Datenschutz und DSGVO beim Dropshipping
Welche datenschutzrechtlichen Aspekte müssen Händler beim Dropshipping beachten?
Händler müssen sicherstellen, dass die Weitergabe personenbezogener Daten an den Dropshipping-Partner DSGVO-konform erfolgt. Die Verarbeitung von Name und Anschrift ist zur Vertragserfüllung zulässig, während die Weitergabe weiterer Daten, wie der E-Mail-Adresse, eine gesonderte Rechtsgrundlage benötigt.
Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen Händler Kundendaten an den Dropshipper weitergeben?
Die Übermittlung von Name und Lieferadresse erfolgt in der Regel auf Basis von Art. 6 Abs. 1 b DSGVO (Vertragserfüllung). Handelt es sich jedoch um eine abweichende Lieferadresse, kann Art. 6 Abs. 1 f DSGVO (berechtigtes Interesse) herangezogen werden. Für weitere Daten, wie die E-Mail-Adresse, ist häufig eine Einwilligung erforderlich.
Dürfen E-Mail-Adressen an den Dropshipper weitergegeben werden?
Nur unter bestimmten Bedingungen. Ist die E-Mail-Adresse für die Vertragserfüllung notwendig, etwa zur Abstimmung eines Liefertermins mit einer Spedition, ist die Verarbeitung zulässig. Wird sie jedoch nur für eine Versandbenachrichtigung genutzt, ist eine gesonderte Einwilligung erforderlich.
Müssen Kunden über die Datenweitergabe informiert werden?
Ja, Händler sind verpflichtet, in ihrer Datenschutzerklärung darüber zu informieren, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck an den Dropshipping-Partner weitergegeben werden.
Ist der Dropshipping-Partner ein Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO?
Nein, in der Regel nicht. Beim Dropshipping fehlt die Weisungsabhängigkeit, da der Dropshipper selbst entscheidet, wie er die Lieferung organisiert und verarbeitet. Daher ist kein Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich.
Verpackungsgesetz und Dropshipping
Was ist das Verpackungsgesetz?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) regelt in Deutschland die Verantwortung für das Inverkehrbringen, die Rücknahme und das Recycling von Verpackungen. Hersteller und Händler, die verpackte Waren gewerbsmäßig verkaufen, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und sich an einem Rücknahmesystem zur Finanzierung des Recyclings beteiligen. Ziel ist es, Umweltbelastungen durch Verpackungsmüll zu reduzieren.
Sind Dropshipper nach dem Verpackungsgesetz als Hersteller eingestuft?
Nein, Dropshipper gelten nicht als Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes, da sie die Verpackung nicht selbst in Verkehr bringen. Sie müssen sich daher nicht im Verpackungsregister LUCID registrieren oder eine Systembeteiligung vornehmen.
Müssen Dropshipper ihre Verpackungsmengen im Verpackungsregister LUCID melden?
Nein, eine Registrierung und Meldung im Verpackungsregister LUCID ist für Dropshipper nicht erforderlich, da die Verpackungen durch den Lieferanten oder Hersteller in den Verkehr gebracht werden.
Welche Pflichten haben Dropshipper bei Verkäufen über Marktplätze?
Dropshipper müssen nachweisen, dass der Dropshipping-Versender seine verpackungsrechtlichen Pflichten erfüllt. Dazu gehört die Registrierung im Verpackungsregister LUCID und die Systembeteiligung zur Finanzierung des Recyclings der Versandverpackungen.
Sind Dropshipping-Versender für die Verpackungen verantwortlich?
Ja, der Dropshipping-Versender kann für Verkaufs- und Umverpackungen verantwortlich sein, wenn er als Hersteller oder Importeur der Waren gilt und diese erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt.
Welche Prüfpflichten haben Dropshipper in Bezug auf ihre Lieferanten?
Dropshipper müssen sicherstellen, dass ihre Vertragspartner:
- Im Verpackungsregister LUCID registriert sind.
- Der Pflicht zur Systembeteiligung nachkommen und das Recycling der Verpackungen finanzieren.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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