Ab 27. September 2026 schreibt die Europäische Union Grafiken für gesetzliche Mängelrechte und freiwillige Zusagen vor. Während das sogenannte Gewährleistungslabel auf ein einheitliches, statisches Design setzt, fordert das Garantielabel individuelle Pflege. Für Online-Shops bedeutet dies eine umfassende Bestandsaufnahme ihres Sortiment sowie Anpassungen im Shop-System.
Checkliste
Während das starre Gewährleistungslabel rasch in Online-Shops eingebaut ist, entpuppt sich das Garantielabel als massiver Zeitfresser, wenn viele Artikel mit Garantien beworben werden. Es erfordert individuelle Datenpflege und technische Umbauten im Frontend, deren Schritte wir nachfolgend durchgehen.
Schritt 1: Wer und was ist betroffen?
Nicht das gesamte Sortiment muss zwingend mit einem Garantielabel ausgestattet werden, eine Massenbearbeitung ist folglich nicht für jedes Unternehmen nötig. Im ersten Schritt steht zunächst die Bestandsanalyse und die Frage: Für welche Produkte brauche ich überhaupt ein Garantielabel?
Die Pflicht, ein Garantielabel im Shop anzuzeigen, greift exklusiv
- bei Herstellergarantien,
- die kostenfrei angeboten werden,
- die explizit die Haltbarkeit der gesamten Ware betreffen und
- eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren aufweisen.
Zudem ist es nur nötig, wenn der Hersteller dem Händler eine Information über eine bestehende Garantie auch tatsächlich zur Verfügung stellt und man die Garantien werblich einsetzt. Es ist jedoch nach jetzigem Stand nicht nötig, aktiv bei jedem Produkt zu prüfen, ob es irgendwo eine Herstellergarantie gibt.
Nur dann wird das Garantielabel zur Pflicht. Wer 20.000 Artikel im Sortiment hat, die jedes für sich genommen mit einer Garantie beworben werden, muss jedes dieser 20.000 Produkte einzeln von Schritt eins bis fünf anpacken.
Schritt 2: Informationsbeschaffung
Es gilt, bei Lieferanten und Herstellern die exakten Garantiebedingungen anzufragen, falls diese im eigenen System bisher nicht systematisch gepflegt wurden. Dieser Aufwand kann je nach Umfang des Sortiments ungeahnte Ausmaße annehmen. Dieser manuelle Aufwand wird in den verbleibenden Wochen bis September zur Bewährungsprobe
Schritt 3: Erstellung der Grafiken
Die Europäische Union stellt zwar das Grunddesign für das Garantielabel zur Verfügung. Doch damit ist es nicht getan. Das Garantielabel ist eine dynamische Vorlage, die zwingend editiert werden muss. Es verlangt unter anderem folgende Variablen:
- die Buchstaben „XX“ sind durch die entsprechende Dauer der vom Hersteller gewährten gewerblichen Haltbarkeitsgarantie in Jahren zu ersetzen;
- die Worte „Brand/Trademark“ sind durch den Namen des Herstellers zu ersetzen, der die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gewährt;
- die Worte „Model identifier“ sind durch die Modellkennung zu ersetzen, für die der Hersteller die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie gewährt.
In der Kennzeichnung ist, auch für die editierbaren Felder, die Schriftart Inter (Regular, SemiBold, ExtraBold) zu verwenden. Alles andere darf wiederum nicht editiert werden, sondern muss so belassen werden.
Die Grafiken bekommt man unter anderem vom jeweiligen Garantiegeber oder ein Shop muss sie selbst erstellen (lassen). Unter anderem hat der Marktplatz Kaufland Anfang des Jahres angekündigt, die technischen Voraussetzungen im System schaffen zu wollen: Händler können beim Einstellen des Angebots die nötigen Informationen hinterlegen, sodass das entsprechende Label automatisch generiert und ausgespielt wird. Auch der Händlerbund arbeitet an einem Editor, sodass Händler ihre Garantielabels eigenständig und passgenau konfigurieren und herunterladen können. Ein Release erfolgt voraussichtlich Anfang September.
Schritt 4: Umsetzung im Shop
Das Garantielabel muss
- in Teilen unverändert, in Teilen editiert auf die jeweiligen Garantiedaten (s. o.),
- in hervorgehobener Weise,
- leicht erkennbar,
- verständlich,
- in farbiger Form und
- vor Vertragsschluss
dargestellt werden.
Für Online-Shops erlaubt die Verordnung ausdrücklich eine verschachtelte Darstellung des Garantielabels. Das bedeutet, dass das Label zunächst verkleinert oder eingeklappt angezeigt werden darf. Bei einer geschachtelten Anzeige muss das Label beim ersten Mausklick, beim ersten Maus-Rollover bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen auf das Vorschaubild auf einem Touchscreen vollständig erscheinen:

Die Buchstaben „XX“ sind durch die entsprechende Dauer der vom Hersteller gewährten gewerblichen Haltbarkeitsgarantie in Jahren zu ersetzen.
Schritt 5: Bestandteil der Auftrags- bzw. Bestellbestätigung
Bei Fernabsatzverträgen ist das Unternehmen verpflichtet, der Kundschaft nach Vertragsschluss eine Vertragsbestätigung zur Verfügung zu stellen, in der beispielsweise die Rechtstexte enthalten sind. Dazu gehören künftig auch das Gewährleistungslabel sowie ggf. das entsprechende Garantielabel.
Diese Dateien müssen dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger bereitgestellt werden. Als dauerhafte Datenträger gelten insbesondere E-Mail, ggf. mit PDF- oder Image-Anhang oder in Papierform im Paket. Entscheidend ist, dass der Verbraucher die Informationen dauerhaft speichern und unverändert wiedergeben kann. Ein bloßer Hinweis auf die Webseite des Unternehmers oder eine nachträgliche Verlinkung genügt diesen Anforderungen ausdrücklich nicht.
Shop-Systeme müssen also hier wieder das passende Garantielabel aus der Warenwirtschaft heraussuchen und in der Bestellbestätigung oder Vertragsbestätigung produktgenau ausgeben.
Wer das Garantielabel nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig einbindet, verstößt gegen eine vorvertragliche Informationspflicht. Das macht Verstöße grundsätzlich abmahnfähig und Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände können hier ansetzen.
Hinweis: Dieser Artikel behandelt ausschließlich das Garantielabel (GARAN-Kennzeichnung) für Haltbarkeitsgarantien. Die verpflichtende Gewährleistungsmitteilung, die auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinweist, betrifft grundsätzlich jeden Online-Shop mit Warenverkauf an Verbraucher, unabhängig davon, ob eine Herstellergarantie besteht. Sie darf bei der Umsetzung nicht vergessen werden und erfordert einen eigenen Check.
Yvonne Bachmann
Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.
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