Mit dem Wachstumschancengesetz wurde in Deutschland die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich eingeführt. Ab 2025 gelten neue Anforderungen für den Empfang elektronischer Rechnungen, ab 2027 folgen stufenweise neue Vorgaben für den Versand.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde in Deutschland die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich eingeführt. Ab 2025 gelten neue Anforderungen für den Empfang elektronischer Rechnungen, ab 2027 folgen stufenweise neue Vorgaben für den Versand.
Hinweis: Eine strukturierte E-Rechnung enthält maschinenlesbare Daten im XML-Format, ergänzt durch ein visuell lesbares PDF oder eingebettete Vorschau.
📌 Ausnahmen:
⚠️ Achtung: Für den Versand gibt es zwar Ausnahmen, allerdings müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können.
✔️ Muss der EU-Norm EN 16931 entsprechen
✔️ Muss maschinenlesbare strukturierte Daten enthalten
✔️ Muss für Menschen lesbar sein (z. B. durch eingebettetes PDF)
✔️ Muss unverändert, vollständig und revisionssicher gespeichert werden
Technische Formate:
🛡️ Authentizität und Integrität können u.a. durch PEPPOL, EDI, Signaturen oder betriebliche Kontrollverfahren gewährleistet werden.
Empfohlene Maßnahmen:
Die Einführung der E-Rechnungspflicht stellt kleine Handelsbetriebe vor technische und organisatorische Herausforderungen – bietet jedoch zugleich ein erhebliches Automatisierungspotenzial. Während der Empfang ab 2025 verpflichtend ist, bleiben für den Versand Übergangsfristen bis Ende 2027 bestehen. Kleinunternehmer:innen und der B2C-Bereich sind weitgehend ausgenommen, müssen aber E-Rechnungen empfangen können.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben