Die GPSR sieht vor, dass auf den Produkten die sogenannte Herstellerkennzeichnung angebracht wird. Auf dem Produkt muss also der Name, die Anschrift und eine elektronische Adresse zu finden sein. Hat der Hersteller keinen Sitz in der EU, muss dazu außerdem noch eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU angegeben werden. Das könnender Importeur oder eine vom Hersteller benannte Person sein.
Was aber können Hersteller und auch Händler machen, wenn das Produkt an sich sehr klein ist und daher eine Kennzeichnung auf dem Produkt selbst nicht möglich ist?
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben