Die Pflicht zum Gewährleistungslabel kommt mit großen Schritten näher und gleichzeitig wundert sich so mancher, dass man wegen eines Hinweises auf das Gewährleistungsrecht abgemahnt werden kann. Das ist schließlich Werben mit Selbstverständlichkeiten. Gleichzeitig meint man, dass sich das Thema ja bald wegen des Labels erledigt habe.
Nun. Hat es nicht, denn: Hier werden zwei Themen miteinander vermischt.
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