Seit kurzem sorgt ein neues „Gewährleistungslabel“ für Diskussionen. Händler müssen Kunden künftig auf einem weiteren Weg über das Recht auf zwei Jahre Gewährleistung informieren. Viele denken dabei sofort an das bekannte Energielabel und fragen sich: Muss das Gewärhleistungslabel jetzt ebenfalls auf dem Produkt und/oder der Verpackung angebracht werden? Die Antwort: Nein – die Pflicht betrifft nur den Online-Shop beziehungsweise das Geschäft.

Pflicht gilt nur online – Kein Aufkleber am Produkt

Das Label ist eine EU-Vorgabe und soll für Klarheit beim Kauf sorgen. Das Gewährleistungslabel ist Teil der erweiterten Informationspflichten nach den Artikeln 246 und 246a EGBGB. Wer einen Online-Shop betreibt, muss den Hinweis gut sichtbar in den Produktinformationen einbauen. Es reicht also nicht mehr, die Gewährleistung nur in den AGB zu erwähnen. Für die Lieferung selbst ändert sich nichts: Weder Verpackung noch Produkt müssen gekennzeichnet werden.

Auch stationäre Händler müssen diese Informationspflicht erfüllen.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde nachträglich noch einmal angepasst, um die Verpflichtung sowohl von stationärem als auch dem Online-Handel besser herauszuarbeiten.