1. Was ist das neue Gewährleistungslabel?
2. Ab wann ist das Gewährleistungslabel verpflichtend?
4. Für welche Produkte gilt das Gewährleistungslabel?
5. Gilt das Gewährleistungslabel auch für Gebrauchtwaren?
6. Wie sieht das Label aus und welche Informationen stehen drauf?
7. Wie müssen Händler das Gewährleistungslabel umsetzen?
8. Muss das Gewährleistungslabel auch auf Produkten/Verpackungen angebracht werden?
10. Woher bekomme ich die offiziellen Vorlagen für das Gewährleistungslabel?
11. Darf das Gewährleistungslabel schon vor dem Stichtag eingebunden werden?
Ab dem 27. September 2026 müssen Online-Händler in der gesamten EU ein neues Gewährleistungslabel einbinden. Es informiert Verbraucher über ihre Rechte bei mangelhaften Waren – klar, einheitlich und verpflichtend.
Was zunächst nach mehr Transparenz klingt, bringt für Händler neue Pflichten und Detailfragen mit sich: Wo muss das Label stehen? Welche Produkte sind betroffen? Wie sieht es bei Gebrauchtwaren aus? Unser ausführliches FAQ beantwortet die wichtigsten Fragen rund um das neue EU-Gewährleistungs- und Garantielabel.
Was ist das neue Gewährleistungslabel?
Das Gewährleistungslabel ist eine neue Kennzeichnungspflicht für den Online-Handel, die Verbraucher über das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie unter Umständen eine gesonderte Garantie informiert. Es zeigt unter anderem die Mindestgewährleistungsdauer, die Verbraucherrechte bei Mängeln und enthält einen QR-Code, der auf eine EU-Informationsseite verweist.
Das Ziel: Käufer sollen ihre Rechte auf Reparatur, Ersatz, Minderung oder Rückzahlung auf einen Blick erkennen können – ähnlich wie bei den bekannten EU-Energielabels.
Ab wann ist das Gewährleistungslabel verpflichtend?
Das Gewährleistungslabel wird ab dem 27. September 2026 verpflichtend.
Für wen gilt die Pflicht?
Die Pflicht gilt für alle Online-Händler, die an Verbraucher (B2C) in der EU verkaufen. Stationäre Geschäfte sind ebenfalls betroffen.
Für welche Produkte gilt das Gewährleistungslabel?
Das Gewährleistungslabel gilt für alle Produkte, für die das gesetzliche Gewährleistungsrecht besteht. Dazu zählen u. a. Elektronik, Kleidung, Möbel, Spielzeug und digitale Inhalte. Ausnahmen und Details zu Sonderfällen wie Lebensmitteln oder Verschleißteilen sind derzeit noch unklar.
Gilt das Gewährleistungslabel auch für Gebrauchtwaren?
Ja, das Gewährleistungslabel gilt grundsätzlich auch für Gebrauchtwaren, sofern sie von einem Unternehmer an Verbraucher (B2C) verkauft werden, denn das gesetzliche Gewährleistungsrecht besteht auch bei gebrauchten Produkten.
Allerdings dürfen Händler die Frist von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen, wenn dies ausdrücklich mit dem Käufer vereinbart wird, beispielsweise über eine AGB-Klausel. Doch selbst in diesen Fällen bleibt das Gewährleistungsrecht unverändert Pflicht, es gibt also keine Gebrauchtwaren-Version. Das Label selbst ist also nicht anpassbar. Auch wenn im konkreten Fall eine verkürzte Gewährleistung gilt, darf das Design nicht verändert oder ergänzt werden.
Das einheitliche EU-Label berücksichtigt diesen Punkt jedoch auf eine andere Weise: Im offiziellen Muster (im grauen Kasten über dem QR-Code) findet sich der Hinweis, dass für gebrauchte Waren eine kürzere Gewährleistungsfrist gelten kann, aber niemals weniger als ein Jahr. Das birgt ein Risiko für Missverständnisse beim Verbraucher, da das Label optisch stets auf die Standardfrist verweist.
Wie sieht das Label aus und welche Informationen stehen drauf?
Das Gewährleistungslabel enthält:
- Titel: „Gesetzliche Gewährleistung“ – mit EU-Sternenkranz und Häkchensymbol.
- Mindestdauer: Hinweis auf mindestens zwei Jahre Gewährleistung für alle Waren, die in der EU verkauft werden.
- Verbraucherrechte: Erklärung, dass Käufer Anspruch auf Gewährleistung haben, wenn Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht wie vorgesehen funktionieren.
- Pflichten des Verkäufers: Verkäufer müssen Mängel beheben – durch Reparatur, Ersatz, Preisnachlass oder Rückerstattung.
