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Ebay-Retoure angekommen, aber nicht auffindbar: Muss der Händler trotzdem erstatten?

Veröffentlicht: 10.10.2025
imgAktualisierung: 10.10.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
10.10.2025
img 10.10.2025
ca. 2 Min.
Person surft auf einem Laptop auf der Ebay-Website.
Y-Boychenko / Depositphotos.com
Ein Ebay-Händler erhält eine Retoure laut Sendungsverfolgung – die Ware bleibt jedoch verschwunden. Durfte Ebay einfach erstatten?


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

In dieser Woche geht es um einen Fall aus dem Ebay-Verkäufer-Forum: Ein Kunde widerruft den Kauf eines Produktes und gibt dieses offenbar auch bei Hermes ab. Laut Sendungsverfolgung soll es auch beim Händler angekommen sein; dieser kann aber keinen Eingang feststellen. Ebay erstattet dennoch den Kaufpreis. Zu Recht?

„Hallo,
wir haben derzeit ein Problem mit Ebay bezüglich einer Retoure. Kunde hat über Ebay per Hermes retourniert, lt. Sendungsverfolgung wurde die Rücksendung bei uns gegen 18:30 Uhr zugestellt. Eine Zeit, in der niemand mehr im Betrieb ist. Einen Nachweis mag Ebay auch nicht erbringen. Nachfragen bei den Nachbarbetrieben sind ins Leere gelaufen. Ebay hat uns den Betrag nun endgültig belastet, mit der Begründung, die Ware wäre bei uns eingetroffen.

Eine Frechheit, was sich der Kundenservice hier erlaubt.

Wir können nichts gutschreiben, was wir nicht erhalten haben. Wir haben auch keinen Einfluss auf den Versanddienstleister, würden auch nie Hermes nutzen, da wir hier bereits mehrfach Probleme hatten. Eine Prüfung findet bei Ebay nicht statt. Einen Liefernachweis verwehrt man uns.“ –  Ein Händler im Ebay-Forum vom 27.09.2025
 

Grundsatz: Transportrisiko beim Widerruf

Im B2C-Handel tragen Händler:innen grundsätzlich das Transportrisiko für den Hinversand. Geht die Ware verloren oder wird beschädigt, müssen sie entsprechend dafür haften. Aber wie sieht es beim Widerruf aus?

Auch hier tragen Händler:innen das Risiko der zufälligen Verschlechterung oder des Verlustes. Das heißt: Hat die Kundschaft die Ware angemessen verpackt und zum Versand abgegeben, trägt diese die Haftung nicht mehr. Daher hat die Kundschaft bereits dann Anspruch auf die Rückerstattung des Geldes, sobald der Versandnachweis erbracht ist.

Fazit: Erstattung war richtig

Was aber bedeutet das für unseren Fall? Der Kunde hat den Versand nachgewiesen, in dem das Retourenlabel genutzt wurde. Warum die Ware am Ende nicht beim Händler ankam, ist ungewiss. Die Erstattung durch Ebay war in dem Fall korrekt und damit berechtigt. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 10.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 10.10.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Oliver Bernert
16.10.2025

Antworten

Ok, die Rechtslage zwischen Kunde und Händler ist ja ganz klar geregelt, daher ist die Forderung des Kunden dem Händler gegenüber natürlich auch berechtigt. Aber was ist mit der viel wichtigeren Frage: Warum kümmern sich weder Ebay noch Hermes um solche Probleme? Wir hatten in den letzten Jahren einige Fälle dieser Art, die uns mehrere Hundert Euro gekostet haben. Die Kunden haben ein Hermes-Retourelabel von Ebay genutzt, das Paket kam nie an, wurde teilweise außerhalb unserer Geschäftszeiten "zugestellt" oder sogar an den Absender retourniert. Jedes Mal hat Ebay, da Hermes ja eine "Zustellung" scannte, den Kaufpreis auf unsere Kosten erstattet. Jegliche Argumentation wird kategorisch abgeschmettert mit dem Verweis auf Ebay's Grundsätze. Anfragen zum Verbleib der Pakete oder Nachforschungsaufträge werden sowohl von Ebay wie auch von Hermes ignoriert. Hermes schiebt die Verantwortung auf Ebay und umgekehrt. Hermes antwortet irgendwann gar nicht mehr, Ebay weist in der Kommunikation deutlich darauf hin, dass keine weiteren Nachrichten im jeweiligen Fall mehr erwünscht sind. SO wird mit kleinen Händlern umgegangen! DAS sehe ich als das Problem und nicht, ob ein Kunde Anspruch auf eine Erstattung hat, wenn er seinen Kauf widerrufen und den Artikel zurückgeschickt hat.
Gabi
13.10.2025

Antworten

Nur mal so eine ganz dumme Frage!!! Also wenn ich Angestellte habe stehe ich dafür gerade wenn die Mist bauen. Wenn ein Versandunternehmen Mist baut, steht stets der Verkäufer dafür gerade obwohl ich für die Dienstleistung zahle. Warum werden solche Unternehmen noch erlaubt??????????????????????????????????????? Sie verdienen Geld mit allem und der blöde Händler soll für alles aufkommen. Wann wird dem ein Riegel vorgeschoben? Wann kämpft der Händlerbund dafür? Ach Sch... jetzt waren es doch mehr Fragen
H.B.
13.10.2025

Antworten

Am Beispiel sieht man wie verkäuferfeidlich unsere Gesetze sind. Im Laufe der Jahre wurden während unserer Urlaube immer mal wieder Pakete durch Hermes "zugestellt", die logischerweise nicht angenommen werden konnten und Ebay erstattet natürlich wenn der Käufer den Fall übergibt. Verkäufer haften für die Verfehlungen der Hermes-Boten
Heinrich
13.10.2025

Antworten

Was heißt denn hier Retourenlabel? So wie ich verstanden habe hat der Kunde die Ware selbst retourniert. Auf seine Kosten. Er hat kein Retourenlabel des Händlers genutzt. Dieser hat ja mit Hermes schlechte Erfahrungen gemacht. Hätte der Händler ein Retourenlabel an seinen Kunden versendet, könnte er nun beim Paketdienst einem Nachforschungsauftrag stellen da die Ware ja nachweislich abhanden gekommen ist. Da sieht der Erfolg eigentlich nicht so schlecht aus. Jetzt sieht es komplizierter aus. Der Kunde hat das Geld über EBay zurückerhalten und kann nun seinerseits einem Nachforschungsauftrag stellen. Wenn er Glück hat, kann er noch von Hermes Geld erhalten. Dann hätte er doppelt gewonnen. Ich denke, der Autor dieser Meldung sollte die rechtliche Situation nochmal etwas genauer beleuchten. Solche Fälle kommen häufiger vor als man denken mag. Verrückte Welt.