GPSR: Wie erfülle ich die Informationspflichten bei Bundles?

Veröffentlicht: 18.11.2024
imgAktualisierung: 18.11.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
18.11.2024
img 18.11.2024
ca. 2 Min.
Naturkosmetik-Haarpflegeprodukte, darunter Shampoo, Conditioner, Haaröl und Haarmasken, vor botanischen Illustrationen auf beigem Hintergrund.
Erstellt mit Dall-E
Bald müssen Online-Angebote gemäß der GPSR neue Informationspflichten einhalten. Eine Hürde sind dabei Bundles und Sets.


Laut der GPSR müssen neue Informationspflichten im Online-Shop und auf Marktplätzen bei Produkten erfüllt werden, die ab dem 13. Dezember 2024 auf dem Markt bereitgestellt werden. So müssen beispielsweise die Hersteller:innen – bei Ware aus Drittstaaten zusätzlich eine verantwortliche Person in der EU –, sowie Warn- und Sicherheitshinweise angegeben werden. Wie sieht die Umsetzung aber bei Produktbundles aus?

Wer ist Hersteller:in eines Bundles?

Bei Produkten desselben Herstellers ist die Antwort klar: In diesem Fall muss das Unternehmen angegeben werden, das die Produkte im Bundle hergestellt hat.

Anders sieht es aus, wenn Händler:innen Bundles mit Produkten verschiedener Hersteller:innen unter ihrer eigenen Marke verkaufen. Ein Beispiel: Man führt die Marke XY, nimmt ein Shampoo der Marke AB, fügt eine Bürste der Marke ZQ hinzu und verkauft dieses Bundle als Produkt der eigenen Marke XY. In diesem Fall gilt der Händler bzw. die Händlerin als Hersteller:in des Bundles.

Dabei ist jedoch Vorsicht geboten: Es könnte naheliegen, einfach Zubehör zu Markenprodukten hinzuzufügen und diese Sets unter dem eigenen Namen zu vermarkten. Der vermeintliche Vorteil: Bei Produkten, deren Herstellerunternehmen nicht in der EU ansässig sind, müsste dann nicht zusätzlich die Bezugsquelle als verantwortliche Person im Online-Angebot angegeben werden. Von einem solchen Vorgehen ist jedoch abzuraten, da es zu markenrechtlichen Abmahnungen führen kann.

Wie müssen die Angaben bei verschiedenen Hersteller:innen aussehen?

Besteht ein Bundle aus den Produkten verschiedener Hersteller:innen, müssen diese einzeln aufgeführt werden. Wichtig für die Produktbeschreibung ist, dass klar erkennbar ist, welche Angabe sich auf welchen Teil des Sets bezieht. Das gilt auch für die Angabe der verantwortlichen Person, sowie die Warn- und Sicherheitshinweise.

Ebay, Amazon und Co: Kann man da verschiedene Hersteller:innen angeben?

Wer Bundles auf Marktplätzen verkauft, hat es ab dem 13. Dezember 2024 schwer: Auf Ebay und Amazon ist es nur möglich, ein Herstellerunternehmen anzugeben. Zwar könnte man die Informationen in der Produktbeschreibung unterbringen; allerdings werden E-Mail-Adressen in der Beschreibung beispielsweise bei Ebay entfernt. Der Verkauf von Sets mit Produkten verschiedener Hersteller:innen wird so auf den Marktplätzen nur noch schwer bis gar nicht rechtssicher möglich sein.

Veröffentlicht: 18.11.2024
img Letzte Aktualisierung: 18.11.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
7 Kommentare
Kommentar schreiben

Heser Tauchtechnik
06.12.2024

Antworten

Wir verkaufen u.a. ein selbst hergestelltes Produkt das nur mit einem zusätzlichen Teil funktioniert (einem zugekauften Schlauch). Was gilt in Bezug auf die Gpsr auf den Schlauch, der in unseren Shop als Ersatzteil angeboten wird? Sind wir dann der Hersteller?
Ralf
19.11.2024

