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Gewährleistungslabel: Muss es nur in den Shop oder auch auf Produkt und Verpackung?

Veröffentlicht: 24.09.2025
imgAktualisierung: 01.12.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 1 Min.
24.09.2025
img 01.12.2025
ca. 1 Min.
In einem Lager stehen Artikel wie Sessel oder Gummistiefel, an denen ein übergroßes Gewährleistungslabel hängt
Erstellt mit ChatGPT
Das neue Gewährleistungslabel sorgt für Verwirrung: Es gilt nur online – und muss nicht direkt auf das Produkt.


Seit kurzem sorgt ein neues „Gewährleistungslabel“ für Diskussionen. Händler müssen Kunden künftig auf einem weiteren Weg über das Recht auf zwei Jahre Gewährleistung informieren. Viele denken dabei sofort an das bekannte Energielabel und fragen sich: Muss das Gewärhleistungslabel jetzt ebenfalls auf dem Produkt und/oder der Verpackung angebracht werden? Die Antwort: Nein – die Pflicht betrifft nur den Online-Shop beziehungsweise das Geschäft.

Pflicht gilt nur online – Kein Aufkleber am Produkt

Das Label ist eine EU-Vorgabe und soll für Klarheit beim Kauf sorgen. Das Gewährleistungslabel ist Teil der erweiterten Informationspflichten nach den Artikeln 246 und 246a EGBGB. Wer einen Online-Shop betreibt, muss den Hinweis gut sichtbar in den Produktinformationen einbauen. Es reicht also nicht mehr, die Gewährleistung nur in den AGB zu erwähnen. Für die Lieferung selbst ändert sich nichts: Weder Verpackung noch Produkt müssen gekennzeichnet werden.

Auch stationäre Händler müssen diese Informationspflicht erfüllen.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde nachträglich noch einmal angepasst, um die Verpflichtung sowohl von stationärem als auch dem Online-Handel besser herauszuarbeiten.

Veröffentlicht: 24.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 01.12.2025
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
13 Kommentare
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Ralf
16.10.2025

Antworten

Es soll doch nur ein Label irgendwo eingefügt werden und mehr nicht. Immer dieses rumgestöhne. Als Unternehmer hat man Pflichten zu erfüllen und das ist auch gut so. Wer das nicht will, der sollte kein Unternehmer werden. Und wenn man eine rechtliche Informationen benötigt, dann fragt man den Justisten beim Händlerbund. So einfach ist das.
Jens
07.10.2025

Antworten

Wer sich nur immer solche Sinnlosigkeiten ausdenkt, hat vermutlich keinen Bezug zum Onlinehandel oder agiert vorsätzlich gegen diesen. Dem (potentiellen) Kunden nützt eine derartige Ausgestaltung eines Onlineangebotes jedenfalls wenig bis überhaupt nichts. Dem verpflichteten Onlinehändler stellen sich dagegen gleich wieder mehrere grundsätzliche und technische Fragen: Muss das Gewährleistungs-Label beim Aufruf der Seite mehrsprachig ausgegeben werden oder ggfls. je nach Sprache des Users oder reicht die Ausgabe in der Amtssprache des Shopbetreibers? Darf das Label nach dem Aufruf bzw. der Einblendung wieder ausgeblendet werden? Muss es im Fließtext untergebracht sein oder darf es als Popup oder Overlay angezeigt werden? Muss das Label eine bestimmte Position, Größe oder z. B. Farbe haben? Ist es vorrangig zu platzieren vor all den anderen Pflichtinformationen, die teilweise bereits bei Seitenaufruf eingeblendet werden müssen? Darf es im Header oder im Footerbereich einer Seite untergebracht werden? Und: Woher bekommt der Shopbetreiber das Label, wenn es nicht formlos, sondern EU-einheitlich gestaltet sein soll? Gibt es dann dafür Vorlagen oder wird das Ganze vielleicht auch noch kostenpflichtig, quasi wie ein Zertifikat als "staatlich geprüfter Gewährleistungsgeber"? Euch fallen sicher auch noch viele weitere Fragen dazu ein, welche der Händler letztlich wieder von einem Gericht klären lassen muss...
cf
29.09.2025

Antworten

Im Entwurf schreibt die EU: " To this end, the Commission has consulted representative groups of stakeholders and also performed a field test with representative groups of consumers, which provided input to the final design and content of the harmonised notice and the harmonised label" Es wird jedoch nicht auf die durchgeführte Statistik und deren Inhalt oder Ergebnis referenziert. Komisch - in Webshops müssen solche Aussagen immer belegt werden, sonst gibt es Abmahnungen. Gibt es das Recht, dass die EU die Details zu dieser Aussage veröffentlichen muss? Mich würde sehr interessieren wer diese Gruppen und deren genauen Antworten waren.
cf
29.09.2025

