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FAQ zur Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Veröffentlicht: 15.11.2024
imgAktualisierung: 15.11.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
15.11.2024
img 15.11.2024
ca. 2 Min.
FAQ auf Holzklötzchen auf wirtschaftlichen Dokumenten
Ana_Fox / Depositphotos.com
Seit diesem Monat erhalten Unternehmen schrittweise eine W-IdNr. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu noch einmal kurz und knapp.

Inhaltsverzeichnis

Mit der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll die Kommunikation mit Behörden für Unternehmen einfacher und effizienter werden. Viele Unternehmen sind jedoch angesichts des zusätzlichen bürokratischen Aufwands nicht nur genervt, sondern auch unsicher. Was genau bedeutet die neue Nummer für wirtschaftlich Tätige und was muss man wissen? Hier kommen die wichtigsten Antworten!

Wer erhält eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)?

Die W-IdNr. wird automatisch an alle wirtschaftlich Tätigen in Deutschland, darunter natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen, vergeben. Wer bis zum 30. November 2024 bereits eine USt-IdNr. erhalten hat, nutzt diese als W-IdNr. und bekommt keine gesonderte W-IdNr. zugeteilt.

Wie unterscheidet sich die W-IdNr. von der USt-IdNr.?

Die W-IdNr. dient zur nationalen Identifikation für steuerliche Zwecke, während die USt-IdNr. für den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der EU erforderlich bleibt. Wer bereits eine USt-IdNr. erhalten hat, nutzt diese als W-IdNr. und bekommt keine neue W-IdNr. Beide Nummern sind somit in diesem Fall identisch.

Wie sieht die W-IdNr. aus?

Die W-IdNr. beginnt mit „DE“ gefolgt von einer neunstelligen Ziffernfolge und gegebenenfalls einem Unterscheidungsmerkmal zur eindeutigen Kennzeichnung.

W-IdNr.: DE123456789

W-IdNr. + Unterscheidungsmerkmal für die erste wirtschaftliche Tätigkeit: DE123456789-00001

Wie erhalte ich meine W-IdNr.?

Die W-IdNr. wird entweder über das ELSTER-Portal oder durch öffentliche Mitteilung vergeben, je nachdem, ob eine USt-IdNr. vorliegt oder nicht.

Wann startet die Vergabe der W-IdNr.?

Die Vergabe der W-IdNr. beginnt im November 2024 und erfolgt stufenweise, je nach steuerlicher Verpflichtung des Unternehmens oder der Person.

Ist die W-IdNr. kostenpflichtig?

Nein. Die Zuteilung der W-IdNr. durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist kostenlos.

Wie lange behält man die W-IdNr.?

Die W-IdNr. bleibt während der gesamten Dauer der wirtschaftlichen Tätigkeit eines Unternehmens oder einer Person gültig und ist dauerhaft unveränderlich.

Kann die W-IdNr. bei einer Änderung der Stammdaten (z. B. Adresse) geändert werden?

Nein, die W-IdNr. bleibt auch bei Änderungen der Stammdaten (wie Adresse oder Firmennamen) unverändert. Allerdings sollte man diese Änderungen seinem zuständigen Finanzamt melden.

Muss die W-IdNr. bei einer Neugründung beantragt werden?

Nein. Bei einer Neugründung erfolgt die Vergabe der W-IdNr. automatisch durch das BZSt, ohne dass ein Antrag notwendig ist.

Wenn ich eine W-IdNr. erhalte und zu einem späteren Zeitpunkt eine USt-IdNr. beantragen will, lautet diese neu USt-IdNr. dann genau so, wie die bereits erteilte W-IdNr.?

Ja. Die Nummern sind dann identisch. Allerdings muss die Vergabe der USt-IdNr. trotzdem separat beantragt werden.

Ersetzt die W-IdNr. bestehende Nummern, wie die Steuernummer?

Nein, die W-IdNr. ersetzt keine bestehenden Nummern wie die Steuernummer, sondern ergänzt diese für eine einfachere steuerliche Identifikation.

Muss die W-IdNr. im Impressum meiner Website angegeben werden?

