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DVD zurück, Geld weg? Wann der Widerrufsausschluss wirklich greift

Veröffentlicht: 28.04.2026
imgAktualisierung: 28.04.2026
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
28.04.2026
img 28.04.2026
ca. 2 Min.
Schüssel Popcorn neben drei übereinanderliegenden CDs auf Holztisch, reflektierende Oberflächen sichtbar
piotr_marcinski / Depositphotos.com
Kunden bestellen DVDs, schauen sie an – und schicken sie zurück. § 312g BGB erlaubt es, das zu verhindern – eigentlich.


Kunden, die DVDs, Blu-rays oder Computerspiele bestellen, schauen sie an – und geben sie dann im Wege des Widerrufsrechts zurück. Der Gesetzgeber hat dafür eine Lösung vorgesehen. Ob sie im Alltag funktioniert, hängt von einem einzigen Detail ab: der Versiegelung.

Das steht im Gesetz

§ 312g Abs. 2 Nr. 6 BGB schließt das Widerrufsrecht aus bei

„Verträgen zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde."

Der Ausschluss greift nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Die Ware war bei Lieferung versiegelt – und der Verbraucher hat die Versiegelung danach entfernt. Beide Voraussetzungen muss im Streitfall der Händler beweisen.

Wie sieht eine Versiegelung aus?

Das Gesetz definiert den Begriff nicht. Entscheidend ist, dass die Versiegelung erkennbar macht, ob die Verpackung geöffnet wurde. Typische Beispiele:

  • Shrink-Wrap-Folie rund um die gesamte Verpackung
  • Sicherheitsaufkleber über dem Öffnungsbereich der Hülle, der sich nicht rückstandslos ablösen lässt

Nicht ausreichend ist eine gewöhnliche DVD-Hülle ohne zusätzliche Sicherung – auch wenn sie neu aussieht. Lässt sich die Verpackung öffnen und wieder schließen, ohne dass es auffällt, greift der Ausschluss nicht.

Wer also unversiegelt verschickt oder den Zustand nicht dokumentiert, hat im Streitfall schlechte Karten.

Fazit

Der Widerrufsausschluss ist ein wirksames Mittel gegen Missbrauch – aber er funktioniert nur mit echter Versiegelung. Drei Punkte sollten Händler prüfen:

  • Wird jede Sendung versiegelt verschickt?
  • Steht der Ausschluss klar in der Widerrufsbelehrung?
  • Wird der Zustand beim Versand und bei Rücksendungen dokumentiert?

Wer das umsetzt, hat rechtlich eine solide Grundlage.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 28.04.2026
img Letzte Aktualisierung: 28.04.2026
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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