Gewährleistungspflicht nach einem Jahr? So funktioniert die Beweislast im E-Commerce

Veröffentlicht: 10.12.2025
imgAktualisierung: 10.12.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
10.12.2025
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Überlagerung von Uhr, Kalender und Terminplaner symbolisiert Zeitmanagement und Terminplanung.
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Eine Kundin fordert 13 Monate nach dem Kauf eine neue Nähmaschine. Was das Gewährleistungsrecht dazu sagt.


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

In dieser Woche geht es um das Gewährleistungsrecht: Eine Kundin meldet sich nach 13 Monaten beim Händler und sagt, dass ihre Nähmaschine defekt sei. Sie würde ihr immer wieder den Dienst verweigern. Daher fordert sie nun eine Neulieferung. Zu Recht?

Grundsatz: Das kommt nach der Beweislastumkehr

Im B2C-Handel gibt es in Sachen Gewährleistungsrecht die sogenannte Beweislastumkehr. Tritt im ersten Jahr nach dem Kauf ein Mangel auf, wird zu Lasten des Shops vermutet, dass dieser bereits beim Verkauf vorlag. Shop-Betreiber:innen können den Gewährleistungsansprüchen in diesen Fällen nur ausweichen, wenn sie belegen können, dass das Produkt frei von Mängeln versendet wurde.

Aber wie geht es danach weiter? Nach einem Jahr greifen die gängigen Beweiskraftregeln, sprich: Die Seite, für die eine Tatsache günstig ist, muss diese auch beweisen. Damit die Kundschaft auf die Gewährleistungsansprüche zurückgreifen kann, muss diese also belegen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

Fazit: Einfache Behauptung reicht nicht aus

Was bedeutet das für unseren Fall? Die einfache Behauptung der Käuferin, es läge ein Mangel vor, reicht nicht aus. Sie muss belegen, dass die Verweigerung des Dienstes aufgrund eines Mangels geschieht, der bereits beim Versand vorlag und nicht etwa auf einer Fehlbedienung oder mangelnden Pflege. So ist die Forderung jedenfalls im Sinne dieses Formates dreist.

Nice to know: Auf das Auftreten des Mangels kommt es an

Wie ist das mit der Beweislastumkehr, wenn ein Mangel zwar im ersten Jahr entsteht, aber erst später gemeldet wird? Auch dann greift die Beweislastumkehr – entscheidend ist nämlich der Zeitpunkt des Auftretens, nicht der der Meldung. Allerdings muss die Kundschaft nachweisen können, dass der Mangel tatsächlich innerhalb des ersten Jahres entstanden ist.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 10.12.2025
img Letzte Aktualisierung: 10.12.2025
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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