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Dreiste Masche bei Ebay? Kunde will Rücksendekosten umgehen

Veröffentlicht: 06.06.2025
imgAktualisierung: 06.06.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
06.06.2025
img 06.06.2025
ca. 2 Min.
Verärgerter Mann vor Ebay-Paket und Monitor mit Beschwerden über falschen und kaputten Artikel.
Erstellt mit Dall-E
Ein Ebay-Kunde fordert Rückgabe wegen angeblich falscher Ware – doch das Foto zeigt genau das bestellte Produkt.


In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.

Diese Woche geht es um einen Fall auf Ebay: Ein Käufer eröffnet eine Rückgabe mit der Begründung, ein falscher Artikel sei geliefert worden. Auf Nachfrage und mit der Bitte, ein Foto der gelieferten Ware hochzuladen, folgt ein Bild – das jedoch exakt den bestellten und korrekt versendeten Artikel zeigt.

Der Händler weist den Kunden nun darauf hin, dass exakt das Produkt auf dem Foto zu sehen ist, welches auch bestellt wurde. Darauf ändert der Käufer die Begründung und behauptet nun, die Ware sei mangelhaft. Für den Händler sieht es so aus, als wollte der Kunde das Rückgabesystem zu seinen Gunsten ausnutzen, um die Rücksendekosten nicht tragen zu müssen. Oder ist der Kunde doch im Recht?

Grundsatz:  Wer zahlt den Rückversand – und wann?

Die meisten Marktplätze haben eigene Regeln bezüglich der Rücksendekosten bei Waren. Diese orientieren sich aber oft zumindest in den Grundprinzipien am Gesetz, sprich: Beim Widerruf dürfen die Kosten auf die Kundschaft abgewälzt werden; bei Mängeln – wie etwa Falschlieferungen oder kaputter Ware – müssen die Händler:innen für den Rückversand aufkommen.

Um zu wissen, welcher Fall greift, müssen die Kund:innen im Rückgabeprozess das Häkchen natürlich an der richtigen Stelle setzen. Natürlich kann es passieren, dass man sich hier mal verklickt. Die Beweislast für eben jenes Verklicken liegt dann aber bei der Kundschaft.

Fazit: Verklickt oder getrickst?

Was bedeutet das für unseren Fall? Natürlich kann es sein, dass der Kunde sich einfach verklickt hat und eigentlich die Rückgabe wegen eines Mangels anstoßen wollte. Allerdings wirkt die Darstellung alles andere als glaubhaft: Immerhin ist dem Kunden das erst eingefallen, nachdem der Händler explizit um ein Foto der falsch versendeten Ware gebeten hat. Unterm Strich sieht es also tatsächlich so aus, als würde der Kunde sich hier dreist um die Rücksendekosten drücken wollen. Der Händler sollte in jedem Fall Ebay Bescheid geben und den Kunden entsprechend melden.

Veröffentlicht: 06.06.2025
img Letzte Aktualisierung: 06.06.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
9 Kommentare
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F26
12.06.2025

Antworten

Das ist ja gang und gäbe bei Amazon, um sich vor Rücksendekosten zu drücken. Bei eBay hat man wenigstens die Möglichkeit, Kunden für seine Angebote zu sperren – bei Amazon nicht. Dort gibt es Kunden, die Meterware bestellen, ein Stück für ihren Gebrauch abschneiden und den Rest als defekt zurücksenden – natürlich gegen volle Rückerstattung. Ein richtiger Volkssport! Solche Kunden bestellen immer wieder und nutzen das System aus. Wir würden uns deshalb auch bei Amazon eine Sperrfunktion wünschen.
Sjaak
10.06.2025

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Der letzte Satz: Der Händler sollte in jedem Fall Ebay Bescheid geben und den Kunden entsprechend melden. Das zeigt schon, dass der oder diejenige keine Erfahrung mit Verkaufen auf Plattformen hat. Diese kostbare Lebenszeit kann man sich sparen. Es wäre wünschenswert, wenn der Kunde innerhalb von einem Jahr durch 3 Händler gemeldet wurde, auch mal gesperrt wird oder Ähnliches. Im Onlinehandel geht es immer nur in eine Richtung.
Detlev Schäfer
10.06.2025

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Wirtschaftlich macht es keinen Sinn sich damit zu beschäftigen. Bezahlen -> Kunde sperren -> und tschüß.
Andreas
10.06.2025

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... eBay Bescheid geben und den ´´Kunden´ melden... . Wofür ? Um sich bei einem Widerruf die Rücksendekosten zu sparen wird einfach mal der Zimmermannshammer benutzt und schon wird aus einem Widerruf eine Rückgabe. eBay ist mit dafür verantwortlich, dass ´Kunden´ ungestraft betrügen und bescheissen können, das ist mittlerweile ein gesellschaftliches Problem, und auch hier schaut der Gesetzgeber nur zu.
Ole
10.06.2025

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Das ist bei uns seit Jahren gang und gäbe. Einfach melden: entspricht nicht der Beschreibung und schon muss man eine Retourelabel spendieren. Bei großen, schweren Teilen geht das ins Geld. Zudem kommt es immer öfter vor das die Ware dann auch noch benutzt, beschädigt ist. Das alles und noch viel mehr bekräftigt nach 18 Jahren Ebay meinen Endschluss. Am 31.12.2025 ist Schluss.
Tim
11.06.2025
In dem Fall aber immer die Labels von Hermes nehmen, die bei Abgabe Bar bezahlt werden müssen. Hat schon einige Rücksendungen verhindert und gemäß der eBay Vorschriften haben wir ja einen Versandschein zur Verfügung gestellt.
Andy Schmidt
10.06.2025

Antworten

Das ist ein leidiges Thema bei eBay , Das wird aktiv ausgenutzt das erlebe ich oft genug. Und die grösste Frechheit ist es wenn offensichtlich die Artikel ausgetauscht werden , das neue behalten und das kaputte zurück gesendet wird .... Hilfe von eBay Fehlanzeige . Und das Geld für die bestellte Ware wird einem auch wieder abgenommen obwohl man den Betrug sauber nachweisen kann .....
Andreas
06.06.2025

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Sehe das nach 17 jähriger Erfahrung mit Ebay auch so, keine Chance, wenn man nicht auszahlt stellt der Kunde ein Garantiefall und bekommt Recht. Dazu hat man das Problem mit dem Kunden nicht gelöst, bekommt bei Performance Service einen Eintrag, wenn diese 0,3 % übersteigen, darf man kein Marketing für mind. 1 Monat, eher 3 Monate machen. Und ohne das Bewerben von Artikel machen wir zumindest kaum noch Umsatz in Ebay. Leider scheinen immermehr Käufer von diesem Missbrauch gebrauch zu machen. Ist aber in Amazon auch nicht besser.
Johnny
06.06.2025

Antworten

So gut wie keine Chance bei ebay....