GPSR: Muss die Artikel- oder Chargennummer im Online-Shop angegeben werden?

Veröffentlicht: 16.10.2024
imgAktualisierung: 16.10.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
16.10.2024
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Das Bild zeigt eine Person, die in einem Online-Shop Schuhe für 39,95 US-Dollar auswählt und den Artikel in den Warenkorb legt.
AndreyPopov / Depositphotos.com
Die neue GPSR fordert die Angabe „wesentlicher Produktindikatoren“. Was bedeutet das?


Die Informationspflichten im Online-Handel werden eher mehr als weniger, das zeigt auch die Produktsicherheitsverordnung. Diese sieht vor, dass in Produktangeboten „wesentliche Produktindikatoren“ angegeben werden müssen. Aber was heißt das? Müssen nun Chargen-, Serien- oder Artikelnummern im Shop aufgeführt werden?

Der Entwurf sagte ja

Die Antwort auf die Frage liefert die Entwurfsfassung der GPSR. Dort war zunächst ausdrücklich geregelt, dass im Online-Angebot eine Chargen- oder Seriennummer angegeben werden muss. Diese Formulierung hat es dann aber nicht in die endgültige Fassung geschafft. Stattdessen heißt es allgemein, dass „wesentliche Produktindikatoren“ angegeben werden müssen. Das deutet darauf hin, dass es eben keine Pflicht zur Angabe dieser Nummer im Shop gibt. Für Shopbetreiber ist dies auch günstig: Schließlich ist die Chargennummer immer nur für eine Produktcharge dieselbe. Soll heißen: Diese Nummer kann sich auch ändern.

Pflicht für Hersteller:innen: Handmade-Unternehmen aufgepasst!

Ganz irrelevant sind diese Nummern allerdings nicht. In der GPSR heißt es dazu in Artikel 9 Absatz 5:

„Die Hersteller gewährleisten, dass ihre Produkte eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes für Verbraucher leicht erkennbares und lesbares Element zu ihrer Identifizierung tragen oder, falls dies aufgrund der Größe oder Art des Produkts nicht möglich ist, dass die erforderlichen Informationen auf der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage angegeben werden.“

Das heißt, wer selbst Produkte herstellt, muss zwar keine Chargen- oder Artikelnummer vergeben. Allerdings müssen die Produkte ein Element zur Identifikation tragen. Hier haben Hersteller:innen also die freie Wahl. Wichtig ist, dass die Nummern so vergeben werden, dass die Produkte leicht verwaltbar und vor allem verfolgbar sind. Sinn und Zweck einer eindeutigen Identifikation ist nämlich, Rückrufe sicher durchführen zu können.

Ist die Angabe einer Chargennummer nun verpflichtend?

Nein, reine Händler:innen müssen diese Nummern nicht im Shop angeben. Wer selbst Produkte herstellt, muss aber für eine Identifikationsmöglichkeit sorgen. Das kann eine Chargennummer sein, muss es aber nicht. Die Nummer muss auf dem Produkt oder, wenn nicht anders möglich, auf der Verpackung angebracht werden.  

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 16.10.2024
img Letzte Aktualisierung: 16.10.2024
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
9 Kommentare
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Luzy
19.11.2024

Antworten

1. Muss mir jetzt von allen gelieferten Artikeln die Chargen- oder Serien- oder sonst welche Erkennungs- Nummern notieren um sie einem Kauf und damit Lieferanten zuordnen zu können? 2. Wenn ich vom Lieferanten diese Informationen nicht bekomme, muss ich selber einzelne, fortlaufende Nummern vergeben und eingravieren, aufkleben oder beilegen? 3. Ich bin Verkäuferin auf Mittelaltermärkten. Jetzt muss ich alles mit Zetteln und in Plastik eingepackt verkaufen? Ringe, die sonst zum Anprobieren in Boxen angeboten werden mit einem großen Zettel, selbst gedruckt und selbst drangebunden ausstatten? Das ist doch alles Wahnsinn
Redaktion
19.11.2024
Hallo Luzy, grundsätzlich musst du sicherstellen, dass die Artikel, die du verkaufst, identifizierbar sind, zum Beispiel durch Chargen- oder Seriennummern vom Lieferanten. Wenn der Lieferant keine bereitstellt, bist du verpflichtet, selbst eine Kennzeichnung vorzunehmen. Das heißt aber nicht, dass alles in Plastik verpackt werden muss – die Informationen können auch auf Etiketten oder Anhängern angebracht werden, vor allem, wenn das Produkt wie ein Ring zu klein ist. Viele Grüße, die Redaktion
Luzy
20.11.2024
Ich bekomme es ja in Plastik vom Hersteller bereits angeliefert. Es ist einfach verrückt jedes Teil per Hand mit Zettelchen zu versehen, die ich auch noch selbst ausdrucken muss. Für kleine Betriebe wie meinen ist das einfach ein zu hoher Aufwand
Hubert
23.10.2024

