In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
Diesmal geht es um ein Zustellproblem: Ein Kunde gibt im Bestellformular als Anmerkung an, dass das Paket auf keinen Fall beim Nachbarn abgegeben werden soll. Der Händler versäumt es, diese Angabe an den Paketzulieferer weiterzuleiten und es kommt, wie es kommen muss: Am Zustelltag ist der Käufer nicht zu Hause und die Fahrerin gibt das Paket bei besagtem Nachbarn ab. Es dauert nicht lange, da meldet sich der Kunde beim Händler und erklärt, dass der Nachbar das Paket nicht herausrückt. Er verlangt nun eine Erstattung. Zu Recht?
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