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Gewährleistungslabel bei Etsy: Diese „Zwischenlösungen“ reichen nicht

Veröffentlicht: 16.09.2026
imgAktualisierung: 16.09.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
16.09.2026
img 16.09.2026
ca. 3 Min.
Smartphone mit Etsy-Logo vor einer unscharf dargestellten Etsy-Webseite mit verschiedenen Produkten.
Mojahid_Mottakin / Depositphotos.com
EU-Gewährleistungslabel ab 27.9.2026: Etsy hat noch keine technische Lösung. Was der Support seinen Händlern stattdessen vorschlägt.


Ab dem 27. September 2026 müssen Händler:innen das EU-Gewährleistungslabel in ihrem Shop verwenden. Das betrifft natürlich auch Marktplatzhändler:innen. Sorgenkind könnte hier wieder Etsy werden. Bereits der Widerrufsbutton wurde zunächst gar nicht und dann nicht rechtssicher umgesetzt.

Uns liegt nun die E-Mail vom Etsy-Support an eine Händlerin vor.

Etsy arbeitet daran

Die gute Nachricht zuerst: Der Support gibt an, dass an einer Lösung gearbeitet werde. Konkret heißt es:

„Ich verstehe, wie wichtig die Einhaltung dieser Vorschriften für dein Unternehmen ist – insbesondere, da wir uns der Hauptverkaufssaison nähern. Ich weiß es sehr zu schätzen, dass du uns auf dieses Thema aufmerksam gemacht hast.

Während wir daran arbeiten, eine einheitliche technische Lösung bereitzustellen, kannst du in der Zwischenzeit folgende Möglichkeiten nutzen, um deine Angebote entsprechend anzupassen:“

Grundsätzlich ist es begrüßenswert, dass Etsy als Marktplatz an einer Lösung arbeitet. Dass aber bereits Möglichkeiten für die „Zwischenzeit“ beschrieben werden, lässt erahnen, dass es mit der Einhaltung der gesetzlichen Frist auch diesmal wohl nichts werden könnte.

Etsys Lösungsvorschläge

Aber schauen wir uns einfach mal an, welche Lösungsansätze Etsy für seine Händler:innen bereithält, sollte die technische einheitliche Lösung noch auf sich warten lassen.

Angebotsbeschreibungen nutzen: Der erste Vorschlag lautet, die erforderlichen Informationen „als Text oder Bild direkt in die jeweilige Angebotsbeschreibung“ aufzunehmen. Hier offenbaren sich gleich mehrere Probleme: Eine Aufnahme als Text ist gar nicht möglich, da das Label eine Bilddatei bzw. PDF ist und unverändert übernommen werden muss. Das andere Problem ist, dass man in die Angebotsbeschreibung keine Bilder einfügen kann. Sollte es hier doch in der Zwischenzeit die Möglichkeit geben, wird die Darstellung möglicherweise zu klein sein. Schließlich ist auf dem Label viel kleinteiliger Text, der gelesen werden können muss.

Shop-Ankündigung: Ein anderer Vorschlag lautet, die Information in der „Shop-Ankündigung oder im FAQ-Bereich“ zu ergänzen. Das ist schlicht die falsche Stelle, weil Käufer:innen beim Durchlaufen des Kaufprozesses nicht zwangsläufig an dem Label vorbeikommen.

Persönliche Nachrichten: Als drittes wird vorgeschlagen, die Information „vorsorglich in deine Bestätigungsnachrichten an Käufer“ aufzunehmen. Das ist schlicht zu spät, da das Label vor Abschluss der Bestellung wahrnehmbar sein muss.

Fazit

Für Händler:innen auf Etsy bleibt am Ende nur eine unangenehme Wahl: weiterverkaufen und das Abmahnrisiko in Kauf nehmen – oder den Shop bis zur technischen Umsetzung pausieren und Umsatz verlieren. Etsys Vorschläge lösen das Problem nämlich nicht, sie verlagern es nur: Auch eine Angebotsbeschreibung, eine Shop-Ankündigung oder eine nachträgliche Bestätigungsnachricht dürften einer rechtlichen Prüfung kaum standhalten. Wer sie trotzdem nutzt, ist im Zweifel genauso abmahngefährdet wie ohne jede Lösung.

Damit tragen Händler:innen ein Risiko, das eigentlich der Marktplatz durch eine rechtssichere technische Lösung hätte abfedern müssen. Bis Etsy liefert, müssen sie selbst abwägen, was schwerer wiegt: das Risiko einer Abmahnung oder der Umsatzausfall durch eine Verkaufspause.

Amazon, Ebay und Co.: Umsetzung von Gewährleistungs- und Garantielabel - Der große Marktplatz-Check

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 16.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 16.09.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Heiko K.
21.09.2026

Antworten

Ohne dieser ganzen, teils sinnlosen Regulierungswahnvorstellungen der EU wären wir nicht in dieser Situation. Es läuft ohnenhin schon fast nicht's mehr, da dann noch den Shop pausieren ist keine Lösung. Irgendwann habe ich genug von Bevormundungen die nur Arbeitszeit kosten, dann werf ich hin und geh angeln...
S.K:
17.09.2026

Antworten

Die die abmahnen sollen sich doch dann direkt an Etsy wenden. Weil wir als Verkäufer können ja nichts dafür das die Plattform die Richtlinien / Vorgaben nicht einhalten.
Birgit
17.09.2026
Genau, sehe ich auch so. Etsy hat mich eh 4monate gesperrt gehabt, wegen Verifizierungsproblemen. Übler Laden mittlerweile. Alternativen suchen, das ist am besten.