Fehlende oder unklare Angaben zur Lieferzeit
Auch wenn die Lieferzeit in Google Shopping nicht immer direkt in der Anzeige sichtbar ist, kann sie an mehreren Stellen – etwa im Shopping-Tab, auf der Produktdetailseite oder in Performance-Max-Anzeigen – eingeblendet werden. Problematisch wird es, wenn die angegebene Lieferzeit nicht der tatsächlichen Versanddauer entspricht. Angaben wie „Lieferung in 1 bis 2 Tagen“, die nicht eingehalten werden können, können verärgerte Kundschaft und andere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Lieferzeit muss im Google Merchant Center korrekt über Versanddienst-Einstellungen hinterlegt und regelmäßig überprüft werden.
Bewerbung nicht zugelassener Produkte
Google hat klare Richtlinien, welche Produkte auf Google Shopping beworben werden dürfen – und welche nicht. Komplett verboten ist etwa die Werbung für Waffen, Drogen, gefälschte Markenprodukte oder gesundheitsgefährdende Artikel. Daneben gibt es Produktkategorien mit eingeschränkter Zulässigkeit, etwa Nahrungsergänzungsmittel, medizinische Geräte, Kosmetika mit gesundheitsbezogenen Aussagen oder Produkte mit altersbezogenen Einschränkungen. Werden solche Artikel ohne korrekte Kennzeichnung oder ohne die nötigen Genehmigungen beworben, kann Google das Merchant-Konto sperren oder die Produkte ablehnen. Auch rechtlich sind Händler hier angreifbar – insbesondere wenn gesundheitsbezogene Versprechen nicht belegbar sind oder gesetzliche Pflichtkennzeichnungen fehlen.
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