Antworten

Würde es denn reichen, wenn auf der Rechnung beispielsweise eine Artikelnummer genannt wäre? Da es in dem Bericht ja auch heißt, "dass die erforderlichen Informationen auf der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage angegeben werden.“
Redaktion
24.10.2024
Hallo Hubert,
leider reicht das nicht ganz aus.
Die von dir zitierte Stelle betrifft lediglich sehr kleine Produkte, bei denen die Angabe am Produkt selbst aus Platzgründen nicht möglich wäre.
Gruß, die Redaktion
Peter
23.10.2024

Antworten

Liebe Redaktion, wie sieht es mit Unikaten aus? Als Teil der Handmade-Branche fertige ich eigentlich nur Einzelstücke. Muss dann trotzdem jedes Unikat eine zusätzliche Identifikation bekommen? Jedes Stück gibt es nur einmal und kann deswegen auch klar identifiziert werden. Wenn ich mehrere gleichartige Holzschatullen mache, die zwar jede ein bisschen anders ist wegen der Handarbeit, aber optisch sehr ähnlich - da sehe ich das ein. Aber bei Unikaten ist das nicht sehr einleuchtend.
Redaktion
24.10.2024
Hallo Peter,
ja leider müsstest du hier auch Artikelnummern im Shop angeben.
Gruß, die Redaktion
dirk
17.10.2024

Antworten

Liebe Sandra May, der Artikel ist ja ein bisschen unausgegoren und damit auch verwirrend, weil diese völlig unterschiedlichen Nummern teilweise gleichgesetzt bzw. durcheinandergeworfen werden. Wir sind uns sicher einig, dass Chargen-, Serien- oder Artikelnummern nicht das gleiche sind: - Eine Artikelnummer bezeichnet einen gleichbleibenden Artikel bestimmter Machart eines Herstellers, z.B. eine Armbanduhr aus Edelstahl mit Datumsanzeige mit einem bestimmten Design - Eine Seriennummer ist eine fortlaufende Nummer für jedes produzierte Stück dieses Artikels, z.B. bei sehr hochwertigen Uhren - Eine Chargennummer ist die Nummer einer größeren Menge eines Artikels, die zusammenhängend am selben Tag hergestellt wurde und in der Regel einer bestimmten Maschine oder Produktionstraße bzw. einem bestimmten Mitarbeiter zugeordnet werden kann, so dass man z.B. bei Glassplittern in der Marmelade den genauen Tag und die Menge bestimmen kann, wann diese hergestellt wurde und nun zurückgerufen werden muss. Nicht jeder Artikel hat notwendigerweise alle drei Nummern - bei Massenartikeln wohl am wenigstens eine fortlaufende Seriennummer. Eine Chargennummer oder Batch-No. hingegen oft schon. Ohne zugehörige Artikelnummer ist eine Chargennummer jedoch in der Regel nicht aussagekräftig. Gleichwohl wird in über längere Zeit laufenden Onlineangeboten in der Regel bei größeren Mengen durchaus der gleiche Artikel aus mehreren Produktchargen verkauft, was wohl kaum beim Händler nachgehalten werden kann, sofern es sich nicht um besonders sensible, teure oder potentiell gefährliche Produkte mit besonderen gesetzlichen Auflagen handelt. Muss also ein Onlinehändler nun eine Artikelnummer online angeben oder nicht? Oder ist es ausreichend, wenn sich diese lediglich direkt am Produkt befindet?
Redaktion
17.10.2024
Hallo Dirk, ganz kurz und knapp lautet die Antwort nein, die Artikelnummer muss online nicht angegeben werden.
Gruß, die Redaktion