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GPSR: Wann muss ich mich selbst als Hersteller angeben?

Veröffentlicht: 17.12.2024
imgAktualisierung: 17.12.2024
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
17.12.2024
img 17.12.2024
ca. 2 Min.
Online-Händler stellt Dinge her
Erstellt mit Dall-E
Seit dem 13. Dezember gilt die GPSR. In einigen Fällen können Händler sich selbst als Hersteller angeben. Ist das eine gute Idee?


Die GPSR kommt mit einigen neuen Pflichten für Online-Händler:innen. Dazu gehört unter anderem die Pflicht zur Angabe des Herstellers. Für viele bringt das Probleme mit sich, einige kennen den Hersteller nicht (mehr), andere möchten den Hersteller aus verkaufstaktischen Gründen nicht verraten. Dabei ist die Pflicht zur Angabe eines Herstellers gar keine Neuheit der GPSR. Nach dem Produktsicherheitsgesetz muss der Hersteller bereits seit einiger Zeit auf dem Produkt selbst oder der Verpackung abgedruckt werden. 

In einigen Fällen gelten Händler:innen allerdings selbst als Hersteller, ohne die Ware tatsächlich hergestellt zu haben. 

Wann muss ich mich selbst als Hersteller angeben?

In erster Linie gilt natürlich als Hersteller, wer das Produkt selbst herstellt. Doch auch wer Produkte herstellen lässt, kann als Hersteller gelten. Das ist immer dann der Fall, wenn Produkte unter der eigenen Handelsmarke oder unter eigenem Namen verkauft werden. Wer als Händler:in also eine eigene Handelsmarke hat, gilt automatisch als Hersteller. Auch Händler:innen, die sogenannte White-Label-Produkte verkaufen, also Produkte, die unter neutralem Branding verkauft werden und neu gebrandet werden, gelten als Hersteller. 

Außerdem gilt man als Hersteller, wenn man Produkte vor dem Verkauf in einer Art verändert, dass sich die Risikobewertung ändert. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn durch eine chemische Behandlung (beispielsweise Einfärbung) neue Allergikerhinweise mit aufgeführt werden müssen.

Kann ich mich selbst als Hersteller angeben, wenn ich diesen nicht nennen will?

Nein, die Angabe des Herstellers sollte der Wahrheit entsprechen und den Hersteller im Sinne der GPSR angeben. Händler:innen können nicht einfach sich selbst als Hersteller angeben, um den eigentlichen Hersteller zu verheimlichen. Wer keine Kenntnis über den Hersteller hat, sollte zunächst recherchieren und versuchen, den Hersteller herauszufinden. Nur wenn es den Hersteller wirklich nicht mehr gibt oder der Hersteller wirklich nicht mehr aufzufinden ist (beispielsweise beim Verkauf von gebrauchten Produkten), können Händler:innen sich selbst als Hersteller angeben. Das sollte allerdings die Ausnahme sein und nicht genutzt werden, um den Hersteller zu verheimlichen. 

Welche zusätzlichen Pflichten haben Hersteller?

Wer selber Hersteller ist, muss neben den Informationspflichten auch die Herstellerpflichten beachten. Dazu zählt die Durchführung einer Risikoanalyse. Diese kann je nach Produkt relativ simpel ausfallen oder mit viel Aufwand verbunden sein.
Der Hersteller eines Produktes ist außerdem dafür verantwortlich, die entsprechenden Warn- und Sicherheitshinweise aufzuführen und gegebenenfalls an Händler:innen weiterzugeben.

Veröffentlicht: 17.12.2024
img Letzte Aktualisierung: 17.12.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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Helga
23.02.2025

Antworten

Ich lasse meine Produkte in Lohnarbeit herstellen. Muss ich dann den Hersteller angeben? Danke für eine Antwort.
Redaktion
24.02.2025
Hallo Helga, wenn du Produkte unter eigenem Namen herstellen lässt, giltst du selbst als Herstellerin. Viele Grüße die Redaktion
Peter Anmut
21.12.2024

Antworten

Unsere „Freunde“ von Amazon haben es bei uns in den letzten 20 Jahren insgesamt drei Mal versucht, auf dem Wege eines Anwurfes als gefälschtes Produkt, tatsächlich an die Einkaufsrechnung, die, um eine Artikelsperrung zu vermeiden, ihnen sofort geschickt werden sollte, den Lieferanten/Hersteller zu erfahren. Das war in allen drei Fällen fadenscheinig. Verpackung und Produkt waren jeweils komplett auf unsere eingetragene Marke gebrandet, die Produkte entstehen in mehreren Produktionsschritten zwischen Fernost und D, die wir selbst durchführen, die Spritzform gehört uns, es gibt nicht mal einen Mitbewerber für ein identisches Produkt. Diese VK-Preisklasse zwischen 29-49 Euro, da hatten sie wahrscheinlich eine Taskforce aufgestellt, das die nicht von den Marktplatzkrautern verkauft werden soll, sondern man das Geschäft selbst macht. Pustekuchen! Wir haben es drei Mal standhaft abgelehnt, auf unsere Herstellereigenschaft verwiesen. Sie ließen dann komischerweise flott ab. Dieser Webfehler an der Plattform Amazon, daß sie selbst Verkäufer sind, gleichzeitig die Einblendungs-/Warenkorb-Hoheit innehaben und steuern, wird eines nicht zu fernen Tages das Ende einläuten. In unserer ganz langfristigen Planung bespielen wir diesen Kanal nicht mehr (selbst).
huhu@gmx.de
18.12.2024

Antworten

Ich hatte letztens schonmal geschrieben, genau das Thema damit angesprochen. Wir verkaufen Autoteile bei ebay, wenn ich mir unsere Mitbewerber alle anschaue sehe ich das mindestens jeder 2. es sich richtig leicht gemacht hat, und bei allen Artikeln die er gelistet hat sich selber als Hersteller angegeben hat!?
Schmidt
18.12.2024

Antworten

Und wenn ich Waren bei einem zwischen Händler kaufe und auf den Artikeln nicht der Hersteller steht? Der zwischen Händler gibt mir den Hersteller nicht an, was mache ich dann? Nenne ich den zwischen Händler?
Redaktion
18.12.2024
Hallo, das ist tatsächlich ein Problem, denn wenn das Produkt unter die GPSR fällt, musst du diese Angabe machen können. Immerhin muss der Hersteller ja auch auf dem Produkt selbst genannt werden. Schau hier am besten in die Lieferantenverträge. Oftmals ist dort geregelt, dass die Produkte auch verkehrsfähig sein müssen und ohne die Angabe des Herstellers, wird es schwierig. Mit den besten Grüßen die Redaktion