1. Wer erhält eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)?
2. Wie unterscheidet sich die W-IdNr. von der USt-IdNr.?
4. Wie erhalte ich meine W-IdNr.?
5. Wann startet die Vergabe der W-IdNr.?
6. Ist die W-IdNr. kostenpflichtig?
7. Wie lange behält man die W-IdNr.?
8. Kann die W-IdNr. bei einer Änderung der Stammdaten (z. B. Adresse) geändert werden?
9. Muss die W-IdNr. bei einer Neugründung beantragt werden?
11. Ersetzt die W-IdNr. bestehende Nummern, wie die Steuernummer?
12. Muss die W-IdNr. im Impressum meiner Website angegeben werden?
Mit der neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) soll die Kommunikation mit Behörden für Unternehmen einfacher und effizienter werden. Viele Unternehmen sind jedoch angesichts des zusätzlichen bürokratischen Aufwands nicht nur genervt, sondern auch unsicher. Was genau bedeutet die neue Nummer für wirtschaftlich Tätige und was muss man wissen? Hier kommen die wichtigsten Antworten!
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die Angabe muss nicht übersetzt werden. Auch bei einer ansonsten übersetzten Website haben Sie Ihren Unternehmenssitz immer noch in Deutschland und damit ist die Vertragssprache Deutsch.
Gruß, die Redaktion
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die W-IdNr. muss ins Impressum – das inkludiert ebenso Ihr Impressum auf Marktplätzen.
Gruß, die Redaktion
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