Das neue EU-Gewährleistungslabel und auch das Recht auf Reparatur zwingen viele Händler:innen dazu, sich noch mal mit den Basics des Gewährleistungsrechts auseinanderzusetzen. Eine der häufigsten Fragen, die uns dabei begegnet ist die, ob die zwei Jahre Gewährleistungsfrist denn auch für solche Produkte gilt, die keine zwei Jahre halten.
Die kurze Antwort: Ja.
Mit unserer längeren Antwort klären wir ein Missverständnis auf.
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