Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Neue Garantielabel-Pläne der EU: Müssen Händler jetzt jede Herstellergarantie angeben?

Veröffentlicht: 10.03.2026
imgAktualisierung: 10.03.2026
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
10.03.2026
img 10.03.2026
ca. 2 Min.
Lupe
nazarenko / Depositphotos.com
Viele Händler fragen sich, ob sie überprüfen müssen, ob der Hersteller eine Garantie gewährt, und ob sie darüber informieren müssen.


Die EU plant ein neues Garantielabel, das Verbraucher künftig transparenter über Garantien informieren soll. Im Zuge dieser Diskussion taucht bei vielen Händlern eine zentrale Frage wieder auf: Müssen Händler eigentlich über bestehende Herstellergarantien informieren – oder diese sogar aktiv recherchieren?

Das bloße Bestehen einer Herstellergarantie löst keine Informationspflicht aus

Die kurze Antwort: Nein, grundsätzlich nicht. Eine Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Händler sind daher nicht verpflichtet, aktiv zu recherchieren, ob für ein Produkt eine solche Garantie existiert. Auch eine Informationspflicht gegenüber Kunden besteht grundsätzlich nicht.

Anders sieht es aus, wenn der Händler mit einer Herstellergarantie wirbt (z. B. „3 Jahre Herstellergarantie“). In diesem Fall greifen gesetzliche Informationspflichten. Der Händler muss dann unter anderem über Inhalt, Dauer und Garantiegeber informieren. Diese Rechtslage wurde durch den Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-179/21 – Victorinox, BGH vom 10.11.2022, Az.: I ZR 241/19) bestätigt. Danach entsteht eine Informationspflicht nur dann, wenn die Garantie ein wesentliches Merkmal des Angebots ist.

Garantielabel nur bei relevanter Herstellergarantie

Das kommende EU-Garantielabel dürfte an diesem Grundprinzip nichts ändern: Händler müssen eine Herstellergarantie auch künftig nicht aktiv recherchieren und auch nicht automatisch darüber informieren. Weder wie bislang samt der Bedingungen noch mit dem neuen Label.

Pflichten zur Umsetzung des Labels entstehen erst, wenn eine Herstellergarantie Teil des Angebots wird. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren anbietet und der Händler mit dieser Garantie wirbt. In diesem Fall muss künftig auch das entsprechende EU-Garantielabel angezeigt werden.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 10.03.2026
img Letzte Aktualisierung: 10.03.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
2 Kommentare
Kommentar schreiben

Susi
16.03.2026

Antworten

Wie sieht es hier mit Kosmetika aus, die ein MHD über 2 Jahre haben, gilt das hier auch?
Redaktion
17.03.2026
Wenn sich die Frage auf die Gewährleistung bezieht: Diese gilt unabhängig von MDHs. Wenn die Frage darauf abzielt, ob ein MDH eine Garantie ist: Nein, das ist sie nicht.