Seit einem Jahr gilt die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und noch immer stellen sich ganz praktische Fragen, wie die nach den Kennzeichnungspflichten als verantwortliche Person. Schauen wir uns das Ganze noch einmal genauer an.
Frage aus dem Sellerforum: „Hallo an alle Profis,
wenn man Ware außerhalb der EU importiert und in Umlauf bringt, ist man verpflichtet den EU-Verantwortlichen Importeur im Angebot zu benennen und dessen Namen am Produkt anzubringen. Wie macht ihr das und wie bei Eigenmarken?
Danke an alle Helfer“ – Beitrag vom 1. Februar 2026
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