- Hinweis auf nationale Unterschiede: In manchen EU-Ländern gilt eine längere Frist; bei Gebrauchtwaren beträgt sie mindestens ein Jahr.
- QR-Code: Verlinkt auf die EU-Seite europa.eu/youreurope/guarantees mit länderspezifischen Informationen.
- Kurzanleitung: Was Verbraucher tun sollen, wenn ein Produkt mangelhaft ist – Problem melden und Kaufnachweis vorlegen.
- Verweis auf freiwillige Garantien: Hinweis auf das separate „GARAN“-Label für Haltbarkeitsgarantien von Herstellern.
Das Design des Labels ist von der EU vorgegeben und nicht veränderbar. Es enthält festgelegte Farben, Schriftarten, Symbole und Textbausteine. Änderungen sind nicht erlaubt, und die Labels werden in allen EU-Amtssprachen bereitgestellt.
Wie müssen Händler das Gewährleistungslabel umsetzen?
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Das Gewährleistungslabel muss laut Gesetz
- unverändert,
- in hervorgehobener Weise,
- leicht erkennbar,
- verständlich,
- in farbiger Form und
- vor Vertragsschluss
mitgeteilt werden.
Für das Garantielabel gilt fast das Gleiche, es muss jedoch inhaltlich in Teilen editiert werden.
Eine verschachtelte Darstellung ist jedoch nach derzeitigem Kenntnisstand ausschließlich für das Garantielabel zulässig und nur unter der Voraussetzung, dass es per Klick, Mouseover oder Antippen unmittelbar vollständig sichtbar wird. Das Gewährleistungslabel ist hingegen vollständig und unmittelbar sichtbar einzubinden; eine verkürzte oder verschachtelte Darstellung ist hierfür nicht vorgesehen.
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In der Praxis kommen insbesondere folgende Stellen in Betracht:
- die Produktdetailseite oder
- ein klar gekennzeichneter Bereich im Checkout-Prozess vor Abschluss der Bestellung.
Entscheidend ist, dass der Verbraucher die Information tatsächlich vor Abgabe seiner Bestellung zwingend in vollem Umfang zur Kenntnis nehmen kann. Händler sollten ihre Shop-Systeme frühzeitig daraufhin überprüfen, ob eine dauerhafte und gut sichtbare Einbindung technisch möglich ist.
Muss das Gewährleistungslabel auch auf Produkten/Verpackungen angebracht werden?
Nein, die Kennzeichnungspflicht gilt ausschließlich für den Online-Handel. Das Label muss in den Produktinformationen des Online-Shops sichtbar sein, jedoch nicht direkt auf der Ware oder der Verpackung.
Ist es nicht ein unzulässiges Werben mit Selbstverständlichkeiten, wenn man so offensiv auf das Gewährleistungsrecht hinweist?
Wer das Gewährleistungslabel wie vorgeschrieben nutzt, erfüllt lediglich seine gesetzlichen Pflichten. Die Erfüllung einer gesetzlichen Informationspflicht ist kein rechtswidriges Werben mit Selbstverständlichkeiten.
Woher bekomme ich die offiziellen Vorlagen für das Gewährleistungslabel?
Das Design der Labels wurde bereits verbindlich festgelegt. Die entsprechenden Label-Dateien werden voraussichtlich von der EU-Kommission zentral bereitgestellt. Bis zur offiziellen Veröffentlichung sollten Händler keine eigenen Versionen erstellen oder alte Entwürfe verwenden – zulässig ist ausschließlich die finale EU-Fassung in der passenden Sprachversion.
Darf das Gewährleistungslabel schon vor dem Stichtag eingebunden werden?
Grundsätzlich ja – aber mit Vorsicht. Die EU verbietet eine frühere Nutzung nicht, das Label wird jedoch erst ab dem 27. September 2026 verpflichtend. Händler dürfen es freiwillig schon vorher einbauen, sofern sie die endgültige EU-Fassung verwenden und nichts am Design ändern. Empfehlung: Besser noch warten, bis die endgültigen Dateien offiziell bereitstehen.
Was ist das Garantielabel?
Das Garantielabel ist eine zusätzliche Kennzeichnung für Produkte, deren Hersteller oder Dritte eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie gewähren.
Wie sieht das Label für Garantien aus?
Es enthält:
- den Schriftzug GARAN,
- die Dauer der Haltbarkeitsgarantie („XX Jahre“),
- Name des Herstellers, Modellkennung,
- QR-Code zu einer EU-Infoseite über Garantien.
Auch dieses Label ist streng normiert – Änderungen oder eigene Designs sind abgesehen von den editierbaren Bereichen unzulässig.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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