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Fragen zur Produktsicherheit?: Ebay gibt Anleitung und will Probleme klären

Veröffentlicht: 18.11.2024
imgAktualisierung: 21.11.2024
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
18.11.2024
img 21.11.2024
ca. 2 Min.
Logo des Online-Marktplatzes Ebay auf einem Smartphone
k.nopparus@gmail.com / Depositphotos.com
Mit einem Video rund um die GPSR will Ebay Antworten auf mögliche Fragen geben. Wer offene Probleme hat, kann uns diese jetzt schicken!


Der Start der Produktsicherheitsverordnung (kurz auch GPSR) am 13. Dezember 2024 rückt näher. Online-Händlerinnen und -Händlern sind dringend aufgefordert, alle notwendigen Informationen zu hinterlegen und ihre Angebote in eigenen Shops und auf Marktplätzen entsprechend anzupassen, um potenzielle Rechtsverletzungen und Sperrungen zu verhindern. 

Um mögliche Probleme zu klären, hat Ebay kürzlich ein Video veröffentlicht und jüngst in einer eigenen Meldung konkret auf dieses verwiesen. Der Marktplatzbetreiber verspricht, dass Seller in dem Video „alle wichtigen Informationen und eine Schritt-für Schritt-Anleitung zur Aktualisierung Ihrer Angebote bekommen“. 

Video zeigt, wo welche Informationen hingehören

Der Clip beginnt mit einer kurzen Erklärung zu den Hintergründen der GPSR und liefert dann Instruktionen, wo genau die verpflichtenden Informationen im System von Ebay hinterlegt werden müssen. Zu diesen Informationen zählen:

  • Kontaktinformationen zum Produkthersteller: Angaben unter „Produkthinweise“ > „Produkthersteller“
  • Kontaktinformationen der EU-verantwortlichen Person, wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist: Angaben unter „Produkthinweise“ > „EU Verantwortliche Person“
  • Informationen zur Identifikation der Produkte (etwa Modellnummern und Bilder): Angaben in der Artikelbeschreibung
  • Informationen rund um die Produktsicherheit und Produkt-Compliance (speziell vor allem Warnhinweise sowie Sicherheitsinformationen): Angabe unter „Produkthinweise“ > „Produktsicherheit“ (auch die Verwendung bestimmter Piktogramme bzw. Symbole ist hier möglich)
  • ggf. CE-Kennzeichnung als Teil einer weiteren rechtlichen Verpflichtung: Angabe unter „Produkthinweise“ > „Produktsicherheit“

Zu finden sind die jeweiligen Informationen entweder in den Begleitdokumenten, auf den Produkten selbst oder auch auf den Verpackungen. Sollten relevante Infos fehlen, kann es sich auch lohnen, sich direkt mit den Herstellern in Verbindung zu setzen, um diese anzufragen.

Ihr habt Fragen? Schickt sie uns!

Es ist anzumerken, dass das Video in seiner Gänze vergleichsweise vage bleibt. So fehlt etwa bei den Herstellerdaten die Eingabe der elektronischen Adresse. Und über die grundsätzliche Hinterlegung von Informationen geht es kaum hinaus.

Allerdings stellt Ebay neben dem Video auf eigenen Seiten auch weitere, deutlich ausführlichere Informationen rund um die Produktsicherheitsverordnung zur Verfügung: Der Marktplatz verweist etwa auf seine Verkäuferportalseite sowie die Hilfeseite.

In der Praxis zeigt sich aktuell, dass Händlerinnen und Händler zum Teil sehr spezielle Fragen zur Einhaltung der neuen rechtlichen Anforderungen haben. Wir helfen, diese Probleme zusammen mit Ebay aufzudecken und zu lösen: In diesem Rahmen wird der Marktplatz in Kürze ganz konkrete Fragen klären, die unsere Leserinnen und Leser eingeschickt haben – sobald die Antworten vorliegen, werden wir auf OHN berichten.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 18.11.2024
img Letzte Aktualisierung: 21.11.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
17 Kommentare
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Christian
02.12.2024

Antworten

Hallo, zum Thema Modellnr. - muss diese bei Ebay auf jedem Artikel zu sehen sein? Auch bei Kleinteilen wie Bios-Batterien, Nähfüße oder Schrauben? - an welcher Stelle sollte die Modellnr. in der Beschreibung stehen? Dafür gibt bis jetzt keine separates Feld. Danke für eure Antworten
Redaktion
02.12.2024
Hallo Christian,
zu deiner ersten Frage; Ja, die identifizierende Nummer muss bei jedem Artikel angegeben werden.
Und zur zweiten: Da gibt es keine konkrete Vorgabe, die Angabe muss lediglich leicht zugänglich und gut sichtbar platziert sein. Am besten eignet sich hierzu ein Textabsatz, den du direkt mit "Angaben zur Produktsicherheit" übertitelst.
Nur mit den Angaben zum Hersteller solltest du hier aufpassen. Da Ebay keine E-Mail-Adressen innerhalb von Produktbeschreibungen duldet.
Auf weitere Antworten zur Handhabung seitens Ebay warten wir derzeit. Ein Artikel dazu folgt, sobald wir diese haben.
Gruß, die Redaktion
Christian
02.12.2024
Hallo und danke für die schnelle Reaktion. Muss die Modellnr. auch in jedem Bild zu sehen sein?
Redaktion
03.12.2024
Hallo Christian,
nein, im Artikelbild muss die Nummer nicht angegeben sein. Innerhalb der Produktbeschreibung reicht die Angaben.
Gruß, die Redaktion
Tommy
26.11.2024

