Abmahnungen und rechtlicher Ärger sind bei vielen Online-Unternehmen an der Tagesordnung. Viele Webseiten setzen daher verständlicherweise auf pauschale Hinweise, um sich abzusichern. Ein Nahrungsergänzungsmittel-Shop schreibt da gerne mal: „Die Wirkung dieses Produkts ist nicht wissenschaftlich erwiesen.“ Ein DIY-Blog ergänzt seine Schnittmuster beispielsweise mit dem Hinweis: „Alle Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Keine Verantwortung für Fehler.“ Oder ein Online-Marktplatz formuliert: „Für die Angaben der Hersteller übernehmen wir keine Haftung.“
Diese Praxis ist weit verbreitet, doch sie wiegt viele in falscher Sicherheit. Denn solche Disclaimer und Haftungsausschlüsse sind rechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam. Tatsächlich sind sie oft nicht mehr als ein Placebo, das rechtliche Risiken nicht wirklich verhindert. Dieser Beitrag zeigt, wann Disclaimer nicht vor rechtlichen Folgen schützen.
In aller Kürze:
- Disclaimer bieten keinen verlässlichen Schutz vor rechtlichen Konsequenzen.
- Unzulässige Aussagen oder Handlungen bleiben abmahnfähig, auch wenn ein Haftungsausschluss formuliert wurde.
- Rechtliche Pflichten lassen sich durch allgemeine Hinweise wie „Keine Haftung für...“ oder „Nutzung auf eigene Gefahr“ nicht umgehen.
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