47 Einzelbestellungen – ein Paket? Das ist rechtlich beim Zusammenlegen erlaubt

Veröffentlicht: 05.11.2025
imgAktualisierung: 05.11.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
05.11.2025
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ca. 2 Min.
Pakete aus brauner Pappe auf einem Förderband in einem Logistikzentrum, bereit für den Versand.
alphaspirit / Depositphotos.com
Darf man mehrere Bestellungen in einem Paket versenden? Worauf Händler:innen achten müssen.


Viele Online-Händler:innen kennen die Situation: Eine Person tätigt kurz hintereinander mehrere Bestellungen auf den gleichen Namen. Diese in einem Karton zu versenden, würde Kosten sparen, aber: Darf man das überhaupt?

Diese Frage kam auch im Sellerforum auf:

„Folgendes: Ich habe ein paar Artikel, die einzeln keinen Gewinn bringen (nur 10-20 Cent), aber in 99 Prozent der Fälle kaufen Kunden mehrere bzw. mehrere verschiedene und mit den zusätzlichen kommt dann der Gewinn (kostenloser Versand + Multirabatt ist die Preisstruktur). So auch der Kunde, welcher 47 Artikel bestellt hat, ABER alle einzeln als Gastbestellung. So muss ich Sie ja eigentlich getrennt versenden und wir haben kaum Marge. Wenn wir die Artikel zusammen in 3-4 großen Kartons versenden würden, würden wir ordentlich was verdienen. (3-4 Pakete kosten circa 20-30 Euro Versand, 47 Pakete an die 190 Euro mit Verpackung e Cent) Lieferadresse, Telefonnummer ist alles gleich.

Hat jemand das schonmal gemacht? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Probleme? [...]“ – Beitrag im Sellerforum vom 3. November 2025
 

Zusammen versenden ist nicht verboten

Stellt man fest, dass eine Person mehrere Bestellungen ausgelöst hat, spricht nichts dagegen, diese in einen Karton zu packen. Allerdings muss beachtet werden, dass dennoch einzelne Kaufverträge geschlossen werden, was wiederum Auswirkungen hat.

Müssen beim Zusammenlegen von Einzelbestellungen Versandkosten erstattet werden?

Wer mehrere Bestellungen tätigt, schließt damit auch mehrere Kaufverträge – jeweils mit eigenen Versandkosten.

Natürlich dürfen Händler:innen kulant reagieren: Vielleicht wurde etwas vergessen oder soll nachträglich ergänzt werden. Bittet die Kundschaft darum, die Bestellungen zusammenzulegen oder die Versandkosten zu erstatten, ist das selbstverständlich möglich – aber nur auf freiwilliger Basis.

Wie wirkt sich das Zusammenlegen von Bestellungen auf das Widerrufsrecht aus?

Da es sich um einzelne Kaufverträge handelt, darf die Kundschaft unabhängig davon, ob die Ware gemeinsam oder getrennt versendet wurde, für jedes einzelne Produkt den Widerruf erklären.

Vorsicht bei unterschiedlichen Versandarten und Lieferadressen

Bevor Bestellungen zusammengelegt werden, sollten Händler:innen aber genau hinschauen.

So kann beispielsweise bei allen Bestellungen die Rechnungsadresse identisch sein, während die Lieferadressen abweichen. In diesem Fall dürfen die Bestellungen natürlich nicht zusammengelegt werden.

Gleiches gilt für Versandarten: Wurde bei dem einen beispielsweise der Expressversand via DHL gebucht, während beim anderen Hermes gewählt wurde, darf ebenfalls nichts zusammengelegt werden.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 05.11.2025
img Letzte Aktualisierung: 05.11.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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Mathias Wegener
05.11.2025

Antworten

Super, dass hier die Frage beantwortet wurde. Und auch ausführlich und gut begründet. Und es handelte sich ja ganz offenbar um eine echte Frage. Wobei mich ein wenig verwundert, dass ein doch zumindest scheinbar recht erfahrener Händler solche Frage hat. Der Kunde hat einen Anspruch auf die Lieferung der bestellten Ware. Wie die Ware zum Kunden gelangt ist dabei vollkommen irrelevant. Sie muss ihn nur erreichen. Ausnahmen davon sind nur, wenn eben besondere Versandbedingungen vereinbart wurden. Also ein Expressversand oder was auch immer. Wenn dies nicht der Fall ist und der Kunde nur ganz normal bestellt hat, ist es vollkommen egal, ob ich alles in einen Karton werfe, alles einzeln verpacke und manches mit einer Brieftaube befördere und anderes persönlich vorbeibringe oder irgendeine andere Form wähle. Hauptsache ist, die Ware kommt (möglichst nachweisbar) beim Kunden an. Fertig. Und auch mal ganz praktisch gesehen: es dürfte in der Praxis wohl nur in absoluten Ausnahmefällen vorkommen, dass ein Kunde es keine gute Idee findet, wenn nur ein großer Karton statt 37 kleiner ankommt. Und in diesen wenigen Ausnahmefällen kann man von einem Kunden sicherlich verlangen, dass er den Händler entsprechend kontaktiert. Ökologisch, ökonomisch und für den Kunden selbst (Müll) ist weniger Verpackung immer besser.