Antworten

Was hat die Allgemeinheit davon? Das ist weder für die Hersteller gut, da diese weniger an den Groß- und Einzelhandel absetzen können. Für den Einzelhändler schlecht, da die Produkte einzeln verkaufen muss und kein Sparset erstellen kann und für den Verbraucher schlecht, da er keine Bundles kaufen kann, wo man oft einen Preisvorteil gegenüber Einzelkauf hat. Manchmal frage ich mich wer effektiver die europäische Union bekämpft. Die EU Abegordneten in Brüssel oder Putin. Mit jeder neuen so "gut durchdachten EU-Regelung" freut sich einer in Moskau oder Fernost, denn besser der EU zu schädigen wie die in Brüssel, schaffen es die größten Despoten der Welt nicht. Und mit jeder solcher neuen Regelung wird der Rechtsruck in Europa immer größer. Der Traum vom Europa der Vereinigten Staaten ist bei mir schon längst gestorben. Die EU ist nur noch eine Farce. Und kleinere KMUs, die nicht die Möglichkeit haben, einfach ausserhalb der EU sich einen neuen Standardort zu suchen, werden die Befreiung in der Wahl bestimmter Parteien suchen.
BlackNWhite
28.03.2025
Würde gerne diese EU-Regularien-Vorschreiber um Hilfestellung bei folgendem Problem bitten: STRICKJACKE deren • Wolle aus China oder Indien stammt = Hersteller + EU Verantwortlicher • das Nähgarn aus Indonesien = Hersteller + EU Verantwortlicher • die Knöpfe irgendwo aus Fernost oder Polen oder.... = Hersteller + EU Verantwortlicher • zusammengenäht in der Türkei = Hersteller + EU Verantwortlicher Ach ja, ich vergaß, dass ich ja die Verantwortlich des Bundles bin... und wie konnte ich jetzt mit meinen Hersteller-Angaben, die möglicherweise aus Grimms Märchen beruhen, die Kinderarbeit, den Einsatz von möglichen mehr oder minderer gefährlichen Substanzen verhindern? Dann der Gefahrenhinweis nicht zu vergessen: Jacke nicht zum Verzehr geeignet = Erstickungsgefahr Alles Infos, die der Verbraucher ungelesen in den Müll wirft. Wem soll das nun helfen? Nicht zu vergessen, die ganze Verpackungsarie inkl. Gefahrenhinweise obendrein. Ich wünschte, dass diese EU-Schwachmaten mal einen Tag bei uns kleinen Händlern ein Praktikum machen, dann würden sie VIEL lernen und auch mal erfahren, was "arbeiten" heisst. Und ist das wirklich eine Hilfe des Händlerbunds uns mit 20-seitigen GPSR-Anleitungen helfen zu wollen. NEIN, ihr sollt diesen Schwachsinn verhindern, bitte loslegen, das ist ind er Praxis nicht durchführbar.
MiRa
19.11.2024

Antworten

Ist für Einzelunternehmer wohl auch kaum zu stemmen für jedes Set 20 Herstellerangaben zu leisten. Eine Option wäre es vielleicht bei den jeweiligen Herstellern anzufragen, ob die damit konform gehen, dass man sich selbst als Verantwortlicher angibt, ohne die Markenrechte einverleiben zu wollen, da ansonsten ein Verkauf deren Produkte zukünftig nicht mehr möglich sei. Nur besonders kleingeistige Unternehmen werden sich dagegen stellen, wenn erkennbar ist, dass in Bundle Hersteller A, B und C ist, der Verantwortliche aber der Bundle-Zusammensteller ist.
MAtthias
19.11.2024

Antworten

Man ist einfach nur noch sprachlos. Viel schlimmer ist es aber, daß so was überhaupt zugelassen wird.
nomis
19.11.2024
zu "Man ist einfach nur noch sprachlos. Viel schlimmer ist es aber, daß so was überhaupt zugelassen wird." von MAtthias Stimmt genau! Solche - leider zahlreichen - größtenteils schwachsinnigen Bestimmungen der EU machen nicht nur kleine Händler wie mich (in meinem Angebot befinden sich hauptsächlich Bücher, von denen ja sooooo große Gefahr ausgeht... *Ironie-off*) ziemlich platt...., sondern sorgen im Allgemeinen für so viel Beschäftigungstherapie, dass zum eigentlichen Geldverdienen kaum noch (Lebens-)Zeit bleibt! Ich frage mich auch, warum sich solche rechtskundlichen Vereine - wie der Händlerbund etc. - nicht endlich zusammentun und für uns Händler einsetzt und dafür sorgt, dass solche Beschäftigungsmaßnahmen für uns WENIGER werden, statt diese nur als ellenlange To-Do-Erklärungen an uns weiter zu leiten*! Bedenke ich die jährlichen Händlerbund-Beiträge sollte genügend Geld zusammenkommen, um sich für diesen -Einsatz für die Mitglieder- finanzieren zu können! * Bücher, CDs, LPs, und noch soooo viele wirklich ungefährliche Artikel brauchen meiner Meinung nach KEINE Produktsicherheit! Bei elektrischen Artikeln oder welche mit Flüssigkeiten etc. oder gar scharfen Kanten macht es ja noch irgendwie Sinn.... aber BÜCHER....???? Unfassbar! Es scheint offensichtlich... - es geht NICHT um die SICHERHEIT !!! An den Händlerbund & Co.... bitte geht zusammen gegen Gesetze vor, die uns Händler nur belasten! Bitte seid dafür da uns den Rücken zu stärken, statt komplizierte und zeitraubende Anforderungen ausschweifend zu erklären! Wenn das euer Vorgehen, euer Ziel wird, sind sicherlich noch viel mehr Menschen bereit weiterhin hunderte von Euro pro Jahr an euch zu zahlen!
Redaktion
21.11.2024
Hallo nomis,
wir verstehen die Frustration der Händlerschaft! Leider ist es schwierig als Unternehmen, was wir als Händlerbund letztlich sind, gegen EU-Gesetzgebung vorzugehen. Vor allem gegen welche, die bereits vor weit über einem Jahr beschlossen wurde. Dass die GPSR kommt, steht schließlich bereits seit Juni 2023 fest.
Wir versuchen aber, durch Informationen und Hilfestellungen unser Bestes zu tun, um diese Last zu senken.
Gruß, die Redaktion.