Ab 27. September 2026 kommt das neue EU-Garantielabel. Bedeutet: Gibt es auf ein Produkt eine Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren, muss das einheitliche Label verwendet werden.
Hierzu bekamen wir die Frage, inwiefern das Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln nicht auch eine solche Garantie ist. Immerhin wird garantiert, dass das Lebensmittel bis zum angegebenen Datum seine Qualität beibehält.
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Das Gewährleistungsrecht und damit auch die Pflicht zum Label gilt auch für (verderbliche) Lebensmittel. Die Gewährleistungsfrist regelt lediglich, wie lange Kund:innen Mängel geltend machen können, die bereits bei Übergabe der Ware vorlagen. Normale Abnutzung, Verbrauch oder Fehlbedienung fallen nicht unter das Sachmängelrecht.