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Ebay & Co: So will das Finanzamt Steuerbetrug durch Scheinprivate aufdecken

Veröffentlicht: 10.09.2025
imgAktualisierung: 10.09.2025
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
10.09.2025
img 10.09.2025
ca. 2 Min.
Mann will Gegenstände verkaufen
Erstellt mit ChatGPT
Finanzämter wollen strenger gegen scheinprivate Händler:innen vorgehen. Auch das Plattformsteuertransparenzgesetz soll dabei helfen.


Das Finanzamt möchte verstärkt gegen Steuerbetrug vorgehen. Vor allem bei unversteuerten Einnahmen aus Miete und Verkäufen im Online-Handel soll genauer hingeschaut werden, wie T3n berichtete. Dabei wird auch auf Auswertungen von Verkaufsplattformen gesetzt. Zwischen 2019 und 2023 kam so bereits ein steuerliches Mehrergebnis von 17,5 Millionen Euro zusammen.

Sondereinheit gegen Steuerbetrug

Die gesammelten Daten wurden von der Sondereinheit für Steueraufsicht in Baden-Württemberg verarbeitet und an die Finanzämter weitergeleitet. Seit mittlerweile 10 Jahren soll die Sondereinheit systematischer Steuervermeidung nachgehen.

Auch das Finanzamt für internationalen Handel in Berlin soll in Zukunft noch deutlich umfangreichere Maßnahmen vornehmen, um Steuerbetrug zu verhindern. Die neu geschaffene Behörde ist für Unternehmen aus mehr als hundert Ländern zuständig und soll insbesondere Steuerbetrug durch asiatische Händler:innen verhindern. 

Plattformen haben Meldepflicht

Durch das Plattformsteuertransparenzgesetz (PStTG) sind Plattformen, wie Ebay, Vinted und Co., mittlerweile verpflichtet, Daten von Verkäufer:innen an das Finanzamt zu melden. Auch Daten über Mieteinnahmen und Einnahmen durch Dienstleistungen sind vom PStTG betroffen. Gemeldet werden Daten der Personen, die mehr als 30 Verkaufsabschlüsse im Jahr gemacht haben, oder mindestens 2.000 Euro mit Verkäufen eingenommen haben.

Die gemeldeten Daten der Plattformen werden vom Finanzamt ausgewertet und der Steuerstatus der Verkäufer:innen überprüft. 

Muss ich jetzt Steuern fürs Entrümpeln zahlen?

Auch wenn Verkäufer:innen die meldepflichtige Menge erreicht haben, bedeutet dies nicht zwangsläufig eine Steuerpflicht. Gerade wenn teure Einzelstücke verkauft werden oder eine Menge an gebrauchten Gegenständen nach einer Entrümpelung verkauft werden, kann die Menge erreicht werden, ohne dass gewerbliches Handeln vorliegt. Hierzu muss eine Anfrage vom Finanzamt von den betroffenen Personen beantwortet werden. Im Zweifel muss nachgewiesen werden, dass es sich um private Verkäufe handelt. 

Ab wann liegt ein gewerbliches Handeln vor?

Ein gewerbliches Handeln liegt vor, wenn eine Tätigkeit selbständig, auf Dauer und mit Gewinnerzielungsabsicht vorgenommen wird. Feste Vorgaben gibt es dabei nicht, vielmehr kommt es auf die Gesamtumstände an. Gerade wenn gezielt Waren eingekauft werden, um diese weiterzuverkaufen und das mit einer gewissen Regelmäßigkeit passiert, kann von einem gewerblichen Handeln ausgegangen werden. Händler:innen, die zahlreiche neue Produkte in großer Stückzahl verkaufen, gelten regelmäßig als gewerblich handelnd.

Warum geben sich Händler:innen als privat handelnd aus?

Nicht nur der steuerliche Aspekt könnte Händler:innen dazu verleiten, sich als privat handeln auszugeben. Im Gegensatz zu Privatverkäufen müssen bei gewerblichen Verkäufen die Pflichten des Verbraucherschutzrechts eingehalten werden. So müssen zum Beispiel das Widerrufsrecht, die Impressumspflicht und Regeln zur Preisangabe und zur Produktsicherheit eingehalten werden. 

