In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
Diese Woche geht es um einen Fall auf Ebay: Ein Käufer eröffnet eine Rückgabe mit der Begründung, ein falscher Artikel sei geliefert worden. Auf Nachfrage und mit der Bitte, ein Foto der gelieferten Ware hochzuladen, folgt ein Bild – das jedoch exakt den bestellten und korrekt versendeten Artikel zeigt.
Der Händler weist den Kunden nun darauf hin, dass exakt das Produkt auf dem Foto zu sehen ist, welches auch bestellt wurde. Darauf ändert der Käufer die Begründung und behauptet nun, die Ware sei mangelhaft. Für den Händler sieht es so aus, als wollte der Kunde das Rückgabesystem zu seinen Gunsten ausnutzen, um die Rücksendekosten nicht tragen zu müssen. Oder ist der Kunde doch im Recht?
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