Die GPSR gilt seit dem 13.12.2024, allerdings heißt es in der Verordnung, dass keine Produkte behindert werden sollen, die bereits vor dem Stichtag auf dem Markt eingeführt wurden.
Das heißt, wer bereits Produkte vor dem 13.12. vom Lieferanten bekommen hat, kann diese noch abverkaufen, ohne die Vorgaben der GPSR beachten zu müssen. Sobald es sich allerdings um Produkte handelt, die nach dem 13.12. zum ersten Mal in Verkehr gebracht wurden, müssen diese die Pflichten der GPSR einhalten. Auch wenn es sich um die gleichen Produkte handelt und nur eine neue Fuhre ins Lager geräumt wurde.
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