Antworten

Nur ein Gedanke am frühen Morgen: Wenn man das Gewährleistungslabel im Webshop abbildet, welcher dann mit dem Handy aufgerufen wird - wie genau soll der Kunde dann den QR-Code scannen? Oder schreibt die EU künftig vor, dass jeder 2 Handys besitzen muss? Grüße nach Brüssel mit der Frage: Wäre ein (weiterer sinnloser) Link da nicht sinnvoller gewesen?
Jana
29.09.2025

Antworten

Auf Amazon werden neue und gebrauchte Artikel unter der selben ASIN verkauft. Also 2 verschiedene Gewährleistungspflichten auf einem Angebot. Wie das wohl enden wird... :(
Tobias
28.09.2025

Antworten

Mir war so, als wäre das werben mit Selbstverständlichkeiten verboten!?
Redaktion
29.09.2025
Hallo Tobias, schon jetzt müssen Händler in den AGB darauf hinweisen, dass die gesetzliche Gewährleistung besteht. Die Einhaltung solcher Informationspflichten stellt natürlich kein Werben mit Selbstverständlichkeiten dar. Mit den besten Grüßen die Redaktion
genny
28.09.2025

Antworten

Warum machen wir keine PETITION??? Wir sollten uns ZUSAMMEN TUN!!!
KI
25.09.2025

Antworten

Meinung: Regulierungswut!
Silvio Doberstein
24.09.2025

Antworten

Hi, was mich hier irritiert, ist, dass hier ausschließlich von Onlineshops die Rede ist. Was aber, wenn gar kein Onlineshop betrieben wird? Muss das Label auch in die Produktbeschreibungen auf eBay, Kaufland, Amazon etc. auf denen man ohne einen Shop verkaufen kann? Allerdings kann man bei ebay z.B. ein Shopabo abschließen und bei Amazon z.B. einen Markenshop kreieren. Muss das Label dann nur in den Shopangeboten vorhanden sein, oder in allen Angeboten, egal, ob ein Shopangebot oder einfach ein Marktplatzangebot. Ich gehe hier aber aufgrund des Hinweises der vermeintlichen Gleichstellung von Ladenkunden und Onlinekunden davon aus, dass das Label in allen Onlinenageboten vorhanden sein muss, egal ob ein Shop vorhanden ist oder nicht. Das wirklich nervige an solchen Regelungen ist, dass der Gesetzgeber es regemäßig nicht schafft, auch zu regeln, dass die etlichen Marktplatzanbieter solche Lösungen wenigstens standardisiert implementieren, so dass wir als Händler nicht unterschiedlichste Wege und Möglichkeiten bedenken müssen, solche Label in den Angeboten zu platzieren. Denn das vervielfacht regelmäßig den Aufwand auf Händlerseite.
Redaktion
24.09.2025
Hallo Silvio, vielen Dank für den Hinweis. Wir klären das gerne noch einmal auf: Die Pflicht betrifft den gesamten E-Commerce, also neben Online-Shops auch Shops auf Marktplätzen. Diese werden natürlich hier eine Lösung präsentieren müssen. Im Rückblick auf die GPSR und andere Pflichten funktionierte das nur mittelmäßig, aber wir hoffen das Beste ;) Viele Grüße, die Redaktion
SK
24.09.2025

Antworten

Wir vertreiben Heimtextilien als Großhändler an Kunden, die sowohl einen Laden, als auch einen Online-Shop betreiben. Woher weiß ich, über welchen Vertriebskanal der einzelne Artikel letztendlich verkauft wird? Da stellt sich für mich die Frage, was ich meinem ausländischen Hersteller bzgl. der Auszeichnungspflicht vorgeben soll. Da passt doch wieder was - hinten und vorne - nicht.
cf
24.09.2025

Antworten

Zitat: "Kunden, die im Laden kaufen, sind durch Beratung und direkten Kontakt zur Ware ohnehin besser informiert". Ne, is klar - wer es schafft in einem der größeren Elektronik (oder Bau-Märkte o.ä. einen Mitarbeitenden für die Beratung zu finden, kann sich glücklich schätzen. Auf den kleinen Schildern fehlen wesentliche Informationen (die Onlineshops komischerweise bereitstellen müssen). Fragt man dann die nicht auffindbaren Mitarbeitenden, haben die meisten keine Ahnung von irgendwas. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren und gehe in den nächsten Tagen mal in ein Geschäft. Mal sehen, ob ich ohne Rückfrage über die Gewährleistung informiert werde - oder ob die Antworten auf eine explizite Frage dann den gesetzlichen Anforderungen genügen. Frage: Könnte ich den Laden sonst Abmahnen?