Veröffentlicht: 10.09.2025
img Letzte Aktualisierung: 10.09.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
6 Kommentare
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NH
18.09.2025

Antworten

Ich habe gestern eine Anzeige beim FA wegen eines Scheinprivatens bei Ebay und Kleinanzeigen aufgegeben mit sämtlichen Beweisen. Immer wieder sehen wir die Person auf dem Flohmarkt. 3 Accounts hat die Person und verkauft u. a. teuren Schmuck und alles privat! Er hat sich auch ins eigene Bein geschossen, indem er in der Flohmarktgruppe gezielt nach Terminen (Dorfflohmärkte) und Waren, die er ankauft, gefragt hat. Alles wurde ausgedruckt und dem Finanzamt vorgelegt. Ich muss als gewerblicher Shop-Betreiber so viele Steuern zahlen. Mir gehen diese Steuerhinterzieher gewaltig auf die Eierstöcke! Ich hoffe sehr, dass dem Fall nachgegangen wird. Und ich hoffe auch, dass viele andren Gewerbliche die Scheinprivaten bei FA zur Anzeige bringen!
dirk
14.09.2025

Antworten

Die automatische Meldepflicht bei Ebay scheint ja irgendwie nicht so wirklich zu funktionieren. Jedenfalls sieht man immer wieder Anbieter, die seit Jahren als privat agieren, -zig Angebote gleichzeitig haben, der gleiche Artikel in unterschiedlichen Farben und Größen usw., natürlich kein Impressum und AGB, Rückgabe und Widerruf ausgeschlossen etc. Selbst wenn man Ebay solche Verkäufer aktiv meldet, was im Zuge der vorgegebenen Meldeprozesse recht schwierig ist, dann passiert nichts.
WA
11.09.2025

Antworten

Es gibt einfach Dinge in meinem Privatvermögen, die möchte ich nicht wegwerfen, sondern die haben noch einen Wert. Und Umweltschutz ist das auch. Ich verkaufe diese Dinge privat und gebe die Einnahme bei der Steuer an. Ich bin sicher, da bleibt was über. Meine Frau verkauft auch manchmal etwas privat, die Einnahme gebe ich bei der Steuer an. Es ist für mich nicht zu erklären, warum Jemand das nicht tut. Ein Staat finanziert sich über Steuereinnahmen. Was ich nicht verkaufe, muss ich entsorgen. Das kostet wiederum Geld. Anders steigen die Abgaben. Wenn also der Staat im Sinne aller Bürger Steuerehrlichkeit durchsetzt, bin ich dafür. Denn für die, die nicht steuerpflichtig sind, gibt es soziale Lösungen.
H.B.
14.09.2025
Warum sollte man den Umsatz aus privat verkauften Dingen beim Finanzamt angeben? Dazu besteht erstmal keine Pflicht und warum sollte man die ohnehin kärglichen Erlöse noch schmälern?
KI
11.09.2025

Antworten

Meinung: "Zwischen 2019 und 2023 kam so bereits ein steuerliches Mehrergebnis von 17,5 Millionen Euro zusammen." Das ist super und fängt die Steuervermeidung von Amazon total auf, glättet auch die Cum Cum und Cum ex Verluste massiv! Manche Politiker erinnern sich nicht einmal mehr an die Milliardenverluste / den Betrug!!! Einfach genial was dieser Staat so alles drauf hat. - Ganz nach dem Motto: die Kleinen wird man hängen die Großen lässt man laufen!!! Ach auch nicht vergessen: Herr Dr Kohl gab sein Ehrenwort in der CDU-Spendenaffäre - und aktuell weiß Jens Spahn natürlich auch nichts von Milliardenverlusten bei seinen Maskendeals usw usw usw...
Frank
10.09.2025

Antworten

dann bleiben noch Wochenflohmärkte, Imbisbuden, Spielkasinos (vor allem wenn es mehr als 5 in einem 30Tsd. Einwohnerort gibt) usw. usw. usw. eigentlich mach das MwSt. System keinen Sinn, der Aufwand ist viel zu Groß. Verbrauchssteuern direkt beim Hersteller oder Importeur abgegriffen könnten den Aufwand wesentlich reduzieren.