Ebay-Retoure verloren: Wer haftet bei unterversichertem Versand?

Veröffentlicht: 03.02.2026
imgAktualisierung: 03.02.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
03.02.2026
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ca. 2 Min.
Paket fällt beim Anfahren aus offenem DHL-Transporter, mit Comic-Soundeffekt „KLONK!“ auf der Straße.
Erstellt mit KI
Eine Kundin gibt ein 1.500 Euro teures Armband zurück – doch das Paket kommt nie an. Wer haftet?


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

Diese Woche geht es um eine Retoure mit einem ungeeigneten Versandlabel: Über Ebay kauft eine Kundin ein Armband im Wert von 1.500 Euro. Innerhalb der Widerrufsfrist löst sie eine Rückgabe bei Ebay aus: das Armband passe nicht. Ebay stellt daraufhin über das System ein Versandlabel für ein normal versichertes Paket zur Verfügung. Es kommt, wie es kommen muss: das Paket kommt nie beim Shop an. Der Versuch, bei DHL einen Versicherungsfall auszulösen scheitert, da das Paket unterversichert war. Die Kundin will natürlich ihr Geld zurück. Zu Recht?

Grundsatz: Kund:innen müssen für angemessenen Rückversand sorgen

Beim Widerruf tragen Händler:innen zwar grundsätzlich das sogenannte Transportrisiko. Gleichzeitig treffen Verbraucher:innen aber auch Mitwirkungspflichten: Die Ware muss ordnungsgemäß verpackt und mit einem angemessenen Versand zurückgesendet werden.

Was „angemessen“ ist, hängt dabei auch vom Wert der Ware ab. So untersagt DHL den Versand von Schmuck im Wert von über 500 Euro im normalen Paket.

Fazit: Händler hat das Nachsehen

Was bedeutet das für unseren Fall? Grundsätzlich hat die Kundin alles richtig gemacht. Zwar verstößt der Versand gegen die AGB von DHL; das Versandlabel wurde jedoch von Ebayim Rahmen des Rückgabeprozesses zur Verfügung gestellt. Die Kundin durfte daher davon ausgehen, dass der gewählte Versandweg zulässig und ausreichend ist.

Der Hinweis, dass Pakete nur bis zu einem Wert von 500 Euro versichert sind, steht dem nicht entgegen. Daraus ergibt sich lediglich ein unterversicherter Versand, nicht aber die Unzulässigkeit der Rücksendung. Im Zweifel durfte die Kundin also annehmen, dass sie ihrer Pflicht zum Rückversand ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kaufpreis muss also erstattet werden.

Veröffentlicht: 03.02.2026
img Letzte Aktualisierung: 03.02.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Detlev
04.02.2026

Antworten

Leider wurde die spannende Frage "Wer haftet bei unterversichertem Versand?" gar nicht beantwortet, nur, dass es nicht der/die Käufer:in ist. Zur Disposition stehen a) der Händler und b) Ebay. Dem Händler trifft doch keine Schuld, Ebay hat das doch verbockt. Zudem stellt sich die Frage, ob man als Händler überhaupt noch das Risiko, einen Artikel über 500€ anzubieten, eingehen kann, wenn der Verlust zulasten des Verkäufers geht. Wie sieht es denn bei einer 20.000€ Rolex aus? Muss man zudem nicht auch erwarten, dass der Käufer irgendwann auch einmal stutzig werden muss?
Redaktion
05.02.2026
Der Händler trägt erst mal das Transportrisiko gegenüber des Kunden. Ebay wird sich über seine AGB-Klauseln gegenüber des Händlers aus der Haftung rausnehmen: https://ohn.haendlerbund.de/recht/rechtsfragen/haftung-marktplatzfehler-abmahnung-otto-amazon-weiterleiten
ralf
04.02.2026

Antworten

Hier gilt also nicht das Prinzip: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Aber wäre Ebay hier nicht in der Haftung, weil Ebay ein falsches Rücksende-Etikett zur Verfügung gestellt hat? Interessant ist, dass in solchen Fällen immer der haftet, der am wenigsten dafür kann. Wir haben in diesem Fall 4 Parteien. Ebay, DHL, Kundin und Händler. Hauptschuldiger wäre DHL, die haben das Paket verschlampt. Auf dem zweiten Platz, steht für mich Ebay, da diese eine falsches Etikett zur Verfügung gestellt haben. An Dritter Stelle, die Kundin, auch wenn diese wenig dafür kann. Am wenigstes dafür kann der Händler. Weder hat er die Rücksendung eingeleitet noch hat er das falsche Etikett hinterlegt und für den Rücktransport war DHL zuständig. Er haftet für den Mist, den die 3 anderen Parteien verursacht haben. Hier müsste das Gesetz nachgebssert werden. Immerhin hat DHL die Paket Gebühr kassiert für die Versicherung bis 500 Euro. Also sollte DHL auch den Schaden bis 500 Euro auch tragen. Nur weil Schmuck über 500 Euro anders versichert verschickt werden muss, kann die Haftung hier nicht zu 100 % entfallen, das wäre ja ein Freifahrtschein, dass alle Pakete in dieser Hinsicht betreffend von DHL "eingesackt" werden dürften, sprich legal verloren gehen dürften. Zumal dieses Paket ja unabhängig vom Inhalt verloren gegangen ist.
Redaktion
05.02.2026
Guter Punkt. Leider nehmen sich die Plattformen durch Klauseln oft aus einer Haftung raus: https://ohn.haendlerbund.de/recht/rechtsfragen/haftung-marktplatzfehler-abmahnung-otto-amazon-weiterleiten