Ebay-Käufer erteilt Abstellgenehmigung – haftet jetzt der Händler?

Veröffentlicht: 01.08.2025
imgAktualisierung: 01.08.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 3 Min.
01.08.2025
img 01.08.2025
ca. 3 Min.
Person hebt ein Paket mit braunem Papierverpackung vor einer Haustür vom Boden auf.
monkeybusiness / Depositphotos.com
Ein Ebay-Käufer erteilt eine Abstellgenehmigung – das Paket verschwindet. Wer haftet in solchen Fällen?


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

In dieser Woche geht es um einen Fall aus dem Ebay-Forum: Ein Kunde lenkt die Sendung um und gibt eine Abstellgenehmigung ab. Danach meldet er, dass die Sendung nicht angekommen sei. Der Kunde eröffnet einen Fall und wird wahrscheinlich die Erwartungshaltung haben, eine Erstattung zu bekommen. Zu Recht?

„Folgendes hat sich zugetragen:
Ein Kunde meldete sich gestern bei mir, dass seine Ware nicht angekommen bzw. nicht auffindbar sei. Heute meldet er diesen Artikel als nicht erhalten.

Der Kunde griff gestern jedoch selbst in den Ausliefervorgang ein und gab eine Abstellgenehmigung. Nun ist die Sendung natürlich verschollen und Kunde eröffnet eine Anfrage. Ich habe gestern bereits das Transportunternehmen kontaktiert und um einen Abliefernachweis gebeten. Wie dieser auch immer aussehen mag, wenn ein Kunde eine Abstellgenehmigung erteilt. Noch liegt keine Rückmeldung vor.

Soweit ich weiß, geht bei einer Abstellgenehmigung das Risiko des Verlustes der Sendung dann auf den Empfänger der Sendung über, oder?“ - Aus dem Ebay-Forum

Grundsatz: Ab wann Verbraucher:innen haften

Im B2C-Bereich gilt die allgemeine Regel: Die Unternehmen haften für den Versand der Ware. Dies ist allerdings nur eine verkürzte Darstellung der Haftungsregelung. Eigentlich müsste es heißen: Der Shop trägt das Transportrisiko, bis die Ware, wie vereinbart, zugestellt wurde.

In der Regel endet die Haftung des Shops mit der Übergabe der Ware an die Kundschaft. Wird eine Abstellgenehmigung erteilt, endet die Haftung mit der Hinterlegung am von der Kundschaft festgelegten Ort. 

Fazit: Haftungsfrage noch ungeklärt  

Was aber bedeutet das für unseren Fall? Ursprünglich war die persönliche Zustellung vereinbart. Der Kunde griff dann in den Prozess ein und erteilte eine Abstellgenehmigung. Nun ist wichtig, ob die Ware an diesem Ort abgelegt und danach entwendet wurde oder ob die Ware bereits vorher abhandengekommen ist. Tatsächlich haften Händler:innen nämlich auch dann, wenn die Kundschaft die Sendung eigenverantwortlich umleitet; dann aber eben nicht mehr bis zur persönlichen Übergabe, sondern bis zur Abgabe im Paketshop oder eben bis zur Hinterlegung am angegebenen Ort.

Der Händler in unserem Fall muss also klären, ob die Ware überhaupt abgestellt wurde. Kam sie danach abhanden, haftet der Kunde. Kam sie davor abhanden, haftet der Händler. Die Eröffnung des Ebay-Falls ist damit berechtigt.

Das Für und Wider von Abstellgenehmigungen

Für Händler:innen haben Abstellgenehmigungen Vor-, aber auch Nachteile. Vorteilhaft ist, dass die Haftung mit dem Abstellen endet. Man geht auch nicht das Risiko von Rückläufern ein, weil das Paket im Paketshop abgegeben, aber wegen Faulheit nicht abgeholt wird. Der Nachteil ist die Beweislage: Wird das Paket vom tatsächlichen Ablageort gestohlen, endet die Haftung dafür nur, wenn der Versanddienstleister das Paket am festgelegten Ort abgestellt hat. Wurde es woanders abgestellt und dann gestohlen, haftet der Shop. Die Nachweisbarkeit in solchen Fällen kann sehr schwierig werden. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 01.08.2025
img Letzte Aktualisierung: 01.08.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
7 Kommentare
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Mio
09.01.2026

Antworten

Ähnlichen Fall mit DPD gehabt. Kunde erteilt kurzfristig (2 Std. vor Zustellung) Abstellgenehmigung. Paket soll angeblich abgestellt worden sein. Kd. hat eine 24/7 Kameraaufzeichnung, auf dieser keine Person zum fraglichen Zeitpunkt (Video über eine Stunde liegt vor) zu sehen ist. DPD stellt sich mit ihrer KI seit fast vier Monaten (!) „tot“. Wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich einen RA beauftragen muss. Fazit: Sollte es in diesem Jahr wieder einen ähnlichen Fall geben, werde ich zukünftig Pakete mit Alterssichtprüfung (Perso) versenden. Kostet dann das Paket halt 2€ mehr, was letztendlich der Kd. trägt.
Michael
10.08.2025

