Viele Menschen nutzen Amazon längst nicht mehr nur für private Einkäufe. Ob Kaffee, Verpackungsmaterial, Ersatzteile oder technisches Zubehör – die Plattform ist inzwischen auch für zahlreiche Unternehmen eine bequeme und schnelle Bezugsquelle im Arbeitsalltag.
Bei der Rechnungslegung kann jedoch eine steuerliche Stolperfalle auftreten. Wer die ausgewiesene Umsatzsteuer wie gewohnt als Vorsteuer abziehen möchte, stößt unter Umständen auf Probleme. Im schlimmsten Fall bleibt der Vorsteuerabzug verwehrt und es entstehen unnötige Mehrbelastungen. Auf diese Steuerfalle bei Amazon hat der Steuer-Influencer Oliver Stöhring (@ollinichtimdienst) aufmerksam gemacht, der auf Instagram regelmäßig praxisnahe Tipps aus seiner Zeit beim Finanzamt teilt.
Im Folgenden zeigen wir, wie Unternehmen dieses Problem mit wenigen Schritten vermeiden können.
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