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Gilt das Garantielabel auch für Lebensmittel?

Veröffentlicht: 26.05.2026
imgAktualisierung: 26.05.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
26.05.2026
img 26.05.2026
ca. 1 Min.
Vorräte des täglichen Bedarfs wie Pasta, Reis, Haferflocken, Milch, Öl, Zucker und Konserven auf einem Tisch.
KI
Ab Herbst gilt das neue EU-Garantielabel – aber was ist eigentlich mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum?


Ab 27. September 2026 kommt das neue EU-Garantielabel. Bedeutet: Gibt es auf ein Produkt eine Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren, muss das einheitliche Label verwendet werden.

Hierzu bekamen wir die Frage, inwiefern das Mindesthaltbarkeitsdatum auf Lebensmitteln nicht auch eine solche Garantie ist. Immerhin wird garantiert, dass das Lebensmittel bis zum angegebenen Datum seine Qualität beibehält.

Informationspflicht aus dem Gesetz

Tatsächlich handelt es sich bei dem MHD nicht um eine Garantie. Garantien sind immer freiwillig. Anders sieht es beim MDH aus. Dieses ist in der Lebensmittelinformationsverordnung vorgeschrieben.

Artikel 9 Lebensmittelinformationsverordnung

(1) Nach Maßgabe der Artikel 10 bis 35 und vorbehaltlich der in diesem Kapitel vorgesehenen Ausnahmen sind folgende Angaben verpflichtend:

[...]

f) das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum;

[...]

Entsprechend müssen Lebensmittelhersteller und Händler das Label bei Lebensmitteln mit einem MDH über zwei Jahre nicht verwenden. Genau genommen darf es auch gar nicht verwendet werden, weil sonst der unzutreffende Eindruck entsteht, es gäbe eine Garantie (zusätzlich zum MDH).

Veröffentlicht: 26.05.2026
img Letzte Aktualisierung: 26.05.2026
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
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cf
27.05.2026

Antworten

Dann bleibt nur noch die Frage wie es sich mit dem Gewährleistungslabel verhält. Muss dieses bei Lebensmitteln angegeben werden - insbesondere bei nicht-schnell verderblicher Ware wie Haferflocken oder die klassische Dosenwurst?
Redaktion
27.05.2026
Dazu haben wir schon einen Artikel: https://ohn.haendlerbund.de/recht/rechtsfragen/ausnahmen-vom-gewaehrleistungsrecht

Das Gewährleistungsrecht und damit auch die Pflicht zum Label gilt auch für (verderbliche) Lebensmittel. Die Gewährleistungsfrist regelt lediglich, wie lange Kund:innen Mängel geltend machen können, die bereits bei Übergabe der Ware vorlagen. Normale Abnutzung, Verbrauch oder Fehlbedienung fallen nicht unter das Sachmängelrecht.