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Muss man Gewährleistungs- und Garantielabel in allen 24 Amtssprachen einbinden?

Veröffentlicht: 14.09.2026
imgAktualisierung: 14.09.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.09.2026
img 14.09.2026
ca. 2 Min.
EU-Flaggen am Himmel
symbiot / Depositphotos.com
Ab 27. September wird das EU-Gewährleistungslabel Pflicht. Doch in welcher Sprache muss es im Shop stehen?


Ab dem 27. September 2026 wird das einheitliche EU-Gewährleistungslabel für den B2C-Online-Handel verpflichtend, ergänzt durch das GARAN-Label bei längeren Herstellergarantien. Unter Händlern kursiert dabei eine Unsicherheit: Muss das Label nur in deutscher Sprache, oder zugleich in allen EU-Amtssprachen im Shop hinterlegt werden?

Eine Sprache reicht, aber die richtige

Das Gewährleistungslabel wird von der EU-Kommission zwar in sämtlichen Amtssprachen als fertige Datei bereitgestellt. Verpflichtend ist daraus jedoch nur die Sprachversion, die zur Zielgruppe des jeweiligen Angebots passt, denn hiesige Händler müssen ihre Informationspflichten (z. B. auch andere Rechtstexte) nur in deutscher Sprache erteilen, wenn sie sich primär an deutsche Kundschaft richten. Ein EU-weiter Versand ändert daran nichts.

Ein Shop mit Sitz in Deutschland, der sich mit deutschsprachigem Content an deutsche Kundschaft richtet, muss demnach die deutsche Fassung des Labels verwenden, nicht alle EU-Amtssprachen gleichzeitig.

Wer dagegen offensiv mehrsprachig verkauft, etwa über lokalisierte Shop-Versionen, benötigt für jede Sprachversion des Shops die entsprechende Labelfassung. Gleiches gilt für den gezielten Verkauf in andere Länder, z. B. über Amazon.it usw.

Anders beim Garantielabel

Beim GARAN-Label, das bei einer kostenlosen Herstellergarantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Produkt zusätzlich zur Pflicht wird, stellt sich die Sprachfrage gar nicht erst. Es ist bewusst sprachneutral gestaltet: Kürzel, Häkchen- und Kalendersymbol sowie die Garantiedauer sind so aufgebaut, dass eine einzige Grafik für alle Amtssprachen gleichermaßen funktioniert. Eine Personalisierung ist zwar nötig, etwa mit Marke, Modellkennung und Garantiedauer, eine sprachliche Anpassung entfällt aber. 

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 14.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 14.09.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

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