Antworten

Hallo Laut Anleitung von Ebay sind folgende Kategorien von der Verordnung ausgeschlossen: Sammeln & Seltenes:Mineralien & Fossilien:Muscheln & Schnecken und Sammeln & Seltenes:Mineralien & Fossilien:Edelsteine Dann brauche ich die Angaben im Onlineshop auch nicht machen?
Redaktion
26.11.2024
Hallo,
wenn Ebay das so regelt, dann gilt dies für diesen Marktplatz. Gerade die Kategorie Sammeln und Seltenes ist vermutlich ausgegrenzt auf Grund der Ausnahmeregelung für Antiquitäten und Sammlerstücke.
Hier ist es aber wichtig zu unterscheiden was konkret als Antiquität gilt.
Mehr dazu, können Sie hier nachlesen: Wir wurden gefragt: Antiquitäten, Trödel und Sammlerstücke: Wie die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) hier greift
Gruß, die Redaktion
Andreas Budde
24.11.2024

Antworten

hallo ich verkaufe gebrauchte Computer / Server Teile bei eBay , muss ich das auch was machen ? Gruß Andreas Budde
Redaktion
25.11.2024
Hallo Andreas,
ja, auch gebrauchte Artikel sind von der GPSR betroffen.
Gruß, die Redaktion
Heike
22.11.2024

Antworten

Hallo, ich biete demnächst meine selbst gemalten Acrylbilder auf Leinwand oder Karton auf Ebay an. Ich werde meine Kunstwerke nur innerhalb Deutschland zum Verkauf anbieten. Muss ich die Hersteller der Leinwände und Farben nennen?
Tommy
21.11.2024

Antworten

Moin, was ist mit Waren, die wir bereits vor dem 13.12.2024 gekauft und in den Verkehr gebracht haben? Muss ich die Informationen jetzt nachtragen? Oder betrifft es nur Artikel, die wir ab dem 14.12.2024 einkaufen? Wie verhält es sich bei Naturprodukten wie Mineralien und Muscheln? Diese verkaufen wir auch schon seit Jahren. Teilweise ist mir der Hersteller nicht mehr bekannt, da wir diese auch von verschiedenen Händlern direkt auf der Mineralienmesse kaufen.
Redaktion
21.11.2024
Hallo Tommy,
die GPSR-Verordnung besagt ausdrücklich, dass Mitgliedstaaten den Verkauf von Produkten, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, nicht behindern dürfen.
Das bedeutet, dass du deine Waren, die vor dem Stichtag in deinem Besitz und im Shop sind, weiter abverkaufen kannst. Neue Artikel, die du AB dem 13.12. (nicht 14.12.!) einstellst, müssen dann aber sämtliche Angaben enthalten.
Zum Thema unbekannter Hersteller, findest du hier weitere Informationen: Wir wurden gefragt: Produktsicherheitsverordnung: Was muss ich angeben, wenn es den Hersteller nicht mehr gibt?
Gruß, die Redaktion
Sahnazar
20.11.2024

Antworten

Ich verkaufe auf eBay gebrauchte Uhren, auch im Konvolut für Bastler und hin und wieder auch Silbermünzen und Medaillen. Ich möchte ganz konkret wissen, wie es sich bei mir verhält mit der Problematik, ich finde diesbezüglich nirgends eine Antwort.
Redaktion
21.11.2024
Hallo,
für den Fall von Konvoluten und Bundles kommt es darauf an, ob der Inhalt komplett auf einen einzelnen Hersteller zurückgeht oder nicht. In ersterem Fall ist dieser eine Hersteller anzugeben.
Handelt es sich um Produkte verschiedener Hersteller, sind Sie selbst, quasi als Hersteller des Bundles, anzugeben.
Näheres dazu, lesen Sie hier: Wir wurden gefragt: GPSR: Wie erfülle ich die Informationspflichten bei Bundles?
Gruß, die Redaktion
MiRa
20.11.2024

Antworten

"Das ist alles" Kurzum wird das Einstellen von Einzelstücken doppelt so aufwendig. Interessant wäre jetzt noch was mit den Produkten vor dem Datum ist (Thema erstmalig auf dem Markt gebracht). Fall 1: mein Artikel ist vor dem 13.12.2024 eingestellt worden Fall 2: mein Artikel wurde 2012 an einen Verbraucher verkauft, ich verkaufe es 2025 als Gebrauchtware erneut. Somit ist es schon 2012 erstmalig auf den Markt gebracht worden.
Redaktion
21.11.2024
Hallo MiRa,
da die GPSR generell auch für Gebrauchtwaren gilt, geht es hier nicht nur um das "erstmalige" auf den Markt stellen. Die Angaben müssen ab dem 13.12. bei jeder erneuten Inverkehrbringung gemacht werden.
Gruß, die Redaktion
W.K.
20.11.2024

Antworten

Hier ist vom Aktualisieren der Angebote die Rede, so als sollten alle schon bestehenden Angebote mit diesen Hinweisen versehen werden. Ich hatte es jedoch bisher so verstanden, dass die GPSR ab dem 13. Dezember nur für Angebote im Onlineshop bzw. auf den Marktplätzen umgesetzt werden muss, die nach diesem Datum eingestellt werden. Habe ich das falsch verstanden?
Redaktion
21.11.2024
Hallo,
grundsätzlich hast du das ganz richtig verstanden, dass die GPSR eigentlich nur für Produkte greift, die ab dem 13.12. bereitgestellt werden.
Amazon hatte hier jedoch bereits eine eigene Regelung vorgelegt, wonach der Marktplatz die Herstellerangaben für sämtliche Produkte einfordert.
Wie konkret Ebay dies umsetzt, werden wir beim Unternehmen anfragen.
Gruß, die Redaktion