Sind gekaufte Verpackungen automatisch lizenziert?

Veröffentlicht: 30.01.2026
imgAktualisierung: 30.01.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
30.01.2026
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ca. 3 Min.
Kartons einpacken
Syda_Productions / Depositphotos.com
Woher weiß ich, ob meine Verpackungsmaterialien lizenziert sind, wenn ich sie kaufe? Diese Frage stellen sich viele, nun die Antwort.


„Woher weiß ich denn, ob die Verpackung, die ich nutze, registriert ist?“ Und in diesem Atemzug: „Sind Verpackungen, die ich kaufe, zum Beispiel bei der Post oder online, nicht automatisch registriert?“

Diese beiden Fragen tauchten kürzlich in unserer Community im Zusammenhang mit dem Verpackungsgesetz auf. Sie zeigen, wie groß die Unsicherheit in der Praxis ist. Denn auf einer Verpackung steht nicht einfach „lizenziert“ oder „nicht registriert“.

Lizenzierung und Registrierung nach dem Verpackungsgesetz: Was ist eigentlich der Unterschied?
Viele verwechseln die Begriffe Registrierung und Lizenzierung. Dabei sind das zwei unterschiedliche Pflichten: Die Registrierung erfolgt als Unternehmen im öffentlichen LUCID-Register, die Lizenzierung der Materialien über ein duales System.

Woher weiß ich, ob eine Verpackung lizenziert ist?

Die ehrliche Antwort lautet: Man weiß es gar nicht, sondern nur, wenn man es bestätigt bekommt. Denn es gibt kein öffentliches Register für einzelne Kartons oder andere Verpackungsmaterialien und auch keine Kennzeichnungspflicht auf Kartonagen etc. selbst. Man kann also nicht nachschauen, ob genau diese Verpackung schon lizenziert wurde. Öffentlich einsehbar ist nur, welche Unternehmen im LUCID-Register eingetragen sind, nicht welche Verpackung konkret lizenziert wurde.

Eine Verpackung gilt nur dann als rechtskonform, wenn der Verkäufer ausdrücklich erklärt, dass sie nach dem Verpackungsgesetz lizenziert ist. Das kann zum Beispiel durch Hinweise wie „vorlizenziert“, „inklusive Systembeteiligung“ in Verpackungsshops oder durch eine entsprechende Bestätigung auf Rechnung oder Vertrag geschehen. Fehlt ein solcher Hinweis, kann man nicht davon ausgehen, dass die Verpackung bereits gemeldet wurde.

Sind gekaufte Verpackungen automatisch lizenziert?

Nein. Gekaufte Verpackungen sind nicht automatisch lizenziert. Wer Verpackungen in einer Postfiliale, bei Amazon oder in einem Verpackungsshop kauft, kauft zunächst nur das Material: Kartons, Umschläge oder Füllmaterial.

Tatsächlich spricht zwar vieles dafür, dass Versandverpackungen der Post beispielsweise ordnungsgemäß lizenziert sind, weil die Kartons und Versandmaterialien an private Kunden verkauft werden. Aber: Eine rechtliche Sicherheit besteht auch hier nie automatisch (s. o.). Hier gilt daher weiterhin: Nur eine ausdrückliche Bestätigung des Anbieters schafft Rechtssicherheit.

Änderung ab August 2026
Eine eigene Registrierung und Verpackungslizenz ist nach der neuen Verpackungsverordnung voraussichtlich nicht mehr erforderlich, wenn ein im Inland ansässiger Händler seine Versandverpackungen ausschließlich im Inland von ordnungsgemäß registrierten Lieferanten bezieht, sie unverändert für den Versand an Endkunden im Inland nutzt und deren Registrierung und Lizenzierung sorgfältig überprüft.

Was ist mit gebrauchten Verpackungen?

Viele gehen davon aus, dass große Anbieter ihre Verpackungen automatisch lizenzieren. Die Praxis zeigt jedoch, dass selbst große und bekannte Unternehmen nicht immer korrekt handeln. Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten und Verfahren wegen nicht abgeführter Verpackungsabgaben, etwa bei bekannten Einzelhandelsketten wie Deichmann oder auch bei einer großen Versandapotheke. Diese Fälle machen deutlich, dass man sich nicht allein auf die Größe oder Bekanntheit eines Unternehmens verlassen kann.

