Mit dem Wachstumschancengesetz wurde in Deutschland die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich eingeführt. Ab 2025 gelten neue Anforderungen für den Empfang elektronischer Rechnungen, ab 2027 folgen stufenweise neue Vorgaben für den Versand.

📥 Ab 2025: Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen

  • Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und GoBD-konform zu archivieren.
  • Reine PDF-Rechnungen erfüllen diese Anforderungen nicht mehr. Zulässig sind nur strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD.
  • Die technische Umsetzung muss sicherstellen, dass Rechnungen maschinell verarbeitet und archiviert werden können.

Hinweis: Eine strukturierte E-Rechnung enthält maschinenlesbare Daten im XML-Format, ergänzt durch ein visuell lesbares PDF oder eingebettete Vorschau.

📤 Versandpflicht: Übergangsfristen bis 2028

  • 2025–2026: E-Rechnung oder PDF, PDF nur mit Zustimmung des Empfängers
  • Ab 2027: Pflicht zur E-Rechnung für Unternehmen mit > 800.000 Euro Umsatz
  • Bis Ende 2027: Kleine Unternehmen (< 800.000 Euro) dürfen weiterhin PDF versenden (mit Zustimmung)
  • Ab 2028: Verpflichtende E-Rechnung für alle B2B-Umsätze

📌 Ausnahmen:

  • Rechnungen an Privatkund:innen (B2C)
  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro
  • Kleinunternehmer:innen nach § 19 UStG

⚠️ Achtung: Für den Versand gibt es zwar Ausnahmen, allerdings müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. 

⚙️ Was ist eine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes?

✔️ Muss der EU-Norm EN 16931 entsprechen
✔️ Muss maschinenlesbare strukturierte Daten enthalten
✔️ Muss für Menschen lesbar sein (z. B. durch eingebettetes PDF)
✔️ Muss unverändert, vollständig und revisionssicher gespeichert werden

Technische Formate:

  • XRechnung (Standard für öffentliche Auftraggeber)
  • ZUGFeRD (Hybridformat mit PDF und XML-Daten)

🛡️ Authentizität und Integrität können u.a. durch PEPPOL, EDI, Signaturen oder betriebliche Kontrollverfahren gewährleistet werden.

🔧 Umsetzung in kleinen Unternehmen

Empfohlene Maßnahmen:

  1. Auswahl geeigneter Buchhaltungs- oder Fakturierungslösungen mit E-Rechnungsfunktion
  2. Umstellung interner Prozesse auf strukturierte Rechnungsformate
  3. Sicherstellung der revisionssicheren Archivierung (GoBD)
  4. Abstimmung mit Geschäftspartnern hinsichtlich Übergangsregelungen
  5. Prüfung individueller Ausnahmen (Kleinunternehmerregelung, B2C, Kleinbeträge)

✅ Potenziale für kleine Handelsbetriebe

  • Automatisierung spart Zeit und Ressourcen
  • Fehleranfälligkeit durch manuelle Verarbeitung sinkt
  • Digitale Archivierung vereinfacht Prüfungen
  • Nachhaltiger und effizienter als Papierprozesse
  • Grundlage für weiterführende Digitalisierung (z. B. automatisierter Zahlungsabgleich)

🧾 Fazit

Die Einführung der E-Rechnungspflicht stellt kleine Handelsbetriebe vor technische und organisatorische Herausforderungen – bietet jedoch zugleich ein erhebliches Automatisierungspotenzial. Während der Empfang ab 2025 verpflichtend ist, bleiben für den Versand Übergangsfristen bis Ende 2027 bestehen. Kleinunternehmer:innen und der B2C-Bereich sind weitgehend ausgenommen, müssen aber E-Rechnungen empfangen können.

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