Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Empco: Dürfen gebrauchte Artikel noch mit „nachhaltig“ beworben werden?

Veröffentlicht: 28.09.2026
imgAktualisierung: 28.09.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
28.09.2026
img 28.09.2026
ca. 2 Min.
Behandschuhte Hände arbeiten mit einem Präzisionsschraubendreher am geöffneten Laptop auf einer Werkbank.
KI
Gebrauchte Geräte aufzubereiten, klingt nachhaltig. Doch welche Umweltvorteile dürfen Händler:innen daraus in ihrer Werbung ableiten?


Wer Waren wiederaufbereitet und sie als refurbished anbietet, wirbt oft mit Aussagen wie „nachhaltige Nutzung“ oder „schont Umwelt und Ressourcen“. Durch die Empco-Richtlinie, die seit dem 27. September 2026 gilt, werden solche Aussagen nun stärker reguliert. Was bedeutet das konkret?

Wir sind im Refurbishment-Bereich tätig und bereiten gebrauchte IT-Geräte auf. Diese bieten wir online zum Verkauf an. Neben „Preisvorteil gegenüber einem Neukauf“ verwende ich im Webshop auch Argumente wie „Schont Umwelt und Ressourcen“ und „Nachhaltigkeit durch Kreislaufwirtschaft“. Wird so etwas bereits als Irreführung gewertet? (Nicht am Produkt selbst, sondern im Content.) – Aus unserer Kommentarspalte

Vorsicht bei pauschalen Aussagen

Ein aufbereitetes Gerät erhält ein zweites Leben. Das dürfen Händler selbstverständlich beschreiben. Die Aussage „Dieses Gerät wurde geprüft, bei Bedarf repariert und erneut zum Verkauf angeboten“ benennt einen konkreten Vorgang.

Anders sieht es bei Aussagen wie „schont Umwelt und Ressourcen“ oder „nachhaltig durch Kreislaufwirtschaft“ aus. Sie versprechen eine positive Umweltwirkung, lassen aber offen, worin genau diese besteht. Zudem kann „nachhaltig“ den Eindruck erwecken, das gesamte Produkt oder sogar das Unternehmen sei besonders nachhaltig. Allein daraus, dass ein Gerät gebraucht ist, lässt sich das nicht ableiten.

Was ist mit dem Vergleich zum Neukauf?

Auch Vergleiche brauchen einen klaren Bezug. Wer behauptet, ein refurbished Gerät spare gegenüber einem Neugerät Ressourcen oder Emissionen ein, muss erklären und belegen können, was verglichen wurde. Welche Geräte sind gemeint? Geht es um Rohstoffe, die Herstellung oder den gesamten Lebenszyklus? Eine allgemeine Vermutung, dass gebraucht immer besser sei, reicht für eine konkrete Werbebehauptung nicht.

Ein „Preisvorteil gegenüber einem Neukauf“ ist dagegen zunächst keine Umweltaussage. Auch hier muss der Vergleich allerdings zutreffend und nachvollziehbar sein.

Gilt das auch für Texte im Shop?

Ja. Die Regeln beschränken sich nicht auf das Etikett oder die Produktbeschreibung. Auch ein Text auf der Startseite oder einer Kategorieseite kann Werbung sein, wenn er die angebotenen Geräte anpreist.

Die kurze Antwort: Refurbished Ware darf weiterhin mit ihren tatsächlichen Eigenschaften beworben werden. Händler sollten möglichst genau beschreiben, was sie mit den Geräten tun. Wer darüber hinaus einen Umweltvorteil behauptet, muss die Aussage konkretisieren und belegen können.

Du bist dir nicht sicher, ob deine Werbeaussagen rechtlich einwandfrei sind? Dann schau dir jetzt den Check vom Händlerbund an.

Veröffentlicht: 28.09.2026
img Letzte Aktualisierung: 28.09.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
Kommentar schreiben

sw
29.09.2026

Antworten

Die Vorschriften gehen einfach zu weit, kommen schon einer Zensur gleich. Dem Verbraucher darf man das Selber-Denken und -Entscheiden schon zumuten.