Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist bereits seit knapp über einem Jahr gültig und stellt Händler:innen noch heute vor ganz praktische Fragen. So fragen sich Händler:innen beispielsweise, wie sie mit Ware verfahren sollen, die vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurde.
„Wir haben die Tage uralte Ware geliefert bekommen, laut Kartons von 2019-2021.
Wir haben die Artikel alle spätestens seit Februar nur noch GPSR kompatibel mit Mail und alles auf der Verpackung und Beschreibung.
Gibt es irgendwas zu beachten wenn wir die alte Ware einfach so verschicken?
Das alte Produktionsdatum ist nur aufgrund des QC Stempels auf den Kartons erkennbar.“ – Beitrag vom 22. Januar 2026 im Sellerforum
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