In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
In dieser Woche geht es um einen Fall aus dem Ebay-Forum: Ein Kunde lenkt die Sendung um und gibt eine Abstellgenehmigung ab. Danach meldet er, dass die Sendung nicht angekommen sei. Der Kunde eröffnet einen Fall und wird wahrscheinlich die Erwartungshaltung haben, eine Erstattung zu bekommen. Zu Recht?
„Folgendes hat sich zugetragen:
Ein Kunde meldete sich gestern bei mir, dass seine Ware nicht angekommen bzw. nicht auffindbar sei. Heute meldet er diesen Artikel als nicht erhalten.
Der Kunde griff gestern jedoch selbst in den Ausliefervorgang ein und gab eine Abstellgenehmigung. Nun ist die Sendung natürlich verschollen und Kunde eröffnet eine Anfrage. Ich habe gestern bereits das Transportunternehmen kontaktiert und um einen Abliefernachweis gebeten. Wie dieser auch immer aussehen mag, wenn ein Kunde eine Abstellgenehmigung erteilt. Noch liegt keine Rückmeldung vor.
Soweit ich weiß, geht bei einer Abstellgenehmigung das Risiko des Verlustes der Sendung dann auf den Empfänger der Sendung über, oder?“ - Aus dem Ebay-Forum
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben