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Drohung mit schlechter Bewertung: Händlerin setzt sich durch

Veröffentlicht: 26.07.2024
imgAktualisierung: 26.07.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
26.07.2024
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ca. 1 Min.
Ein Pop-Art-Grafik mit einem zentralen Daumen-nach-unten-Symbol. Die Grafik verwendet lebhafte Farben und fette Umrisse, typisch für den Pop-Art-Stil. Der Hintergrund enthält dynamische Muster und kontrastierende Farben.
Erstellt mit Dall-E
Eine Händlerin wehrte sich erfolgreich gegen die Drohung eines Kunden, der mit einer schlechten Bewertung einen 50%igen Preisnachlass erzwingen wollte.


Bewertungen sind wichtig, das wissen auch Kunden. Manchmal versuchen sie, mit der Drohung einer schlechten Bewertung Druck auszuüben. Eine Händlerin hat sich in einem aktuellen Fall erfolgreich dagegen gewehrt.

„Preisnachlass oder schlechte Bewertung!“

Nach einer Reklamation bot die Händlerin einen Preisnachlass an, den der Kunde als „unverschämt“ bezeichnete. Er drohte mit einer schlechten Bewertung und behauptete, bei der Gewerbeaufsicht zu arbeiten, um einen 50-prozentigen Nachlass zu erzwingen. Die Händlerin wandte sich an die Kanzlei LHR, die den Fall auf ihrem Blog schilderte.

Drohungen sind kein Verhandlungsmittel

Der Kunde hatte keinen Anspruch auf einen so hohen Nachlass, und solche Drohungen sind unzulässig. LHR bewertete das Verhalten als versuchte Nötigung und Erpressung und erwirkte eine Unterlassungserklärung gegen den Kunden. Zudem wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, der stattgegeben wurde.
 

Veröffentlicht: 26.07.2024
img Letzte Aktualisierung: 26.07.2024
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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