Masche 4: Ware wird nicht zurückgesendet
Im Falle eines Widerrufs wird das Geld erst erstattet, wenn die Kundschaft zumindest den Versand nachweisen kann. Das Transportrisiko selbst trägt der Shop. Geht das Paket also verloren, muss das Geld dennoch erstattet werden. Während bei Ware, die nur im Paket mit Sendungsverfolgung versendet werden kann, der Nachweis recht eindeutig ist; sieht es bei Rücksendungen ohne Sendungsverfolgung etwas schwer aus. Es gibt dann vielleicht den Nachweis, dass eine Marke gekauft wurde; wohin die Sendung geht, wird auf dem Kassenbon aber nicht vermerkt.
Hier können Shops lediglich vorbeugen, in dem sie von Haus aus ein Retourenetikett mit Sendungsverfolgung zur Verfügung stellen. Allerdings ist die Verwendung dieses Etiketts keine Pflicht. Auch die Verwendung einer Sendungsverfolgung darf nicht vorgeschrieben werden. Verbraucher:innen müssen lediglich eine angemessene Versendungsart wählen.
Masche 5: Goodies abstauben
Viele Online-Shops legen Bestellungen gern Goodies und kostenlose Proben mit bei. Kund:innen, die das wissen, können das auch ausnutzen, indem sie Ware bestellen und die kostenlosen Beilagen nach dem Widerruf einfach behalten.
Dem können Shops entgegenwirken, indem sie die Geschenke nicht stillschweigend der Sendung beilegen, sondern diese bereits im Warenkorb ausweisen. In dem Moment sind die „Geschenke“ Teil des Kaufvertrages und müssen mit zurückgesendet werden.
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