Muss ich für handgefertigte Ware ein Widerrufsrecht anbieten?

Veröffentlicht: 25.07.2025
imgAktualisierung: 25.07.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
25.07.2025
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Hände basteln ein Armband
AndreyCherkasov / Depositphotos.com
Im Online-Handel gilt das Widerrufsrecht. Gibt es Ausnahmen für Betreiber:innen eines Handmade-Business?


Das Verbraucherschutzrecht sieht vor, dass Verbraucher:innen im Online-Handel ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben. So kann die Kundschaft sich einmal selbst ein Bild von der Ware machen und notfalls das Produkt zurückschicken. Für Händler:innen kann diese Regel häufig frustrierend sein, denn Retouren verursachen nicht selten Kosten und Aufwand. Gerade für kleine Händler:innen stellt das Widerrufsrecht oft eine Herausforderung dar. 

Gibt es Ausnahmen für kleine Händler:innen?

Gerade für Händler:innen, die kleine Stückzahlen und aufwendig gefertigte Ware verkaufen, kann das Widerrufsrecht den finanziellen Ruin bedeuten. Ausnahmeregelungen gibt es allerdings nur bedingt. 

Wie groß oder klein ein Unternehmen ist, spielt bei der Frage nach einem Widerrufsrecht erst einmal keine Rolle. Wer gewerblich handelt und an Verbraucher:innen verkauft, muss ein Widerrufsrecht anbieten. Auch handgefertigte Ware ist davon per se nicht ausgeschlossen. Sobald es sich um individualisierte Ware handelt, kann das Widerrufsrecht allerdings ausgeschlossen werden. Wird ein Produkt speziell für einen Kunden angefertigt, hat dieser kein Anrecht auf ein gesetzliches Widerrufsrecht. So soll ausgeschlossen werden, dass Händler:innen einen zu großen wirtschaftlichen Schaden erleiden.

Ab wann gilt ein Produkt als individualisiert?

Die Frage, wann eine Individualisierung vorliegt, ist nicht immer ganz einfach. Es reicht nicht aus, dass die Kundschaft zwischen mehreren Varianten, wie Farbe und Größe auswählen kann. Wer zum Beispiel Kleidung verkauft, der kann ein rotes T-Shirt in Größe L noch an eine andere Person weiterverkaufen. Wird das T-Shirt allerdings auf Kundenwunsch bedruckt, etwa mit einem privaten Foto, dann sieht die Sache anders aus: Die Wahrscheinlichkeit, dass sich hier ein anderer Käufer findet, ist gering. In einem solchen Fall ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. 

Das Landgericht Cottbus stellte dazu im Jahr 2022 fest, dass ein Widerruf dann ausgeschlossen ist, wenn der Gegenstand so individuell ist, dass er für den Händler im Falle einer Rücknahme wirtschaftlich wertlos ist. Sobald eine Gravur, ein Bild oder ein anderer individueller Auftrag des Kunden involviert ist, muss also kein Widerrufsrecht angeboten werden. Aber Achtung: Auf diese Tatsache müssen Händler:innen bei Vertragsschluss hinweisen. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 25.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 25.07.2025
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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dirk
28.07.2025

Antworten

Warum sollte allein "Handmade" auch einen Ausschluss des Widerrufsrechtes begründen? Abgesehen von dem genannten Fall der Individualisierung - letztendlich sind viele Produkte letzten Endes bis zu einem gewissen Grad "handmade". Abgesehen von Socken u.ä. wird auch jedes Kleidungsstück letztendlich von Menschen per "Hand" bzw. mit einer Nähmaschine einzeln gefertigt. Also auch nicht anders als in der Etsy-Handmade-Manufaktur, nur dass da nicht ein einsames Menschlein an der Nähmaschine sitzt, sondern 100 Näherinnen in einem Sweatshop in Asien (oder bei Trigema in Burlafingen :-). In punkto Herstellungsprozess ist es aber praktisch das Gleiche.