Abmahnrisiko Verpackung: Schon heute ein reales Problem
Auch wenn das Verpackungsgesetz keine allgemeinen Vorgaben zur Kennzeichnung und Beschaffenheit von Versandverpackungen macht und die PPWR in Bezug auf das Verpackungsdesign noch etwas Zeit hat, können bestimmte andere Punkte zum Problem werden.
Werbeaussagen können unter anderem rechtlich relevant werden. Wenn Verpackungen beispielsweise mit Umweltaussagen wie „100 Prozent recycelbar“ oder „umweltfreundlich“ beworben werden, ohne dass diese Aussagen wahr, nachweisbar und nicht irreführend sind, droht eine Abmahnung.
Ein weiteres, weniger bekanntes Risiko betrifft den Datenschutz: Wer alte Versandkartons wiederverwendet, sollte sicherstellen, dass alle früheren Etiketten vollständig entfernt oder unkenntlich gemacht werden. Sichtbare personenbezogene Daten früherer Kunden – etwa Namen, Adressen oder Kundennummern – stellen einen Verstoß gegen die DSGVO dar. Auch Versandetiketten sollten nur notwendige Daten enthalten, z. B. keine Telefonnummern oder sensible Zusatzinfos. Zwar ist ein DSGVO-Verstoß in der Regel kein Abmahngrund im klassischen Sinne, aber Beschwerden bei der Datenschutzaufsicht oder Bußgelder sind möglich – und können unangenehme Folgen haben.
Ein weiteres praktisches Risiko ergibt sich beim Versand von Produkten mit Lithium-Batterien oder -Akkus – etwa in Elektronikartikeln, E-Bikes oder Powerbanks. Für solche Sendungen gelten besondere Gefahrgutvorschriften. Wer diese Hinweise vergisst, begeht zwar keinen wettbewerbsrechtlich abmahnfähigen Verstoß, riskiert aber Bußgelder oder Probleme mit Versanddienstleistern. Fehlen auf der Verpackung der Produkte selbst z. B. Pflichtangaben wie Zutatenlisten, Herstelleranschrift oder CE-Kennzeichnung, liegt ein Verstoß gegen produktspezifische Vorschriften vor. Das kann nicht nur behördlich sanktioniert, sondern auch wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben