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Dürfen Gewährleistungs- und Garantielabel schon vor dem Stichtag im Shop veröffentlicht werden?

Veröffentlicht: 04.09.2026
imgAktualisierung: 04.09.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
04.09.2026
img 04.09.2026
ca. 2 Min.
Gewährleistungs- und Garantielabel an Pinnwand
Erstellt mit KI
Gewährleistungs- und Garantielabels werden Pflicht. Shops können die neuen Vorgaben schon jetzt unter bestimmten Voraussetzungen umsetzen.


Der Countdown läuft: Ab dem 27. September 2026 müssen Online-Händler die harmonisierte Mitteilung zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht (umgangssprachlich: Gewährleistungslabel) sowie das neue GARAN-Label (Garantielabel) für bestimmte Haltbarkeitsgarantien verpflichtend im Shop anzeigen. Einer freiwilligen Vorab-Implementierung steht prinzipiell nichts im Wege. Vorausgesetzt, die gestalterischen und inhaltlichen Kriterien werden erfüllt.

Vorzeitige Umsetzung möglich

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die neuen Informationspflichten stehen seit dem Inkrafttreten der maßgeblichen EU-Durchführungsverordnung fest. Ab dem 27. September 2026 müssen die neuen Informationspflichten verbindlich erfüllt werden. Vor diesem Datum besteht aber kein Verbot zur Verwendung der Labels, da es sich lediglich um eine zusätzliche neue Belehrung über (gesetzlich) bestehende Rechte handelt.

Bei einer vorzeitigen Verwendung empfiehlt es sich, von Anfang an die offiziellen Gestaltungsvorgaben einzuhalten, damit zum 27. September keine erneute Anpassung erforderlich wird. Bei der technischen und optischen Umsetzung gelten spätestens zum Stichtag klare Vorgaben. Digitale Benutzeroberflächen erfordern zwingend eine farbige Darstellung. Das Regelwerk schreibt u. a. auch vor, dass veränderbare Textfelder im Garantielabel wie die Angabe der Garantiejahre oder der Modellbezeichnung in der Schriftart Inter gesetzt werden. Feste Bestandteile wie EU-Schutzsymbole und vordefinierte Übersetzungen dürfen nicht verändert werden.

Vorab-Umsetzung schrittweise möglich?

Hier ist Vorsicht geboten: Eine unternehmensweit uneinheitliche Darstellung (etwa wenn die Hälfte der Produkte im Shop bereits das Gewährleistungslabel zeigt und die andere Hälfte nicht) ist nicht unproblematisch. Eine solche Inkonsistenz kann bei Verbraucherinnen und Verbrauchern den falschen Eindruck erwecken, für die nicht gekennzeichneten Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht oder in geringerem Umfang.

Beim GARAN-Label ist eine unterschiedliche Darstellung innerhalb des Sortiments vermutlich unproblematisch und sogar sachlich erforderlich, da die Labels ohnehin individualisiert werden müssen.

Vorteile einer frühzeitigen Umsetzung

Für eine vorgezogene Einführung spricht einiges: Wer die Labels schon jetzt korrekt integriert, gewinnt Vorlaufzeit, um Rechtsexperten drüber schauen zu lassen und kann so Darstellungsfehler in Ruhe beheben und muss am Stichtag selbst nicht unter Zeitdruck nachbessern. Auch aus Marketingsicht kann Transparenz bei Gewährleistung und Garantie schon vor der Pflicht Vertrauen bei Kundinnen und Kunden schaffen und sich als Wettbewerbsvorteil erweisen, insbesondere gegenüber Shops, die die Umsetzung erst auf den letzten Drücker angehen.

Was passiert bei einer fehlerhaften Umsetzung?

Wichtig ist: Bis zum 27. September 2026 besteht keine Pflicht zur Anzeige der Labels. Wer also noch nichts umgesetzt hat, riskiert vor diesem Datum keine Sanktionen. Anders sieht es aus, wenn ein Shop die Labels bereits freiwillig einsetzt, dabei aber die gestalterischen oder inhaltlichen Vorgaben verfehlt. Dann kann es zu Abmahnungen kommen.

Wer die offiziellen Labels vorzeitig verwendet, sollte bereits die künftigen Gestaltungsvorgaben beachten, damit zum Stichtag keine erneute Anpassung erforderlich wird. 

Veröffentlicht: 04.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 04.09.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Benedikt
08.09.2026

Antworten

Wo genau soll man das denn einbinden in ebay oder amazon?! Ich bekomme hier absolut keine klar Aussage von niemanden und es gibt einen Stichtag. Das geht alles vielleicht mit 5x Inseraten aber nicht mit 50.000x. Oder einfach als Bild in die Bilder hinterlegen?
Redaktion
08.09.2026
Hallo Benedikt, die Darstellung des Labels im Shop (auch Ebay, Amazon, etc.) muss vor Abgabe der Bestellung klar erkennbar, gut sichtbar und gut lesbar in hervorgehobener Weise erfolgen. In Betracht kommt auf den Plattformen daher beispielsweise eine Platzierung auf der jeweiligen Artikelseite in der Beschreibung, da eine zentrale Darstellung im Checkout-Prozess vermutlich nicht möglich ist. Wir sehen hier derzeit aber keinen Grund zur Panik. Die meisten haben uns bereits signalisiert, dass man einer globalen Lösung arbeitet und zB JEDER Shop das Gewährleistungslabel automatisch angezeigt wird. Viele Grüße, die Redaktion
Thomas
08.09.2026

Antworten

Ich habe gerade mal versucht, das Gewährleistungslabel bei einem Artikel rechtssicher einzubinden = auf Hood. Da kommt eine Fehlermeldung, dass die Artikelbeschreibung nicht mehr als 128000 Zeichen haben darf. Text kürzen wegen dem Label? Das macht ja gar kein Sinn! ich habe deren Kundendienst angeschrieben; ich bin gespannt, was da als Antwort kommt.,
JAM
07.09.2026

Antworten

d.h. Ihr seht kein nennenswertes Risiko, dass man bei Vorabintegration den Anlass gibt wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten abzumahnen - denn zu dem Zeitpunkt ist es ja noch nicht per Gesetz erforderlich - wird es nur in absehbarer Zeit werden. Ich verstehe auch nicht - wieso derlei Regelungen, die uns nun in immer höherer Frequenz um die Ohren gehauen werden, NIE eine vernünftige Übergangsfrist vorsehen, die die Implementation rechtssicher und "umsetzerfreundlich" ermöglicht - Änderungen zum Stichtag 0:00 Uhr sind einfach ätzend. Hier sollte der HB, im Sinne von Lobby-Arbeit, sowohl die EU als auch den dt. Gesetzgeber sensibilisieren.