In unserer Reihe „Dreist oder berechtigt?“ nehmen wir Forderungen und Fragen von Verbraucher:innen, der Kundschaft und Beschäftigten unter die Lupe.
Diesmal geht es um das Widerrufsrecht: In einem Bastel-Shop bestellt eine Kundin ein Überraschungspaket. In diesen Paketen werden bunt verschiedene Bastelmaterialien zusammengestellt. Nachdem die Kundin das Paket erhalten hat, erklärt sie den Widerruf und schickt die Ware zurück. Die Händlerin erkennt bei der Bearbeitung der Retoure, dass das Überraschungspaket geöffnet und durchsucht wurde. Offenbar hat der Kundin der Inhalt nicht gefallen. Noch am selben Tag bestellt die Kundin noch einmal ein Überraschungspaket. Die Händlerin versendet und schwupps, wird nach dem gleichen Muster der Widerruf erklärt. Die Händlerin arbeitet auch diesen ab, teilt der Kundin jedoch mit, dass das so nicht geht und sie künftig nicht mehr mit Überraschungspaketen beliefern wird. Schwupps trudelt Bestellung Nummer drei ein. Diese storniert die Händlerin. Die Kundin besteht allerdings auf der Lieferung. Zu Recht?
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