Veröffentlicht: 12.09.2025
imgAktualisierung: 12.09.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
12.09.2025
img 12.09.2025
ca. 2 Min.
Brennende Buchstabenkerzen in bunten Farben bilden „Happy Birthday“ auf einer weißen Torte mit Streuseln.
Elena Schweitzer / Depositphotos.com
Ein Kunde erhält sein Produkt zu spät und will den Auftrag stornieren. Darf er das?


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

In dieser Woche schauen wir in das Handmade-Business: Eine Händlerin verkauft individualisierte Tortendekoration. Im Online-Shop können Kund:innen zwischen verschiedenen Motiven wählen und im Freitextfeld die gewünschte Beschriftung angeben. Die angegebene Lieferzeit beträgt zwei bis vier Wochen.

Ein Kunde bestellt einen Tortentopper für den Geburtstag seiner Frau. Er gibt als Wunschtext das Geburtsdatum und den Namen seiner Frau an. Der Geburtstag liegt etwas mehr als vier Wochen nach der Bestellung – es ist also knapp, aber sollte machbar sein.

Der Versand erfolgt jedoch erst einen Tag vor dem Geburtstag. Das Produkt trifft erst nach dem Fest ein. Der Kunde ist verärgert und möchte die Bestellung stornieren und sein Geld zurück. Zu Recht?

Grundsatz: Widerrufsfrist und Lieferzeitangaben

Zunächst stellt sich die Frage, ob der Fall über das Widerrufsrecht zu lösen ist. Allerdings ist dieses bei individualisierten Produkten gesetzlich ausgeschlossen. Ein Produkt gilt als individualisiert, wenn es speziell nach Kundenvorgaben angefertigt wurde und nicht ohne Weiteres weiterverkauft werden kann.

Kommt es zu Lieferverzögerungen, kann unter Umständen ein Rücktritt vom Vertrag in Betracht kommen. Dabei ist wichtig: Ein Rücktritt wegen Lieferverzugs setzt grundsätzlich voraus, dass die Verkäuferseite in Verzug geraten ist. Dazu ist in der Regel eine Mahnung erforderlich.

Eine Mahnung ist nur dann entbehrlich, wenn ein fester Liefertermin („kalendermäßig bestimmt“) vereinbart wurde. Die Angabe einer Lieferfrist von „2 bis 4 Wochen“ im Shop genügt dafür in der Regel nicht – sie stellt keinen verbindlichen Fixtermin dar.

Mehr dazu:

Fazit: Kunde verantwortet knappe Bestellung

Was aber bedeutet das für unseren Fall? Die Bestellfrist war für den Kunden von Anfang an knapp. Da es sich bei der Angabe von zwei bis vier Wochen nicht um eine nach dem Kalender bestimmte Frist handelt, kann er nicht zurücktreten. Auch vom Widerrufsrecht kann er aufgrund der Individualisierung keinen Gebrauch machen. Um Rechte aus der leichten Verspätung ableiten zu können, hätte er bereits bei der Bestellung mit der Händlerin in Kontakt treten müssen, um einen festen Liefertermin zu vereinbaren. Auch hätte er zwischendurch nachfragen können, um den aktuellen Stand der Bestellung abzufragen. Die Forderung des Kunden ist daher im Sinne dieses Formates dreist.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 12.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 12.09.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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