Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

GPSR bei Print-on-Demand: Wer ist eigentlich Hersteller?

Veröffentlicht: 31.08.2026
imgAktualisierung: 31.08.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
31.08.2026
img 31.08.2026
ca. 2 Min.
Weißes T-Shirt am Kleiderbügel neben Versandkarton mit Symbolen für Textil und Etikettierung.
KI
Seit 2024 gilt die GPSR – doch bei Print-on-Demand ist oft unklar, wer als Hersteller gilt. Wir klären, worauf es ankommt.


Seit 2024 ist die GPSR nun in Kraft – Zeit genug, könnte man meinen, um alle Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Tatsächlich sorgt die Verordnung in der Praxis aber immer noch für viele offene Fragen.

Eine dieser Fragen kommt direkt von unserer Leserschaft:

„Könnt ihr Print on demand auch einmal in Sachen Produktsicherheit einordnen? Das wäre großartig!“ - Jen zu PPWR bei Print on Demand

Was war nochmal die GPSR?

Die Produktsicherheitsverordnung, kurz GPSR, verpflichtet Händler und Hersteller zu unterschiedlichen Informationspflichten. Hersteller werden durch die Verordnung zu einer Risikoanalyse verpflichtet und müssen neben eventuellen Warn- und Sicherheitshinweisen ihre Angaben – also Name, Adresse und elektronische Kontaktadresse (beispielsweise E-Mail-Adresse) – möglichst am Produkt anbringen. Händler sind dazu verpflichtet, diese Informationen im Online-Angebot zu hinterlegen.

Dabei stellt sich im Alltag, insbesondere bei Print-on-Demand-Produkten – was letzten Endes auch nur eine Form der Veredelung ist – immer wieder die Frage: Wer ist eigentlich Hersteller?

Auftraggeber sind Hersteller

Grundsätzlich gilt als Hersteller, wer entweder selbst produziert oder im eigenen Namen oder unter der eigenen Marke produzieren lässt. Für PoD heißt das: Steht am Ende dein Name auf dem Textiletikett, bist du Hersteller.

Hier musst du allerdings beachten, dass du als Hersteller dann auch für die Risikoanalyse zuständig bist. Du musst deine Produkte auf mögliche Sicherheitsrisiken hin überprüfen und das Ganze entsprechend dokumentieren. Das setzt natürlich voraus, dass man das Produkt selbst mal in den Händen gehalten hat. Natürlich kann man auch erfragen, ob der Dienstleister die Risikoanalyse vornimmt.

Und wenn auf dem Etikett der PoD-Dienstleister steht?

Bei manchen Dienstleistern steht auf dem fertigen Produkt dann trotzdem der Dienstleister. Andere Möglichkeiten sind dabei gar nicht vorgesehen – die Produkte werden vor dem Versand an die Kundschaft schließlich auch nicht noch mal an den Designer geschickt. In diesem Fall hat sich der Dienstleister dazu entschieden, in der Herstellerrolle zu bleiben.

Fazit: Im Zweifel beim Dienstleister nachfragen

Die GPSR gilt inzwischen seit 2024 – trotzdem sorgt sie in der Praxis immer noch für viele offene Fragen. Besonders bei Print-on-Demand taucht dabei immer wieder dieselbe Frage auf: Wer ist eigentlich Hersteller? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn das hängt davon ab, wie der jeweilige Dienstleister die Kennzeichnung handhabt. Wer sich unsicher ist, sollte deshalb einfach konkret beim Dienstleister nachfragen, wer in der Herstellerrolle bleibt – und wer entsprechend für die Risikoanalyse verantwortlich ist.

Veröffentlicht: 31.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 31.08.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben