Das Finanzamt möchte verstärkt gegen Steuerbetrug vorgehen. Vor allem bei unversteuerten Einnahmen aus Miete und Verkäufen im Online-Handel soll genauer hingeschaut werden, wie T3n berichtete. Dabei wird auch auf Auswertungen von Verkaufsplattformen gesetzt. Zwischen 2019 und 2023 kam so bereits ein steuerliches Mehrergebnis von 17,5 Millionen Euro zusammen.
Sondereinheit gegen Steuerbetrug
Die gesammelten Daten wurden von der Sondereinheit für Steueraufsicht in Baden-Württemberg verarbeitet und an die Finanzämter weitergeleitet. Seit mittlerweile 10 Jahren soll die Sondereinheit systematischer Steuervermeidung nachgehen.
Auch das Finanzamt für internationalen Handel in Berlin soll in Zukunft noch deutlich umfangreichere Maßnahmen vornehmen, um Steuerbetrug zu verhindern. Die neu geschaffene Behörde ist für Unternehmen aus mehr als hundert Ländern zuständig und soll insbesondere Steuerbetrug durch asiatische Händler:innen verhindern.
Plattformen haben Meldepflicht
Durch das Plattformsteuertransparenzgesetz (PStTG) sind Plattformen, wie Ebay, Vinted und Co., mittlerweile verpflichtet, Daten von Verkäufer:innen an das Finanzamt zu melden. Auch Daten über Mieteinnahmen und Einnahmen durch Dienstleistungen sind vom PStTG betroffen. Gemeldet werden Daten der Personen, die mehr als 30 Verkaufsabschlüsse im Jahr gemacht haben, oder mindestens 2.000 Euro mit Verkäufen eingenommen haben.
Die gemeldeten Daten der Plattformen werden vom Finanzamt ausgewertet und der Steuerstatus der Verkäufer:innen überprüft.
Muss ich jetzt Steuern fürs Entrümpeln zahlen?
Auch wenn Verkäufer:innen die meldepflichtige Menge erreicht haben, bedeutet dies nicht zwangsläufig eine Steuerpflicht. Gerade wenn teure Einzelstücke verkauft werden oder eine Menge an gebrauchten Gegenständen nach einer Entrümpelung verkauft werden, kann die Menge erreicht werden, ohne dass gewerbliches Handeln vorliegt. Hierzu muss eine Anfrage vom Finanzamt von den betroffenen Personen beantwortet werden. Im Zweifel muss nachgewiesen werden, dass es sich um private Verkäufe handelt.
Ab wann liegt ein gewerbliches Handeln vor?
Ein gewerbliches Handeln liegt vor, wenn eine Tätigkeit selbständig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht vorgenommen wird. Feste Vorgaben gibt es dabei nicht, vielmehr kommt es auf die Gesamtumstände an. Gerade wenn gezielt Waren eingekauft werden, um diese weiterzuverkaufen und das mit einer gewissen Regelmäßigkeit passiert, kann von einem gewerblichen Handeln ausgegangen werden. Händler:innen, die zahlreiche neue Produkte in großer Stückzahl verkaufen, gelten regelmäßig als gewerblich handelnd.
Warum geben sich Händler:innen als privat handelnd aus?
Nicht nur der steuerliche Aspekt könnte Händler:innen dazu verleiten, sich als privat handeln auszugeben. Im Gegensatz zu Privatverkäufen müssen bei gewerblichen Verkäufen die Pflichten des Verbraucherschutzrechts eingehalten werden. So müssen zum Beispiel das Widerrufsrecht, die Impressumspflicht und Regeln zur Preisangabe und zur Produktsicherheit eingehalten werden.
Hanna Hillnhütter
Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.
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