Ja. Die Angabe der W-IdNr. im Impressum einer gewerblich genutzten Webseite (z. B. Online-Shops, Social-Media-Kanäle) für wirtschaftlich Tätige ist verpflichtend, sobald sie erteilt wurde.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 15.11.2024
img Letzte Aktualisierung: 15.11.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
10 Kommentare
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Alex
24.11.2024

Antworten

Guten Tag, ich bin etwas verwirrt. Weiter unten heißt die Empfehlung: "Wir raten zu folgender Angabe: "USt-ID/W-IdNr.: DE123456789", beziehungsweise die Begriffe auszuschreiben." In § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG heißt es "in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a Absatz 1 Satz 1, 2 oder 3 des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c Absatz 1 der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer," bedeutet dies nicht das entweder die USt-IdNr. oder die W-IdNr. anzugeben ist? Die Angabe von beiden Nummern könnte doch folglich problematisch sein. Oder wie ist dies zu verstehen? Danke! Gruß Alex
Redaktion
25.11.2024
Guten Tag Alex, vielen Dank für Ihre aufmerksame Frage und die sorgfältige Lektüre! Sie haben absolut recht, dass § 5 TMG (in der neuen Fassung durch das Digitale-Dienste-Gesetz – DDG) vorschreibt, eine der beiden Nummern anzugeben, falls vorhanden. Es genügt demnach theoretisch, entweder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auszuweisen - aber nur solange beide identisch sind. An unserer Empfehlung, beide Nummern zu nennen, halten wir jedoch aus Transparenzgründen fest, man weiß ja nie, wie ein Gericht das Gesetz auslegt. Falls Sie sich entscheiden, nur eine Nummer anzugeben, entspricht dies vermutlich aber auch der rechtlichen Vorgabe. Beste Grüße, die Redaktion
Frieder
20.11.2024

Antworten

Hallo, wo finde ich die korrekte Übersetzung und Abkürzung der Wirtschafts-Identifikationsnummer in alle EU Geschäftssprachen, mindestens Englisch. Da ich EU weit handel habe ich eine englisch mehrsprachige Webseite. USt. Id wir hinlänglich bekannt als VAT-ID übersetzt und ist so auch EU weit akzeptiert. Wie ist es mit der W-ID? Wenn ich im englischen Impressum W-ID schreibe oder W-IdNr. kann damit niemand etwas anfangen. - Danke
Redaktion
21.11.2024
Hallo Frieder,
die Angabe muss nicht übersetzt werden. Auch bei einer ansonsten übersetzten Website haben Sie Ihren Unternehmenssitz immer noch in Deutschland und damit ist die Vertragssprache Deutsch.
Gruß, die Redaktion
Jens
20.11.2024

Antworten

Hallo, gilt das auch für Plattformen wie z.B. Ebay oder Amazon? Danke und Gruß Jens
Redaktion
21.11.2024
Hallo Jens,
die W-IdNr. muss ins Impressum – das inkludiert ebenso Ihr Impressum auf Marktplätzen.
Gruß, die Redaktion
Alexander
18.11.2024

Antworten

Hallo, danke für diese umfassende Aufklärung. Neu war mir, dass die W-ID für Unternehmen mit einer bereits erhaltenen USt-ID identisch ist. Frage: muss die W-ID in diesem Fall trotzdem zusätzlich im Impressum amgegeben werden, also einmal als USt-ID und als W-ID? Danke und Gruß Alexander
Redaktion
18.11.2024
Hallo Alexander, wir haben die Frage bereits weiter unten beantwortet. Aber nochmal in Kürze: Wir raten zu folgender Angabe: "USt-ID/W-IdNr.: DE123456789", beziehungsweise die Begriffe auszuschreiben.
Silvia Neubauer
18.11.2024

Antworten

Wenn ich bereits eine Umsatzsteuer ID habe und diese im Impressum genannt habe muss ich diese dann in W-ID umbenennen?
Redaktion
18.11.2024
Hallo Silvia, vielen Dank für die Rückfrage. Diese haben wir uns bereits auch gestellt und raten dazu, auf Nummer sicher zu gehen, z. B. durch folgende Angabe: "USt-ID/W-IdNr.: DE123456789", beziehungsweise die Begriffe auszuschreiben. Dann gehst du auf Nummer sicher.