Das Landgericht Koblenz (Beschluss vom 25. August 2025, Az. 2 O 1/25) hat entschieden, dass eine Privatperson keinen Anspruch auf Herausgabe von Nutzerdaten hat, wenn ein Fake-Profil auf Instagram ihr Foto und persönliche Informationen nutzt.
Kein Auskunftsanspruch gegen Instagram bei Fake-Profil mit Foto
In dem Verfahren wollte eine Nutzerin erreichen, dass Instagram ihr den Namen, die E-Mail-Adresse und – falls vorhanden – die Telefonnummer des Kontoinhabers nennt. Das gefälschte Profil hatte unter anderem ihr Foto aus dem Jahr 2019 verwendet und sogar private Inhalte, wie ein geplantes Auslandsjahr, kopiert. Auch andere Personen waren von dem Fake-Account im Namen der Betroffenen angeschrieben worden.
Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab. Grundlage der Entscheidung ist das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Danach dürfen Plattformbetreiber wie Instagram nur dann Auskunft über Bestandsdaten erteilen, wenn dies zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wegen rechtswidriger „audiovisueller Inhalte“ erforderlich ist. Das bedeutet: Es muss sich um Inhalte handeln, die Bild und Ton enthalten, oder um Inhalte, die klar bestimmte Straftatbestände erfüllen. Ein einfaches Profilfoto oder ein Textbeitrag reichen dabei offenbar nicht aus.
Keine Erweiterung durch das Gericht
Die Antragstellerin argumentierte, dass auch ein Foto ein audiovisueller Inhalt im Sinne des Gesetzes sei. Das Gericht folgte dieser Auffassung jedoch nicht. Nach allgemeinem Sprachgebrauch seien audiovisuelle Inhalte nur solche, die sowohl hörbar als auch sichtbar sind. Reine Bilder oder Texte fielen nicht darunter. Das Landgericht betonte zwar, dass eine gesetzliche Regelung für rein bildliche oder textliche Inhalte sinnvoll wäre – etwa um Fälle wie diesen besser aufklären zu können. Eine solche Erweiterung könne aber nur der Gesetzgeber beschließen, nicht das Gericht.
Das Urteil zeigt, dass der rechtliche Schutz gegen Identitätsdiebstahl in sozialen Netzwerken – gelinde gesagt – ausbaufähig ist. Die Hürden für eine Datenherausgabe sind sehr hoch. Wer Opfer eines Fake-Profils oder einer Markenimitation wird, kann nicht automatisch verlangen, dass die Plattform die Daten des Täters herausgibt. In der Praxis bleibt Betroffenen meist nur, den gefälschten Account bei der Plattform zu melden, gegebenenfalls Anzeige bei den Strafverfolgungsbehörden zu erstatten und anwaltlich prüfen zu lassen, ob andere rechtliche Schritte möglich sind.
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