Die GPSR kommt mit einigen neuen Pflichten für Online-Händler:innen. Dazu gehört unter anderem die Pflicht zur Angabe des Herstellers. Für viele bringt das Probleme mit sich, einige kennen den Hersteller nicht (mehr), andere möchten den Hersteller aus verkaufstaktischen Gründen nicht verraten. Dabei ist die Pflicht zur Angabe eines Herstellers gar keine Neuheit der GPSR. Nach dem Produktsicherheitsgesetz muss der Hersteller bereits seit einiger Zeit auf dem Produkt selbst oder der Verpackung abgedruckt werden.
In einigen Fällen gelten Händler:innen allerdings selbst als Hersteller, ohne die Ware tatsächlich hergestellt zu haben.
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