Haftung bei Abstellgenehmigung: Das müssen Händler:innen jetzt wissen

Veröffentlicht: 08.08.2025
imgAktualisierung: 08.08.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
08.08.2025
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Nasser Versandkarton steht unbeachtet im strömenden Regen auf einer hölzernen Terrasse.
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Was bedeutet eine Abstellgenehmigung für die Haftung im Online-Handel? Unser Überblick erklärt, wann Händler:innen haften.


Eine Abstellgenehmigung erlaubt dem Paketdienstleister, eine Sendung an einem vorher vereinbarten Ort abzulegen – zum Beispiel in der Garage oder hinter dem Haus. Für Händler:innen hat das Auswirkungen auf die Haftung: Je nach Konstellation kann das Risiko für Verlust oder Beschädigung mit der Ablage auf die Kundschaft übergehen. In unseren FAQ klären wir, was das rechtlich bedeutet – und worauf du achten solltest.

Was ist eine Abstellgenehmigung?

Eine Abstellgenehmigung ist eine individuelle Vereinbarung zwischen Empfänger:in und Paketdienstleister, die das Abstellen der Sendung an einem festgelegten Ort (z. B. Garage oder Haustüre) erlaubt. Mit dem Abstellen am vereinbarten Ort gilt die Zustellung als erfolgt und die Transportgefahr geht auf den/die Empfänger:in über.

Wer trägt die Haftung bei Verlust oder Beschädigung mit Abstellgenehmigung im B2C-Handel?

Im B2C-Handel endet die Haftung des Shops in der Regel mit der Ablage am vereinbarten Ort. Geht die Sendung danach verloren oder wird beschädigt, trägt die Kundschaft das Risiko – sofern die Abstellung dokumentiert ist.

Mehr spannende Fälle zum Thema findest du hier:

Wer trägt die Haftung bei Verlust oder Beschädigung mit Abstellgenehmigung im B2B-Handel?

Im B2B-Handel trägt grundsätzlich die Kundschaft das Transportrisiko ab Übergabe der Ware an den Versanddienstleister. Eine Abstellgenehmigung beeinflusst die Haftung nicht, da Gefahren wie Verlust oder Beschädigung bereits vorher auf die Kundschaft übergehen.

Unter welchen Bedingungen haftet der Shop trotz Abstellgenehmigung?

Der Shop haftet im Falle einer Abstellgenehmigung im B2C-Handel, wenn:

  • Der Schaden während des Transports eingetreten ist.
  • Die Ware nicht am vereinbarten Ort abgelegt wurde.
  • Die Ware während des Transports abhandenkam.

Wie lässt sich nachweisen, dass eine Abstellgenehmigung vorliegt?

Der Nachweis erfolgt über Tracking-Systeme, Versandportale oder direkte Dokumentation durch den Paketdienstleister wie Fotos oder systemseitige Hinweise. 

Gibt es Haftungsunterschiede bei Abstellgenehmigungen zwischen B2C und B2B?

Ja. Im B2B-Geschäft trägt der Empfänger das Transportrisiko bereits ab Übergabe an den Versanddienstleister – unabhängig von einer Abstellgenehmigung. 

Welche Risiken ergeben sich aus der Erteilung einer Abstellgenehmigung?

Wenn Kund:innen eine Abstellgenehmigung erteilen, kann dies für Händler:innen sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringen. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die Haftung in der Regel mit der Ablage am vereinbarten Ort endet, was Rücksendungen reduziert und den Zustellprozess vereinfacht.

Ein Nachteil ergibt sich jedoch im Fall von Diebstahl oder Beschädigung nach der Ablage. In solchen Situationen ist die Beweisführung häufig schwierig, und es besteht das Risiko, dass der Shop auf den Kosten sitzen bleibt – insbesondere dann, wenn unklar ist, wann und wie der Schaden entstanden ist.

Was sollten Händler:innen vor dem Versand im Schadenfall tun?

  • Prüfen, ob eine Abstellgenehmigung vorliegt
  • Schaden fotografisch dokumentieren
  • Zeitpunkt des Schadenseintritts klären (vor/nach Ablage)
  • Unterlagen und Hinweise seitens des Paketdienstes prüfen
Veröffentlicht: 08.08.2025
img Letzte Aktualisierung: 08.08.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Gerd
11.08.2025

Antworten

Hallo Frau May, wie kann man denn prüfen ob eine Abstellgenehmigung vom Kunden vorliegt? Und wäre diese Information nicht ein Verstoß gegen die DSGVO?
Redaktion
12.08.2025
Hallo Gerd, wenn in der Sendungsverfolung die Abstellgenehmigung nicht ersichtlich ist, kannst du die Information beim Zusteller einholen. Diese Information ist auch nicht durch die DSGVO geschützt. Als Händler musst du schließlich spätestens im Streitfall wissen, was genau mit dem Zusteller vereinbart wurde. Mit den besten Grüßen die Redaktion