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Gewährleistungs- und Garantielabel: Infografik zeigt die Pflichten

Veröffentlicht: 31.08.2026
imgAktualisierung: 31.08.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
31.08.2026
img 31.08.2026
ca. 2 Min.
Übersicht über Gewährleistungs- und Garantielabel
Erstellt mit KI
Ende September startet eine neue Label-Pflicht. Doch wann greift das Gewährleistungslabel und wer braucht ein Garantielabel?


In weniger als einem Monat ist es so weit: Ab dem 27. September 2026 müssen E-Commerce-Händlerinnen und -Händler neue, EU-weit harmonisierte Informationspflichten umsetzen. Das Ziel ist klar: Kundinnen und Kunden sollen besser und einheitlicher über ihre Rechte informiert werden. Doch in der Praxis herrscht bei vielen Shop-Betreibern noch Verunsicherung. Welche Produkte sind betroffen? Und wo genau liegt eigentlich der Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Garantie? Unsere Händlerbund-Infografik klärt dich kompakt auf.

Infografik: Gewährleistungs- und Garantielabel

Infografik Gewährleistungs- und Garantielabel

Gewährleistung: Keine Ausnahmen

Ein Blick auf die linke Seite der Übersicht macht sofort klar: Das gesetzliche Gewährleistungsrecht kennt kaum Ausnahmen. Das entsprechende Label wird für alle Produkte benötigt, inklusive Verschleißteile, Gebrauchtwaren und sogar schnell verderblicher Lebensmittel oder Pflanzen, denn auch für solche Artikel gibt es dem Grunde nach ein Gewährleistungsrecht. Ob dies im Einzelfall auch greift, ist eine andere Frage. So ist es ein Mangel (und demzufolge ein Gewährleistungsfall), wenn in einem Joghurt Metallspäne aus der Produktion enthalten sind. Es ist kein Mangel, wenn der Joghurt nach 12 Monaten nicht mehr genießbar ist.

Weitere Informationen zum Gewährleistungslabel

Die Infografik zeigt zudem noch einmal, wie die Umsetzung im Shop zu erfolgen hat und warnt vor einer verschachtelten Darstellung. Das bedeutet für das Webdesign, dass das Label vor dem Vertragsschluss farbig, leicht erkennbar und vor allem unverändert in hervorgehobener Weise platziert werden muss. Ein Verstecken in Untermenüs oder hinter einem Klick ist nicht erlaubt.

Garantie: Der Einzelfall entscheidet

Während das Gewährleistungslabel auf breiter Front zur Pflicht wird, zeigt die rechte Seite der Infografik, dass beim Garantielabel genauer hingeschaut werden muss. Nur wenn eine Herstellergarantie kostenfrei ist, die Haltbarkeit der gesamten Ware betrifft, länger als zwei Jahre läuft und aktiv beworben wird, ist das Label zwingend.

Dann reicht allerdings kein Standard-Icon: In diesem Fall muss ein individuelles Garantielabel je Produkt erstellt werden. Markenname, Modellkennung und Laufzeit müssen zwingend Teil des grafischen Elements sein.

Weitere Informationen zum Garantielabel

Veröffentlicht: 31.08.2026
img Letzte Aktualisierung: 31.08.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Max Sonntag
02.09.2026

Antworten

Nach dem PPWR und dem Widerrufsbutton nun die nächste schwachsinnige Regelung. Beim Garantielabel sehe ich das ja noch ein, aber was hat ein Gewährleistungslabel für einen Sinn, wenn es sowieso von jedem Händler eingebunden werden muß? In den Hinterzimmern der EU Kommissionen muß man seine Bürger ja für richtig blöde halten, dass man über eine gesetzliche Gewährleistungsfrist - die für alle gilt - extra aufklären muß.
Jay
01.09.2026

Antworten

Das stimmt doch gar nicht was da steht. Die EU sagt folgendes in Ihrem eigenen Leitfaden: On the product catalogue page, add a sentence informing consumers about their legal guarantee rights (e.g. “Your legal guarantee rights”), where the harmonised notice shall then appear on the first mouse click or mouse roll-over. - Also von daher ist es auch zulässig ein Dropdown in den Artikel einzubauen, der beim ersten Mausklick sich öffnet. Von daher stimmt das was ihr schreibt so nicht, dass es nicht hinter einem Klick versteckt sein darf. Es muss präsent sein, das geht als Link auf der Katalogseite, im Checkout oder eben auf der Produktseite. Ist mal wieder ne super schwachsinnige Regelung, aber macht die Leute doch jetzt auch nicht mehr verrückt, als es sein muss!
Redaktion
01.09.2026
Hallo Jay, vielen Dank für dein aufmerksames Lesen und dass du dir die Mühe machst, sogar in trockende EU-Leitfäden reinzuschauen. Wir erklären das mit der Auslegung dieser Sätze bereits in einem eigenen Artikel hier: https://ohn.haendlerbund.de/recht/rechtsfragen/gewaehrleistungslabel-shop-dargestellt Kurz zusammengefasst: Da die Leitlinien der Kommission ausdrücklich als rechtlich unverbindlich gekennzeichnet sind und lediglich vorläufige Auffassungen der Verwaltungsdienste darstellen, besitzen sie vor Gerichten im Streitfall keine Bindungswirkung. Das Gesetz geht vor. Eine verschachtelte Darstellung des Gewährleistungslabels ist dort nicht vorgesehen! Viele Grüße, die Redaktion
Uwe
01.09.2026
"Kurz zusammengefasst: Da die Leitlinien der Kommission ausdrücklich als rechtlich unverbindlich gekennzeichnet sind und lediglich vorläufige Auffassungen der Verwaltungsdienste darstellen, besitzen sie vor Gerichten im Streitfall keine Bindungswirkung. Das Gesetz geht vor. Eine verschachtelte Darstellung des Gewährleistungslabels ist dort nicht vorgesehen!" Ist nicht explizit laut Text vorgesehen, aber auch nicht explizit untersagt. Es steht nirgendwo, dass es nicht hinter einem Klick geht. Da ist das Gesetz bzw die Durchführungsverordnung schlicht nicht präzise genug formuliert. Die Kausalkette "Im Gesetz nicht eindeutig verboten" und in Guideline als möglich beschrieben, ist auch nicht ganz schwach, selbst wenn sie für Gerichte nicht rechtlich bindend ist. Vor Abmahnungen muss man sich da vermutlich nicht besonders fürchten, da das Prozessrisiko für solchen Umsetzungs-Pipifax (nur geringe Abmahngebühren abzockbar) zu groß ist.