In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es um ein zu kleines Kuscheltier: Eine Frau bestellt online für ihren Enkel ein Kuscheltier. Dieses soll gut 70 Zentimeter groß sein. Geliefert wird nur eines mit einer Größe von 20 Zentimeter. Die Frau meldet sich umgehend beim Shop und möchte einen Preisnachlass. Zu Recht?
Der Fall basiert auf einem Beitrag aus unserer Kommentarspalte:
„Hallo, ich habe auf einem Onlinemarktplatz ein Kuscheltier bestellt, das von einem Dritthändler angeboten wurde. Es war mit einer Höhe von 68 cm deklariert, ist aber nur rund 20 cm hoch. Für diese Größe hätte ich den Preis von 28 Euro nicht bezahlt, d.h. ich hätte es gar nicht erst bestellt. Ich habe den Verkäufer kontaktiert, der sich jedoch nicht auf einen Preisnachlass einlassen möchte. Ich bin der Meinung, etwas dreimal höher anzugeben als es eigentlich ist ist unlauterer Wettbewerb und Irreführung/Täuschung. Da mein Enkelsohn sich dieses Kuscheltier so sehr wünscht und ich vor Weihnachten nun kein anderes mehr bekomme, würde ich es gern behalten, nur eben mit einem Preisnachlass.“
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