Kann ich für die falsche Versandverpackung abgemahnt werden?

Veröffentlicht: 28.07.2025
imgAktualisierung: 28.07.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 3 Min.
28.07.2025
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ca. 3 Min.
Auf einer Palette stapeln sich Pakete
perig76 / Depositphotos.com
Viele Online-Händler glauben, mit der Lizenzierung bei einem dualen System sei alles erledigt. Doch ist dem wirklich so?


Verkaufen im Netz ist kein Selbstläufer mehr. Neben Datenschutz, Steuerfragen und Produktsicherheit kommen auf Online-Händler noch weitere Pflichten zu – insbesondere beim Thema Verpackung. Wer seine Ware versendet, muss nicht nur einen finanziellen Beitrag im dualen System leisten, sondern auch im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Wir wurden gefragt, ob es auch an die Verpackung selbst Anforderungen gibt, die einzuhalten sind.

Systembeteiligung und Registrierung allein reichen (noch)?

Viele Händler denken verständlicherweise: Hauptsache, ich bin bei einem dualen System registriert und zahle meine Lizenzgebühr – dann bin ich raus. Das ist auch eine der wichtigsten Pflichten im Zusammenhang mit Verpackungen. Solange ein Händler korrekt bei der Zentralen Stelle (LUCID) registriert ist, seine Verpackungen ordnungsgemäß bei einem dualen System lizenziert hat und seinen Meldepflichten ordnungsgemäß nachkommt, besteht in der Regel kein Abmahnrisiko.

Es gibt derzeit auch keine verbindlichen gesetzlichen Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, keine Materialverbote für Versandverpackungen, keine Vorschriften zur Vermeidung von Leerraum und auch keine Kennzeichnungs- oder Hinweispflichten für Versender in Bezug auf Entsorgung oder Umwelthinweise. Doch das wird sich bald ändern.

Was kommt mit der PPWR?

Künftig kann die „falsche“ Verpackung aber rechtlich problematisch werden. Die kommende EU-Verordnung „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) wird das Verpackungsrecht in Europa verschärfen – und damit auch für Händler zu einem weiteren Abmahnrisiko.

Ab 2030 dürfen Verpackungen wie Versandkartons nur noch dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Sie müssen recyclingfähig sein,
  • eine Materialkennzeichnung vorweisen und
  • einen QR-Code mit Umweltinformationen tragen.
  • Sie dürfen einen bestimmten Prozentsatz an Leerraumverhältnis nicht überschreiten
  • Hinzu kommen Stoffverbote (z. B. in Lebensmittelverpackungen) und Mindest-Rezyklatanteile
  • Es gibt konkrete Vorgaben zur recyclinggerechten Gestaltung.

Abmahnrisiko Verpackung: Schon heute ein reales Problem

Auch wenn das Verpackungsgesetz keine allgemeinen Vorgaben zur Kennzeichnung und Beschaffenheit von Versandverpackungen macht und die PPWR in Bezug auf das Verpackungsdesign noch etwas Zeit hat, können bestimmte andere Punkte zum Problem werden.

Werbeaussagen können unter anderem rechtlich relevant werden. Wenn Verpackungen beispielsweise mit Umweltaussagen wie „100 Prozent recycelbar“ oder „umweltfreundlich“ beworben werden, ohne dass diese Aussagen wahr, nachweisbar und nicht irreführend sind, droht eine Abmahnung.

Ein weiteres, weniger bekanntes Risiko betrifft den Datenschutz: Wer alte Versandkartons wiederverwendet, sollte sicherstellen, dass alle früheren Etiketten vollständig entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Sichtbare personenbezogene Daten früherer Kunden – etwa Namen, Adressen oder Kundennummern – stellen einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Auch Versandetiketten sollten nur notwendige Daten enthalten, z. B. keine Telefonnummern oder sensible Zusatzinfos. Zwar ist ein DSGVO-Verstoß in der Regel kein Abmahngrund im klassischen Sinne, aber Beschwerden bei der Datenschutzaufsicht oder Bußgelder sind möglich – und können unangenehme Folgen haben.

Ein weiteres praktisches Risiko ergibt sich beim Versand von Produkten mit Lithium-Batterien oder -Akkus – etwa in Elektronikartikeln, E-Bikes oder Powerbanks. Für solche Sendungen gelten besondere Gefahrgutvorschriften. Wer diese Hinweise vergisst, begeht zwar keinen wettbewerbsrechtlich abmahnfähigen Verstoß, riskiert aber Bußgelder oder Probleme mit Versanddienstleistern. Fehlen auf der Verpackung der Produkte selbst z. B. Pflichtangaben wie Zutatenlisten, Herstelleranschrift oder CE-Kennzeichnung, liegt ein Verstoß gegen produktspezifische Vorschriften vor. Das kann nicht nur behördlich sanktioniert, sondern auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 28.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 28.07.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
11 Kommentare
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Corinna
04.08.2025

Antworten

Anstatt endlich diesen Bürokratieirrsinn zu bekämpfen, ufert er immer weiter aus! Sind wir froh, das wir 2030 in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen. Eigentlich wollten wir länger machen. Aber wozu? Nur um Ämter und Anwälte glücklich zu mache? Nein danke!
Georg
04.08.2025

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Es soll mir noch einmal einer unserer Politiker oder diese Sch.... EU in Brüssel irgend etwas von Umweltschutz prädigen. Nicht mehr an Dummheit und Anungslosigkeit zu überbieten. Verstehe jeden der sagt ich bin raus und beantrage Bürgergeld.
Alexander
04.08.2025

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Da kann ich den anderen Kommentatoren nur zustimmen. Diese EU blockiert sich und vor allem die Wirtschaft selbst. Weg damit und die alte Handelsunion wieder her.
Bohnacker
03.08.2025

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solche Regelungen gibt wieder Abmahnanwälten neue Futter und neue Möglichkeiten Geld zu verdienen. Evtl. kommen neue zusätzliche Steuergelder rein.. ist wirklich für einen kleinen Händler kaum möglich alle Rechtskonformen einzuhalten.
Schulz
03.08.2025

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Als Kleinunternehmer zerschneiden ich viel gebrauchte Folie, mache sogar Umschläge selbst Nachhaltiger geht es nicht Ab 2030 muss ich dann gepolsterte Umschläge kaufen, die mind 19 mal soviel Plastik enthalten als mein benötigtes Fitzelchen und das soll dann der Nachhaltigkeit dienen Schade, das man keine Lobby hat Für den Kunden wird wieder alles teurer Die EU ist ...
Achim
03.08.2025

Antworten

Also wenn ich jetzt ein Behältnis aus Pferdedunk, oder ähnlichen basteln würde, woher bekomme ich dann den QR-Code ? Also selbst recyceln mehr oder weniger verboten ? Und ich halte immer noch einen guten Versand für wichtiger, als diese ganzen unnützen Organisationen.
TL
03.08.2025

Antworten

Aber atmen darf man ohne Regulierung noch? Das Laben macht doch überhaupt keinen Spaß mehr als Unternehmer in der EU.
Cindy
03.08.2025

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Leider steht hier der Umweltschutz Gedanke ganz weit hinten an . Er wird vorgegaukelt aber wer ihn wirklich lebt der wird bestraft oder zu Tode reguliert.
Marc
29.07.2025

Antworten

wir brauchen dringend mehr regeln .... der eine oder andere hat ja noch eine Change zu verstehen was er in seinen Beruf (Händler) so zu tun hat. "Ironie Aus"
Bal kein Onlinehändler mehr
29.07.2025

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Na das nenne ich doch mal Bürokratie abschaffen. Daumen hoch
Frank2
28.07.2025

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Spätestens ab 2040 ist die eu so dermaßen mit jeglichen Schwachsinn überreguliert, dass ein normales leben nicht mehr möglich ist, auswandern ist bald leichter....