Wer E-Books, Software-Downloads oder digitale Schnittmuster als PDF verkauft, kann bei der neuen Kennzeichnungspflicht zum 27. September 2026 aufatmen: Das Gewährleistungslabel und das GARAN-Label betreffen nur körperliche Waren.
Waren mit digitalen Elementen, etwa smarte Uhren oder vernetzte Geräte, sind vollständig vom Label erfasst. Digitale Inhalte auf einem körperlichen Datenträger gelten ebenfalls als Waren (z. B. Software auf einer echten CD).

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