In weniger als einem Monat ist es so weit: Ab dem 27. September 2026 müssen E-Commerce-Händlerinnen und -Händler neue, EU-weit harmonisierte Informationspflichten umsetzen. Das Ziel ist klar: Kundinnen und Kunden sollen besser und einheitlicher über ihre Rechte informiert werden. Doch in der Praxis herrscht bei vielen Shop-Betreibern noch Verunsicherung. Welche Produkte sind betroffen? Und wo genau liegt eigentlich der Unterschied zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Garantie? Unsere Händlerbund-Infografik klärt dich kompakt auf.
Infografik: Gewährleistungs- und Garantielabel

Gewährleistung: Keine Ausnahmen
Ein Blick auf die linke Seite der Übersicht macht sofort klar: Das gesetzliche Gewährleistungsrecht kennt kaum Ausnahmen. Das entsprechende Label wird für alle Produkte benötigt, inklusive Verschleißteile, Gebrauchtwaren und sogar schnell verderblicher Lebensmittel oder Pflanzen, denn auch für solche Artikel gibt es dem Grunde nach ein Gewährleistungsrecht. Ob dies im Einzelfall auch greift, ist eine andere Frage. So ist es ein Mangel (und demzufolge ein Gewährleistungsfall), wenn in einem Joghurt Metallspäne aus der Produktion enthalten sind. Es ist kein Mangel, wenn der Joghurt nach 12 Monaten nicht mehr genießbar ist.
Weitere Informationen zum Gewährleistungslabel
Die Infografik zeigt zudem noch einmal, wie die Umsetzung im Shop zu erfolgen hat und warnt vor einer verschachtelten Darstellung. Das bedeutet für das Webdesign, dass das Label vor dem Vertragsschluss farbig, leicht erkennbar und vor allem unverändert in hervorgehobener Weise platziert werden muss. Ein Verstecken in Untermenüs oder hinter einem Klick ist nicht erlaubt.
Garantie: Der Einzelfall entscheidet
Während das Gewährleistungslabel auf breiter Front zur Pflicht wird, zeigt die rechte Seite der Infografik, dass beim Garantielabel genauer hingeschaut werden muss. Nur wenn eine Herstellergarantie kostenfrei ist, die Haltbarkeit der gesamten Ware betrifft, länger als zwei Jahre läuft und aktiv beworben wird, ist das Label zwingend.
Dann reicht allerdings kein Standard-Icon: In diesem Fall muss ein individuelles Garantielabel je Produkt erstellt werden. Markenname, Modellkennung und Laufzeit müssen zwingend Teil des grafischen Elements sein.
Weitere Informationen zum Garantielabel
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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