„Woher weiß ich denn, ob die Verpackung, die ich nutze, registriert ist?“ Und in diesem Atemzug: „Sind Verpackungen, die ich kaufe, zum Beispiel bei der Post oder online, nicht automatisch registriert?“
Diese beiden Fragen tauchten kürzlich in unserer Community im Zusammenhang mit dem Verpackungsgesetz auf. Sie zeigen, wie groß die Unsicherheit in der Praxis ist. Denn auf einer Verpackung steht nicht einfach „lizenziert“ oder „nicht registriert“.
Lizenzierung und Registrierung nach dem Verpackungsgesetz: Was ist eigentlich der Unterschied?
Viele verwechseln die Begriffe Registrierung und Lizenzierung. Dabei sind das zwei unterschiedliche Pflichten: Die Registrierung erfolgt als Unternehmen im öffentlichen LUCID-Register, die Lizenzierung der Materialien über ein duales System.
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