Antworten

Ohne Foto vom Paket am Ablageort haftet meiner Meinung nach der Versender.
Yildiz
10.08.2025

Antworten

Ich hatte einen ähnlichen Fall was der Inhalt der Sendung angeht. Ich hatte zwei Pakete verschickt. In den beiden Paketen waren jeweils eine Herren Armbanduhr. Beide Uhren wurden aus dem Paket entwendet und die Verpackung neu verklebt (Empfänger Fotos) so auch dem Empfänger übergeben. Ich habe den Versand Unternehmen ausführlich informiert. Es spielte die drei Affen; Sendungen seien Zugestellt (wohl beide ohne den Inhalt.) Ich saß auf den Schaden 320€. Meine Vermutung lag direkt beim Paketshop oder beim Fahrer der die Pakete vom Paket Shop abholt. Warum? das Gewicht vom Paket das an der ersten Station gemessen wurde entsprach nicht das tatsächliche Gewicht. Wie ich im Paket Shop nachfragte bekam der Man einen komischen Gesichtsausdruck (Schuldgefühl). Ich konnte allerdings nicht nachweisen. Mir blieb nicht übrig Versand Unternehmen zu wechseln. Aber auch dort kam es zu einem Fall daß das Paket beim Empfänger nie ankam.
oejendorfer
10.08.2025

Antworten

Rechtlich gesehen kann ich von jedem Zusteller (über den Zustellbetrieb) eine "Eidesstattliche Erklärung" verlangen, daß er das Paket zugestellt hat. Das gilt auch für Abstellorte. Dann ist eigentlich "die Kuh vom Eis" für Händler/shop
K.F.
06.08.2025

Antworten

Wie ist es in einem ähnlichen Fall: Für die Lieferung wurde vom Kunden eine Abstellgenehmigung erteilt. Die Sendung wurde in Empfang genommen, aber Fotos vom Kunden zeigen, dass die Verpackung neu verklebt wurde und der Inhalt ausgetauscht wurde. Endet hier die Haftung des Händlers auch hier bei der Erteilung der Abstellgenehmigung?
Redaktion
07.08.2025
Hallo, in diesem Fall wird es so sein, dass das Produkt auf dem Weg zum Kunden ausgetauscht wurde. Zu ähnlichen Vorkommnissen kam es jedenfalls auch bei der persönlichen Zustellung. Entsprechend wird das noch in den Haftungsbereich vom Shop fallen. Mit den besten Grüßen die Redaktion
dirk
04.08.2025

Antworten

"Der Händler in unserem Fall muss also klären, ob die Ware überhaupt abgestellt wurde." Nette Idee, aber in der Realität kaum durchführbar. Insbesondere für DHL ist die Angabe in der Sendungsverfolgung gleichbedeutend mit der Realität - egal, ob dem so ist. Wurde in früheren Zeiten tatsächlich noch der Einzelfall geprüft und nachgeforscht, inklusive Nachfragen bis hin zu Subunternehmer und Zusteller - ist das wohl Vergangenheit. Heutzutage kommen auf derartige Anfragen - inzwischen wohl auch KI-formulierte - Auskünfte, die 1:1 der Sendungsverfolgung entsprechen. Wenn da steht "zugestellt gemäß Abestellgenehmigung" ist das so. Wenn da steht "nicht zustellbar", ist das so. Auch wenn es in vielen Fällen offensichtlich ist, dass hier der Zusteller vermutlich aus Zeitdruck oder Faulheit unrichtige Angaben gemacht hat (z.B. samstagnachmittags um 14:30 Uhr...). Auch wäre es wohl tatsächlich sehr schwer nachzuweisen, ob ein Zusteller eine Sendung tatsächlich an einen "nicht einsehbaren und nicht für Dritte zugänglichen Ort" abgestellt hat, oder einfach auf die Mülltonne gelegt hat, oder vor die Tür auf dem Treppenabsatz für jeden sichtbar - oder das Paket gar selbst eingesteckt hat. Erst über einen Anwalt wäre hier wohl konkretere Auskunft zu bekommen, was sich aber nur für wertvolle Pakete lohnt. Im Zweifelsfall muss sich der Händler dennoch Fehlverhalten des Zustellers anrechnen lassen und den Schaden ersetzen - auch wenn er ihn sich im Nachinein vom Zustellunternehmen wiederholen kann.