Die Informationspflichten im Online-Handel werden eher mehr als weniger, das zeigt auch die Produktsicherheitsverordnung. Diese sieht vor, dass in Produktangeboten „wesentliche Produktindikatoren“ angegeben werden müssen. Aber was heißt das? Müssen nun Chargen-, Serien- oder Artikelnummern im Shop aufgeführt werden?
Der Entwurf sagte ja
Die Antwort auf die Frage liefert die Entwurfsfassung der GPSR. Dort war zunächst ausdrücklich geregelt, dass im Online-Angebot eine Chargen- oder Seriennummer angegeben werden muss. Diese Formulierung hat es dann aber nicht in die endgültige Fassung geschafft. Stattdessen heißt es allgemein, dass „wesentliche Produktindikatoren“ angegeben werden müssen. Das deutet darauf hin, dass es eben keine Pflicht zur Angabe dieser Nummer im Shop gibt. Für Shopbetreiber ist dies auch günstig: Schließlich ist die Chargennummer immer nur für eine Produktcharge dieselbe. Soll heißen: Diese Nummer kann sich auch ändern.
Pflicht für Hersteller:innen: Handmade-Unternehmen aufgepasst!
Ganz irrelevant sind diese Nummern allerdings nicht. In der GPSR heißt es dazu in Artikel 9 Absatz 5:
„Die Hersteller gewährleisten, dass ihre Produkte eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes für Verbraucher leicht erkennbares und lesbares Element zu ihrer Identifizierung tragen oder, falls dies aufgrund der Größe oder Art des Produkts nicht möglich ist, dass die erforderlichen Informationen auf der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage angegeben werden.“
Das heißt, wer selbst Produkte herstellt, muss zwar keine Chargen- oder Artikelnummer vergeben. Allerdings müssen die Produkte ein Element zur Identifikation tragen. Hier haben Hersteller:innen also die freie Wahl. Wichtig ist, dass die Nummern so vergeben werden, dass die Produkte leicht verwaltbar und vor allem verfolgbar sind. Sinn und Zweck einer eindeutigen Identifikation ist nämlich, Rückrufe sicher durchführen zu können.
Ist die Angabe einer Chargennummer nun verpflichtend?
Nein, reine Händler:innen müssen diese Nummern nicht im Shop angeben. Wer selbst Produkte herstellt, muss aber für eine Identifikationsmöglichkeit sorgen. Das kann eine Chargennummer sein, muss es aber nicht. Die Nummer muss auf dem Produkt oder, wenn nicht anders möglich, auf der Verpackung angebracht werden.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Sandra May
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
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leider reicht das nicht ganz aus.
Die von dir zitierte Stelle betrifft lediglich sehr kleine Produkte, bei denen die Angabe am Produkt selbst aus Platzgründen nicht möglich wäre.
Gruß, die Redaktion
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ja leider müsstest du hier auch Artikelnummern im Shop angeben.
Gruß, die Redaktion
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Gruß, die Redaktion