Im B2C-Handel haben Verkäufer:innen immer das Nachsehen? Nun, das stimmt leider in den meisten Fällen, denn Verbraucher:innen sind sehr gut geschützt. Das bedeutet aber nicht, dass Verkäufer:innen für alles haften müssen. Wir haben hier fünf Beispiele, bei denen die Kundschaft haften muss.
Benutzte Retouren
Im Rahmen des Widerrufsrechts dürfen Produkte auf ihre Beschaffenheit geprüft werden. Allerdings dürfen sie nicht darüber hinaus genutzt werden. Werden sie dennoch benutzt und kommt es dadurch zu einem Wertverlust, so steht Händler:innen ein Anspruch auf Wertersatz zu, wenn der Kauf eines solchen Produktes widerrufen wird. Dieser Wertersatz kann sogar 100 Prozent betragen. Im Ergebnis kann das dafür sorgen, dass die Kundschaft am Ende weder Geld noch Ware hat.
Zum Beispiel: Ein Kunde macht mit seinen neuen Wanderschuhen einen Straßenfunktionstest im Bach und schickt diese dann zurück. Weiterverkaufen kann sie die Händlerin nicht, also macht sie einen Wertersatz geltend und zahlt dem Kunden nichts zurück. Auf die Schuhe darf der Kunde hier nicht mehr bestehen, da er den Kaufvertrag widerrufen hat.
Mehr zu diesem Thema kannst du hier nachlesen:
- Fake oder Fakt? Benutzte Ware muss nach einem Widerruf nicht zurückgenommen werden
- Dreist oder berechtigt? Kundin fordert nach Widerruf Ware zurück
Falsche Adressangabe
Es passiert manchmal ganz schnell: Bei der Eingabe der Adresse verschusselt man sich, und schon ist die Bestellung abgesendet. Besonders ärgerlich ist es, wenn der Fehler erst auffällt, nachdem das Paket einfach nicht ankommt. Noch ärgerlicher ist es, wenn die Ware einfach verloren geht. Also zumindest ist das ärgerlich für die Kundschaft, denn für die korrekte Eingabe der Lieferadresse ist allein der Käufer oder die Käuferin zuständig. Händler:innen können nichts dafür. Entsprechend geht es auf das Konto der schusseligen Kundschaft, wenn diese sich bei der Adresseingabe vertut.
Zum Beispiel: Eine Kundin hat im Kundenkonto noch ihre alte Adresse gespeichert und bemerkt dies bei der Bestellung nicht. Hier wäre es ihre Aufgabe gewesen, die Bestellübersicht noch einmal sorgfältig zu prüfen. Genau für diese Überprüfung vor der Abgabe der verbindlichen Bestellung ist diese gesetzliche Informationspflicht schließlich da.
Mehr zu diesem Thema kannst du hier nachlesen:
Retoure nicht ausreichend verpackt
Für die Rücksendung im Rahmen des Widerrufsrechts haften Händler:innen, denn diese tragen wie beim Hinversand das sogenannte Transportrisiko. Allerdings gilt diese Regel nur dann, wenn der Schaden am Produkt nicht in der Verantwortung der Kundschaft liegt. Verpackt diese zerbrechliche Ware nur unzureichend, so muss der Kunde für den Schaden aufkommen. Das Gleiche gilt übrigens, wenn die Kundschaft die Ware an die falsche Adresse zurücksendet und das Paket beispielsweise dadurch abhandenkommt oder zusätzliche Kosten entstehen. Besonders ärgerlich ist es natürlich, wenn in dem falsch adressierten Paket die Widerrufserklärung ist und diese aufgrund des Umwegs nach Ablauf der Widerrufsfrist bei der Händlerin oder dem Händler eingeht.
Mehr zu diesem Thema kannst du hier nachlesen:
Falsche Angaben bei einem individualisierten Produkt gemacht
Werden Produkte nach Wünschen der Kundschaft hergestellt, so sind Hersteller:innen natürlich darauf angewiesen, dass die korrekten Daten übergeben werden. Ist hier die Kundschaft unaufmerksam oder misst nicht richtig, so ist das nicht das Problem des Unternehmens. Hält das Unternehmen sich an die Maße der Kundschaft, so handelt es sich nicht um einen Fall für das Gewährleistungsrecht, wenn das Produkt dann nicht passt. Kann das Produkt aufgrund der Individualisierung nicht weiterverkauft werden, scheidet auch die Berufung auf das Widerrufsrecht aus.
Zum Beispiel: Ein Kunde bestellt eine Dusche nach individuellem Maß. Beim Aufbau stellt er fest, dass er die Daten genau verkehrt an den Händler übermittelt hat. Die Dusche ist spiegelverkehrt.
Mehr zu diesem Thema kannst du hier nachlesen:
Falscher Umgang mit dem Produkt
Bedienungsanleitungen liegen Produkten selten zum Spaß bei. Diese zu lesen und zu beachten, ist Aufgabe der Kundschaft. Wird die Anleitung bewusst nicht gelesen oder aber gelesen und ignoriert und kommt es dann zu einem Schaden, so ist dies für gewöhnlich nicht das Problem der Händlerin oder des Händlers.
Zum Beispiel: In der Bedienungsanleitung einer gusseisernen Pfanne steht, dass man diese nicht über das Ceranfeld schieben soll. Der Kunde schiebt sie daraufhin über das Ceranfeld und will wegen der so entstandenen Kratzer ein neues Feld von der Händlerin haben.
Mehr zu diesem Thema kannst du hier nachlesen:
- Käufer scheitert mit Schadensersatzforderung
- 8 Fakten zum Gewährleistungsrecht
- Dreist oder berechtigt? Verschleiß oder Sachmangel? Kunde fordert Ersatz von Billigprodukt
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Sandra May
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
Kommentar schreiben