Fazit

Die Frage „Woher weiß ich, ob meine Verpackung lizenziert ist?“ lässt sich nur so beantworten: durch eine klare Bestätigung des Verkäufers. Gekaufte Verpackungen sind nicht automatisch lizenziert. Und auch gebrauchte Verpackungen gelten nicht von selbst als lizenziert.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 30.01.2026
img Letzte Aktualisierung: 30.01.2026
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
12 Kommentare
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Ella
12.02.2026

Antworten

Warum sollten Verkäufer das machen, es ist ein Werben mit Selbstverständlichkeiten, natürlich sind alle, die in D verkaufen, auch dem System angeschlossen
TI
07.02.2026

Antworten

Es ist extra kompliziert gestaltet, damit man abkassieren kann. Wenn ein Karton 2-3x verwendet wird, wird 2-3x die Entsorgung bezahlt. So kann man sich auch die Taschen voll machen. Abartig, was man sich mittlerweile gefallen lassen muss
Susanne M.
07.02.2026

Antworten

Das heißt in der Praxis, daß wir nicht mehr nur eine gültige WEEE-Nummer bei unseren Lieferanten abfragen müssen, sondern auch wenn wir deren Versandverpackungen weiterverwenden auch noch nach der Lizensierung der Verpackung dort nachfragen sollen? Dürfen wir das aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten überhaupt, z:B. deren LUCID Nummer abfragen?
Micha
04.02.2026

Antworten

Wenn ich einfach weiterhin meine Verpackungsmengen ordnungsgemäß lizenziere, melde und bezahle, dann dürfte mich das Ganze doch nicht tangieren? Versende nur innerhalb Deutschlands.
Thorsten
03.02.2026

Antworten

Ich habe den Eindruck, dass es diese angebliche Vereinfachung mal wieder eher komplizierter macht.
Wolfgang
02.02.2026

Antworten

Nutzen hat nur die Müll-Mafia, dank der EU. Es ist einfach unglaublich, Temu, Shein & Co müllen uns mit Milliarden Kartons zu, und zahlen kein Cent. Nur wir Deutschen müssen uns an europäische Richtlinien "beugen", wir wollen ja die Welt Klimamäßig retten, und die Regierung "wundert" sich das immer mehr Firmen in das Ausland gehen, und die Fachkräfte nachziehen.
Susanne M.
07.02.2026
Eine logische Antwort wäre eine andere : Beliefern wir keine Verbraucher mehr! Lassen wir diese sich bei TEMU, SHEIN und Co Ware unbekannter Qualität, Herkunft, Umwelttauglichkeit einkaufen und sie werden sehen, was sie davon haben. Ja, für uns Online-Händler ist das eine bittere Erkenntnis, die wir teilweise seit 30 Jahren uns an die Regeln, Vorgaben und Zwanggebühren halten. Aber bei mir kommt zunehmend es auf die Entscheidung heraus, B2C Geschäft einfach abzuschaffen. Das Theater mit dem Widerrufsbutton kommt dazu. Der wird die Kunden nur animieren überall "mal eben" zu bestellen, und wer am schnellsten und am billigsten geliefert hat, bekommt seine Ware nicht wieder an den Kopf geworfen, während bei allen anderen Parallelbestellungen dann die Händler "mal eben durch Klick auf den Button" auf der Abwicklung und Kosten sitzenbleiben werden. Wir haben die Konsumenten so erzogen. SHEIN, TEMU und Co. werden das Problem so lösen, das zwar ein Widerruf schnell gedrückt sein wird, aber die Erstattung des Kaufpreises dann die Engstelle für die Kunden. Pech gehabt.
KI
02.02.2026

Antworten

Meinung: der Sinn liegt in der Abzocke. Ein richtig lukratives Geschäftsfeld! Die Müllmafia hat ihr Ziele erreicht, Abmahner profitieren auch - also alles im grünen Bereich! Mit Umweltschutz hat das alles nichts zu tun!
Marc
02.02.2026

Antworten

Cool, ne neue Abmahnfalle. Wenn ich dann mal wieder einen Karton für 30 Cent recyceln will, sollte ich den vorher erstmal prüfen. Der Nutzen erschließt sich mir an dieser Stelle nicht so direkt. Schade, dass es hier keine einfache und klare Regelung gibt.
joachim
02.02.2026

Antworten

Hallo, wiso ist das Gesetzt überhaupt gültig. Es kann nicht überprüft werden, mann kan ja selbst nicht einmal das überprüfen. So lizensiert der eine doppelt und der Andere gar nicht. Das macht doch alles keinen Sinn mehr....
huhu@gmx.de
02.02.2026

Antworten

Mal ne ganz andere Frage...wer kontrolliert das denn nachher, wenn Händler X einen Karton versendet und ob der dann auch wirklich irgendwo lizensiert wurde???
cf
30.01.2026

Antworten

Ich frage mich, wenn ich eine lizenzierte Verpackung kaufe und dann mit einem großen Stempel mein Logo auf den Karton stempel - muss ich diese dann erneut melden und dafür bezahlen? Das würde ja dazu führen, dass doppelte Entsorgungskosten entstehen und damit keinen Sinn ergeben...